Norm
UWG §24Rechtssatz
Zweifel an der Eignung der Bescheinigungsmittel, die behaupteten Tatsachen zu bescheinigen, sind kein Grund, die Bescheinigung nicht aufzunehmen, weil dadurch die Bescheinigung unzulässigerweise vorgreifend gewürdigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0040275Dokumentnummer
JJR_19931214_OGH0002_0040OB00030_9400000_001