Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Das Rekursgericht hat sich im Ramen der Erledigung der Beweisrüge unter anderem auf das Argument gestützt, dass bei auf (Nach-)Namen lautenden e-mail-Adressen nur dann Sub-Adressen (wie etwa hier: verschiedene Vornamen) vergeben werden könnten, wenn eine eigene Domain lautend auf den Nachnamen erwirkt werde; es erscheine gerade bei einem Mitarbeiter eines Servicedienstes naheliegend, vom Angebot einer eigenen Do... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist auch im Rekursverfahren nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz; eine Überprüfung der Beweiswürdigung der Vorinstanzen kommt in dritter Instanz nicht in Betracht. Der Oberste Gerichtshof ist vielmehr an den von den Tatsacheninstanzen als bescheinigt angenommenen Sachverhalt gebunden (JBl 1996, 728; SZ 51/21 uva). Auf die Ausführungen der Revisionsrekurswerberin, mit denen sie den von den V... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden kurz: Kläger) beantragte zur Sicherung einer klageweise geltend gemachten Forderung von 119.000 S sA die Erlassung eines Drittverbots. Danach sollte dem "Käufer des Hausverwaltungsunternehmens" der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Beklagte) untersagt werden, "den zwischen ihm und der Beklagten ... vereinbarten Kaufpreis an ... (die Beklagte) ... auszuzahlen". Die Beklagte wen... mehr lesen...
Begründung: Im Punkt 2 des Urteilsbegehrens der am 13. 11. 1997 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger die Beklagten für schuldig zu erkennen, die von der auf ihrer Liegenschaft betriebenen Köhlerei herrührende Immission von Rauch, Gasen und Gestank, soweit sie sich über das ortsübliche Maß hinaus auf die Liegenschaft des Klägers erstreckt, zu unterlassen. Er brachte dazu vor, die Beklagten betrieben die Köhlerei im Rahmen eines landwirtschaftlichen Nebengewer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Voraussetzung für die Erlassung der einstweiligen Verfügung ist die Bescheinigung des rechtlichen Bestandes des Anspruches und der den Sicherungsantrag begründenden Tatsachen, aus denen sich die in den §§ 379, 381 EO bezeichnete Gefährdung ergibt (RIS-Justiz RS0031458). Bei der Entscheidung über einen Revisionsrekurs ist der Oberste Gerichtshof auch im Provisiorialverfahren nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz un... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Kunststoffartikel, unter anderem Kondome; sie ist seit 19. 11. 1980 Inhaberin der auch für klinisch-kosmetische Produkte registrierten österreichischen Wortbildmarke "Blausiegel", mit der sie in Österreich vertriebene Kondome bezeichnet. Dieselbe Marke ist für die Komplementärin der Klägerin in zahlreichen europäischen und außereuropäischen Staaten, nicht jedoch für die Bundesrepublik Deutschland und für die Niederlande registrier... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist eine Tochter der Verlagsgruppe N***** und wurde Anfang 1998 für den Verlag, die Herausgabe und den Vertrieb von Wochen-, Monats- und sonstigen Zeitschriften, insbesondere eines Monatsmagazins gegründet. Seit diesem Zeitpunkt ist bekannt, daß die "N*****-Gruppe" beabsichtigt, ab Herbst 1998 ein neues wöchentlich erscheinendes Nachrichtenmagazin auf den Markt zu bringen. Nach Festlegung des Titels "Format" wurde am 4. 8. 1998 die Null-Nummer dies... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist auch im Rekursverfahren, insbesondere im Provisorialverfahren, nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz (ÖBl 1989, 167 - FAMILIA; MR 1994, 66 - Belgische Verwertungsgesellschaft; JBl 1996, 728). Unzutreffend ist daher die Auffassung der Klägerin, der Oberste Gerichtshof könne im Rahmen eines Revisionsrekurses die Sachverhaltsgrundlage auf Grund der vorliegenden Bescheinigungsmittel selbstän... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist auch im Rekursverfahren, insbesondere im Provisorialverfahren, nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz (ÖBl 1988, 78 - Heilkräuter aus dem Garten Gottes; ÖBl 1989, 167 - FAMILIA; MR 1994, 66 - Belgische Verwertungsgesellschaft). Er kann daher im Rahmen eines Revisionsrekurses die Sachverhaltsgrundlage aufgrund der vorliegenden Bescheinigungsmittel nicht selbständig erweitern, ist doch auch... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte führt die Firma "St. Stephan Apotheke, Mag. pharm. Robert B***** Kommanditgesellschaft". Sie ist zur Ausübung des konzessionspflichtigen (§ 223 GewO) Drogistengewerbes berechtigt und betreibt - ebenso wie die Klägerin - in W***** eine Apotheke; in einer Entfernung von etwa einem Kilometer davon betreibt die Beklagte zusätzlich eine Drogerie unter der Etablissementbezeichnung "Projekt Gesundheit". Auf einer Glasfläche im Eingangsbereich dieser Drogerie... