RS OGH 1993/12/14 4Ob30/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1993
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Norm

UWG §24
ZPO §274

Rechtssatz

Zweifel an der Eignung der Bescheinigungsmittel, die behaupteten Tatsachen zu bescheinigen, sind kein Grund, die Bescheinigung nicht aufzunehmen, weil dadurch die Bescheinigung unzulässigerweise vorgreifend gewürdigt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0040275

Dokumentnummer

JJR_19931214_OGH0002_0040OB00030_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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