Begründung: Beide Parteien betreiben in Wien den Handel mit Parfümeriewaren und kosmetischen Artikeln. Im November 1995 versandte die Beklagte Werbeprospekte, in denen verschiedene kosmetische Produkte zu einem "Sparpreis" angeboten wurden. Dabei setzte sie jeweils Preise von Konkurrenzunternehmen daneben ("gesehen um"). In den dazu angebrachten Fußnoten wurden die Konkurrenzunternehmen bezeichnet, welche die angeführten höheren Vergleichspreise verlangen. Auf die Klägerin nah... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verfügt (ua) am Firmensitz in S***** über eine Gewerbeberechtigung für das auf den Handel mit kosmetischen Erzeugnissen aller Art eingeschränkte Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 (nunmehr § 124 Z 11 GewO 1994). Sie ist inländischer Generalimporteur und Generalvertriebsberechtigter für kosmetische Produkte, die ua unter den Marken "JOOP!", "Davidoff", "Jil Sander" und "Sculpture" im Wege eines selektiven Vertriebssystems (Depotsyste... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden und gefährdeten Parteien sind Aktionäre der beklagten österreichischen Aktiengesellschaft und Gegnerin der gefährdeten Parteien; sie halten rund 10 % bzw 30 % deren Grundkapitals. Nach § 2 Abs 1 Z 1 deren Satzung ist Unternehmensgegenstand der „Erwerb, Besitz und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmungen, in welcher Form immer“, nach den Klagsbehauptungen hingegen ist er die operative Leitung des international, insbesondere im Bereich Klim... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt medizin-technische Teile, insbesondere Hüftgelenksimplantate. Erzeugt werden die Implantate von der K*****GesellschaftmbH; Wilhelm K***** ist Geschäftsführer beider Unternehmen. Auch die Erstbeklagte und die Zweitbeklagte vertreiben Hüftgelenksimplantate; die Zweitbeklagte hat ihren Sitz in der Schweiz. Im Herbst 1994 erschien in der Zeitschrift "Medizinisch Orthopädische Technik" ein Artikel mit dem Titel "Die Weiterentwicklung der konis... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Beklagte vertreiben und warten Feuerlöschgeräte. Für sie tätige Löscherwarte überprüfen die Feuerlöschgeräte in regelmäßigen Abständen. Jeder dieser Außendienstmitarbeiter hat eine umfangreiche Kundenkartei, die sich in der Regel nicht verkleinert, sondern allenfalls vergrößert. Ist ein Löscherwart längere Zeit hindurch tätig, so entsteht zwischen ihm und seinen Kunden ein besonderes Vertrauensverhältnis. Wechselt ein Außendienstmitarbeiter sei... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt durch den nach ihrer Ansicht beim Landestag vom 28.April 1992 wirksam bestellten Obmann, der beklagten Partei mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, Verfügungen über Konten der klagenden Partei durch andere Personen als den Landesobmann der klagenden Partei Josef St*****, die Landesobmannstellvertreter Dr.Rudolf S***** und Helmut N*****, die Kassierin Sonja W***** und ihren Stellvertreter Franz A***** zu befolgen, in eventu, das Gutha... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß derjenige, der durch die Wirkungen des Exekutionsverfahrens, insbesondere durch die Erlassung eines Drittverbotes unmittelbar in seinen Rechten betroffen wird, immer zum Rekurs berechtigt ist (1 Ob 503/95; 1 Ob 505,506/91; 3 Ob 549/87; vgl SZ 29/35). Ebensowenig wie ein Drittschuldner den Bestand der gepfändeten und überwiesenen Forderung (WBl 1988,340) kann auch eine "dr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht - dessen Beweiswürdigung zu überprüfen dem Obersten Gerichtshof verwehrt ist (ÖBl 1992, 60-Club DIVA-Creativ mwN), weil er auch im Provisorialverfahren nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz ist (MR 1993, 30-Bohr- und Fräsmaschine mwN), nahm als bescheinigt an, daß Dkfm Günter T***** das Bestätigungsschreiben (Beil.FA) nach Rücksprache mit einem Gesamtprokuristen verfaßt hat, von dem anzunehmen (= ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung hält sich im Rahmen der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur "vermeidbaren Herkunftstäuschung" (ÖBl 1992, 109 - Prallbrecher mwN): Aus den - für den Obersten Gerichtshof bindenden - Feststellungen des Rekursgerichtes geht hervor, daß die Beklagten das Beschriftungssystem der Klägerin bewußt nachgemacht haben und daß ihnen - wie gerade die von ihr vorgelegten Prospek... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die beanstandete graphische Darstellung erweckt den Eindruck, daß die Verkaufsauflage der "Neuen Kronenzeitung" geringer als die der "Kleinen Zeitung" sei. Die darin liegende Angabe über fremde geschäftliche Verhältnisse ist nicht nach § 2 UWG, sondern nach § 7 UWG zu beurteilen (ÖBl 1991, 224 - Diskontprodukt ua). Nach dieser Gesetzesbestimmung ist (...) zur Unterlassung verpflichtet, wer (...) über die Waren oder... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Werbeagentur- und Werbemittlungsunternehmen verbunden mit einer Druckerei. Von 1980 bis 17.Jänner 1994 war der Beklagte als Mitarbeiter und Vertreter der Klägerin damit beschäftigt, Werbeaufträge für die von ihr vertriebenen Hotelpässe zu akquirieren. Seit Jänner 1994 betreibt der Beklagte - unter der Bezeichnung "H*****" - selbständig ein Werbeunternehmen. Die Klägerin stellt ua Informationsbroschüren über gastronomische Betriebe, sog... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben vor dem Standesamt Graz am 11.6.1982 die Ehe geschlossen. Die Ehe ist aufrecht, jedoch ist vor dem Bezirksgericht Meilen, Schweiz, ein Ehescheidungsverfahren anhängig. Der Kläger hat unter anderem die vom Verfahren betroffene Liegenschaft gekauft, deren grundbücherliche Eigentümerin die Beklagte ist. Schon beim Ankauf hatten die Parteien vereinbart, daß die Beklagte in Ansehung der Liegenschaft lediglich Treuhänderin des Klägers sein sollte. Am 5.4.... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien produzieren und vertreiben Tonträger vor allem mit volkstümlicher Musik und deutschen Schlagern. Ihre Vertriebsnetze umfassen die Staatsgebiete der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz. Seit 1988 erzeugte die Klägerin jährlich regelmäßig eine Tonträgerkoppelung unter dem Titel "Hit auf Hit". Diese Tonträger enthalten Werke der erfolgreichsten und bekanntesten Gruppen der Klägerin und, um die Produktion noch attraktiver zu gestalt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im... mehr lesen...
Begründung: Die am 7.2.1992 gegründete Klägerin führt seit ihrer Registrierung am 14.2.1992 die von ihrem Geschäftsführer Christoph K***** schon seit 1989 betriebene System-Gastronomie in Form eines Pizza-Zustellunternehmens weiter. Derzeit unterhält sie zwei Betriebe in W***** 7, ***** und in W***** 9, *****; sie erzeugt dort Pizzas, welche in ganz W*****, so auch in 2., 21. und 22.Bezirk, zugestellt werden. Christoph K***** ist Inhaber der nachstehenden, beim Österreichisc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine in Österreich tätige Verwertungsgesellschaft im Sinne des § 1 Verwertungsgesellschaftengesetz, welche ua Rechte an Werken der Filmkunst, an Laufbildern oder Werken der in § 2 Z 2 UrhG bezeichneten Art, sofern diese als Werke der bildenden Kunst anzusehen oder Teile davon sind, sowie Rechte an Lichtbildern wahrnimmt. Zu diesem Zweck räumen die Mitglieder (ua Fotografen) der Klägerin die alleinigen und ausschließlichen Werknutzungsrechte im Sin... mehr lesen...
Norm: UWG §24 ZPO §274 UWG § 24 heute UWG § 24 gültig ab 23.11.1984 ZPO § 274 heute ZPO § 274 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Zweif... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein befaßt sich mit der Prüfung technischer Gerätschaften und Vorrichtungen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gerätesicherung; zu diesem Zweck erstellt er Gutachten, bildet technisches Personal aus, prüft es und betreibt technische Versuchsanstalten. Sein Tätigkeitsfeld erstreckt sich ua auf medizinisch-technische Produkte. Er betreut die medizinisch-technischen Anlagen von rund 40 österreichischen Spitälern. Außerhalb Wiens unterhä... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit September 1974 miteinander verheiratet und führten ihren gemeinsamen Haushalt seit Jahren in einem bungalowartigen Einfamilienhaus. In dem über eine Holzstiege vom Vorraum aus erreichbaren Kellergeschoß befinden sich neben Heiz- und Vorratsräumen auch ein vom Ehemann als einem selbständigen Installateurmeister im Rahmen seines Gewerbes genutzter Büroraum und ein größerer Raum, in dem Werkzeug und Installationsmaterial gelagert sind. Ende Oktober 1... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt das "Institut für strategische Markt- und Meinungsforschung". Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Durchführung von Meinungs- und Marktforschungsumfragen. Die Beklagte ist ein Institut für Markt- und Sozialanalysen. Die Klägerin wird wiederholt von österreichischen Wochen- bzw Tageszeitungen mit der Durchführung von Meinungsumfragen zu bestimmten aktuellen Tagesthemen beauftragt. Einen entsprechenden Auftrag erhielt sie am 29.6.1990 von Osca... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind in der Markt- und Meinungsforschung tätig. Die Beklagte erstellt seit 1974 jedes zweites Jahr die "Österreichische Verbraucheranalyse" (ÖVA), eine Untersuchung, in der das Konsumverhalten und die Medienrezeption der Bevölkerung in single source-Interviews untersucht werden. Die Klägerinnen präsentierten am 14.1.1993 eine "Konsumanalyse" (KA) der Öffentlichkeit. Bei der Präsentation wies Univ.Prof.Dr.Fritz K***** darauf hin, daß die 8.114 für di... mehr lesen...