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Unternehmens der Beklagten ist (ua) die entgeltliche Weitergabe von Informationen über Preise zahnärztlicher Leistungen. Alleinige Geschäftsführerin ist Veronika B*****; einziger Gesellschafter ist der Beklagtenvertreter. Die Beklagte wirbt seit Juni 1998 in der "Neuen Kronen Zeitung" wie folgt: "So haben Sie leicht lachen! Porzellan-Krone S 5.500,-- all inclusive. Z***** Telefon ***** GmbH L*****. Zeigen Sie teuren Zahnbehandlungspreisen die Zäh... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende und gefährdete Partei (im folgenden Antragsteller) ist ua Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit den Gebäuden A*****straße 23 und 25 sowie E*****gasse 2 und 4. Die Antragsgegnerin und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden Antragsgegnerin) ist Mieterin zweier Geschäftslokale im Haus A*****straße 23. Der Antragsteller will auf einem teilweise zur genannten Liegenschaft gehörigen Areal, an dem möglicherweise Mietrechte der Antragsge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den Feststellungen des Erstgerichtes ist der Klägerin die Bescheinigung nicht gelungen, daß die Verbandskästen der Beklagten nicht der ÖNORM entsprechen. Ob ein Sachverhalt bescheinigt ist, ist - ebenso wie die Frage, ob ein Sachverhalt bewiesen ist - der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof entzogen. Der Oberste Gerichtshof ist auch im Sicherungsverfahren Rechts- und nicht Tatsacheninstanz (stRsp ua ÖBl ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage der Kündigungs- und Entlassungsanfechtung wegen des verpönten Motivs der Einberufung einer Betriebsversammlung durch die Kläger (§ 105 Abs 3 Z 1 lit c und § 106 Abs 2 ArbVG) zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Kündigungs- und E... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Zulassungsausspruch des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs der klagenden Partei mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Zulassungsausspruch des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs der klagenden Partei mangels Vorliegens der Voraussetzungen des Paragraph 528, Absatz ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung kann dem Beklagten nicht durch einstweilige Verfügung verboten werden, im geschäftlichen Verkehr seine protokollierte Firma zu verwenden (SZ 22/17; SZ 27/317 = JBl 1955, 252 = ÖBl 1955, 13 = HS 1148; ÖBl 1957, 8 = HS 1149; JBl 1962, 509 = ÖBl 1962, 73 = HS 3030; EvBl 1971/141 = ÖBl 1971, 81 = HS 7079; ÖBl 1972, 68 = HS 8080; ÖBl 1973, 41; ÖBl 1974, 35 = HS 8079 ua). Zulässig ist nur da... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 15. 6. 1993 begehrt Hedwig S*****, geborene L*****, eine Tochter des Dr. Josef L***** (in der Folge: Klägerin), von ihrer Mutter Mechtilde L***** als Erbin ihres Mannes die Herausgabe der Liegenschaften EZ 1 und EZ 145 je Grundbuch R*****, EZ 243 Grundbuch K***** sowie EZ 145 Grundbuch S***** samt zugehörigem Wasserrecht sowie deren Einwilligung in die Einverleibung des Eigentumsrechtes zugunsten der Klägerin an diesen Liegenschaften. Die Erbin sei v... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Entscheidung über einen Revisionsrekurs ist der OGH auch im Provisorialverfahren nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz und hat von demjenigen Sachverhalt auszugehen, den das Rekursgericht als bescheinigt angesehen hat. Tatsachen, die das Rekursgericht als nicht bescheinigt annimmt, können in die rechtliche Betrachtung nicht einbezogen werden (ÖBl 1990, 100 - Filmangebot des Monats; ÖBl 1991, 137 - Udo Proks... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Unabhängig von der Frage, ob der Oberste Gerichtshof überhaupt dazu berufen ist, einen Beitrag zur Auslegung ausländischen (hier rumänischen) Unterhaltsrechts zu liefern (vgl Kodek in Rechberger § 502 Rz 3), wurde bereits mehrfach ausgesprochen, daß es dem Wesen des auf eine rasche und nur vorläufige Entscheidung abgestellten Provisorialverfahrens widerspräche, die Ermittlung der rechtlichen Grundlagen zur Feststel... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Daß in einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines auf das UWG gegründeten Unterlassungsanspruches eine Gefährdung im Sinne des § 381 EO auch nicht behauptet zu werden braucht, ergibt sich aus dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut. Nach § 24 UWG können nämlich solche einstweiligen Verfügungen erlassen werden, auch wenn die in § 381 EO bezeichneten Voraussetzungen nicht zutreffen... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Rechtsträgerin und Erhalterin des AKH Wien. Die Ärzte der dort eingerichteten Universitätskliniken sind Bundesbedienstete. Am 16.8.1996 händigte der diensthabende Arzt der Universitätsklinik für Innere Medizin III (Nephrologie) einem Dialysepatienten ein Krankenhausrezept zum Bezug von Arzneimitteln für die Heimdialyse aus, auf dem sich ua folgender Aufdruck befand: "Bitte bis eine Woche vor Liefertermin retournieren; Lieferapotheke: C*****apoth... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile gehören zwei großen, international tätigen Pharmakonzernen an und stehen in Österreich hinsichtlich des Vertriebes von Arzneimitteln, die den LDL-Cholesterinspiegel senken sollen, im Wettbewerb. Die Beklagte vertreibt das Produkt Zocord 'R', das den Wirkstoff Simvastatin enthält. Die Klägerin vertreibt die Produkte Selipran und Pravachol, die den Wirkstoff Pravastatin enthalten. Die Beklagte verteilte den vorliegenden Folder "Zocord rettet Leben" ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen § 7 Abs 1 UWG verstößt, wer zu Zwecken des Wettbewerbs über (ua) das Unternehmen eines anderen, über die Person des Inhabers oder Leiters des Unternehmens nicht erweislich wahre Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Inhabers zu schädigen. Die Beweislast für die Wahrheit der beanstandeten Tatsachenbehauptungen trifft den Beklagten. Der Wahrheit... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (kurz Kläger) ist seit 6.11.1978 bei der Beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei (kurz Beklagte) als Vorstand der Abteilung für Allgemein- und Gefäßchirurgie im Allgemeinen Öffentlichen Krankenhaus ***** beschäftigt. Mit Schreiben der Beklagten vom 14.5.1996 wurde er vom Dienst suspendiert und mit Schreiben vom 25.6.1996 zum 30.6.1997 gekündigt. Mit der vorliegenden Klage begehrt er, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihn ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden kurz: Kläger) als behaupteter Vermächtnisnehmer nach der am 2.4.1992 verstorbenen Auguste D***** begehrt von der beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Beklagte) als deren behaupteter Alleinerbin aufgrund eines mündlichen Testaments die Herausgabe der Zweidrittelanteile an der EZ 22 und 23, je Grundbuch 50320 St*****, mit deren Grundstücken 1419/1, 1420, .91/3, .91/4, ./92, 1422, 1427/2, 15... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von den als erheblich bezeichneten Rechtsfragen hängt die Entscheidung nicht ab: Vertrauliche Mitteilungen sind Mitteilungen an bestimmte Personen, wenn diesen die vertrauliche Behandlung entweder ausdrücklich zur Pflicht gemacht worden ist oder wenn sie sich aus den Umständen eindeutig ergibt (ecolex 1993, 539 - gut nachgefaßt; Hohenecker/Friedl, Wettbewerbsrecht 42). Die Beklagte hat sich in erster Instanz nicht... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner beim Bezirksgericht Innsbruck eingebrachten Klage begehrt der Kläger, der beklagten Partei aufzutragen, es zu unterlassen, seine Patienten ohne vorherige Absprache an deren Arbeitsplatz oder an einem sonstigen Ort aufzusuchen und an Ort und Stelle zu ärztlichen Handlungen zu befragen, welche der Kläger an ihnen vorgenommen habe. Gleichzeitig begehrt er die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, wonach der Beklagten verboten werde, Patienten des Kläger... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt Parfumeriewaren in Einzelhandelsgeschäften in ganz Österreich. Die Beklagte betreibt - als einziges Unternehmen in Österreich - den Versandhandel mit derartigen Waren. Im Herbst 1994 versandte die Beklagte in ganz Österreich einen Warenkatalog. Bei einem Großteil der darin angeführten Produkte war - durch einen rechteckigen roten Kasten deutlich erkennbar - die Ersparnis in Prozenten (etwa 20 %, 25 %, 30 %, 40 %) angeführt, welche beim Kauf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Um die Zulässigkeit der Abgabe von Dosisempfehlungen für Arzneispezialitäten eines Mitbewerbers geht es im vorliegenden Fall nicht, sondern um den Vergleich der Dosisangaben für eigene Präparate mit solchen von vergleichbaren Präparaten von Konkurrenten. Daß dieses Vorgehen nicht wettbewerbswidrig ist, ergibt sich aus der Rechtsprechung zur vergleichenden Werbung, wonach jedes wahrheitsgemäße Herausstellen der eige... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge nur klagende Partei) begehrte von der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge nur beklagte Partei) die Bezahlung von S 59,164.551,95 sA; diese Forderung habe sie im Wege der Abtretung erworben. Zugleich beantragte sie die Erlassung folgender einstweiliger Verfügung: „Zur Sicherung des Anspruchs der gefährdeten Partei wider die Gegnerin der gefährdeten Partei auf Zahlung von S 59,164.551,95.... ... mehr lesen...