Begründung: Die im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragene Klägerin betreibt ua den Handel mit elektronischen und elektrotechnischen Geräten, insbesondere Telefonapparaten, Anrufbeantwortern, Telefaxgeräten udgl. Sie ist Inhaberin der unter der Nr. 85.074 des Österreichischen Patentamtes eingetragenen Wortmarke "TELESHOP" mit der Priorität vom 3.Februar 1975. Die Beklagten betreiben unter der Bezeichnung "E. & W. Teleshop W. Picher und E. Treiber GesnbR" in Vös... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stellt im Rahmen seines landwirtschaftlichen Betriebes ein Destillat aus Schilchertrauben her und bringt es unter der Bezeichnung "Schilcher-Traubencocktail exklusiv bei Fam.R.u.M.Mandl" in den Verkehr. Der Kläger ist Inhaber der österreichischen Wort-Bild-Marke Nr.140 887, welche mit der Priorität vom 2.1.1992 für die Warenklasse 33 (alkoholische Getränke [ausgenommen Biere] unter Verwendung von Schilchertrauben hergestellt) eingetragen ist: Der Bekla... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Maschinen, darunter seit dem Jahre 1976 eine "Vertikale Fräs- und Bohrvorrichtung" mit der internen Bezeichnung "E 3" und seit 1979 die Koordinaten-Fräs- und Bohrmaschine "FB-2", deren "Herzstück" die Vorrichtung "E 3" ist. Die Maschine "FB-2" kostet in Österreich derzeit üblicherweise knapp unter 44.000 S. Der Beklagte betreibt den Handel mit Maschinen und Werkzeugen. Auf der in der Zeit vom 8. bis 11.April 1992 im Messezentrum... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Marketingleiter des S***** Institutes Wien GmbH; in dieser Funktion betreut er in- und ausländische Kunden, Spitäler und Ärzte. Er unterhielt mehrere Jahre lang eine außereheliche Beziehung zur Beklagten, welche im gleichen Betrieb in Wien wie er beschäftigt war; er ist der Vater des am 26.11.1990 von der Beklagten geborenen Kindes. Kurz nach dessen Zeugung (März 1990) begann die Beziehung sich abzukühlen; der Kläger zog sich von der Beklagten zurück... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die gesetzliche Interessenvertreterin der praktischen Ärzte und Fachärzte in Oberösterreich; gemäß § 38 ÄrzteG ist sie ua dazu berufen, die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen und zu fördern. Die Klägerin ist die gesetzliche Interessenvertreterin der praktischen Ärzte und Fachärzte in Oberösterreich; gemäß Paragraph 38, ÄrzteG ist sie ua dazu berufen, die gemeinsamen beruflichen, sozialen un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile betreiben Reinigungsunternehmen. Nachdem die Klägerin den Zuschlag für die Reinigungsarbeiten für die Landeskrankenanstalten Salzburg erhalten hatte, richtete die Beklagte am 22.11.1989 an den Landeshauptmann von Salzburg ein Schreiben folgenden Inhaltes: "Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! In der Beilage überreichen wir eine Fotokopie aus den NÖN, verbunden mit der Frage: Wie lange kann und will es sich das Land Salzburg noch leisten, e... mehr lesen...
Begründung: Robert K*****, der Geschäftsführer der Beklagten, war bis zur einvernehmlichen Auflösung des Vertragsverhältnisses am 18.5.1991 bei der Klägerin als selbständiger Handelsvertreter beschäftigt gewesen. Seine Tätigkeit hatte darin bestanden, zu Kunden der Klägerin zu fahren, die sich auf Grund von Prospekten oder Messebesichtigungen interessiert gezeigt hatten; er hatte sie entsprechend zu beraten und eine Skizze des geplanten Ofens anzufertigen. Nachdem - nach technisch... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 526 Abs 2 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen seinen abändernden Beschluß liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 526, Absatz 2, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen seinen abändernden Beschluß liegen die Vorausset... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei "CH*****" Ch*****gesellschaft, ***** vertreten durch Dr. Ralph Mitsche ua Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagten Parteien 1.) B***** HANDELSGESELLSCHAFT mbH, ***** vertreten durc... mehr lesen...