Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Vorauszuschicken ist, dass maßgebliche Rechtsfrage auch dieser Beschwerdeverfahren ist, inwieweit die Übernahme des Personals des XXXX durch die XXXX (Drittbeschwerdeführerin) für diese „unbeeinflussbare Kosten“ (hier nach § 79 Abs 6 Z 4 GWG 2011) sind. Die belangte Behörde hatte die Klassifikation dieser Personalkosten als „unbeeinflussbare Kosten“ nicht nur im vorliegenden Gaskostenbescheid... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Vorauszuschicken ist, dass maßgebliche Rechtsfrage auch dieser Beschwerdeverfahren ist, inwieweit die Übernahme des Personals des XXXX durch die XXXX (Drittbeschwerdeführerin) für diese „unbeeinflussbare Kosten“ (hier nach § 79 Abs 6 Z 4 GWG 2011) sind. Die belangte Behörde hatte die Klassifikation dieser Personalkosten als „unbeeinflussbare Kosten“ nicht nur im vorliegenden Gaskostenbescheid... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Vorauszuschicken ist, dass maßgebliche Rechtsfrage auch dieser Beschwerdeverfahren ist, inwieweit die Übernahme des Personals des XXXX durch die XXXX (Drittbeschwerdeführerin) für diese „unbeeinflussbare Kosten“ (hier nach § 79 Abs 6 Z 4 GWG 2011) sind. Die belangte Behörde hatte die Klassifikation dieser Personalkosten als „unbeeinflussbare Kosten“ nicht nur im vorliegenden Gaskostenbescheid... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Vorauszuschicken ist, dass maßgebliche Rechtsfrage auch dieser Beschwerdeverfahren ist, inwieweit die Übernahme des Personals des XXXX durch die XXXX (Drittbeschwerdeführerin) für diese „unbeeinflussbare Kosten“ (hier nach § 79 Abs 6 Z 4 GWG 2011) sind. Die belangte Behörde hatte die Klassifikation dieser Personalkosten als „unbeeinflussbare Kosten“ nicht nur im vorliegenden Gaskostenbescheid... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Vorauszuschicken ist, dass maßgebliche Rechtsfrage auch dieser Beschwerdeverfahren ist, inwieweit die Übernahme des Personals des XXXX durch die XXXX (Drittbeschwerdeführerin) für diese „unbeeinflussbare Kosten“ (hier nach § 79 Abs 6 Z 4 GWG 2011) sind. Die belangte Behörde hatte die Klassifikation dieser Personalkosten als „unbeeinflussbare Kosten“ nicht nur im vorliegenden Gaskostenbescheid... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Vorauszuschicken ist, dass maßgebliche Rechtsfrage auch dieser Beschwerdeverfahren ist, inwieweit die Übernahme des Personals des XXXX durch die XXXX (Drittbeschwerdeführerin) für diese „unbeeinflussbare Kosten“ (hier nach § 79 Abs 6 Z 4 GWG 2011) sind. Die belangte Behörde hatte die Klassifikation dieser Personalkosten als „unbeeinflussbare Kosten“ nicht nur im vorliegenden Gaskostenbescheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden vom XXXX (für das Jahr 2014) und vom XXXX (für das Jahr 2016) stellte die belangte Behörde jeweils in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren gegenüber der nunmehr beschwerdeführenden Partei den Kostenanpassungsfaktor mit XXXX (Spruchpunkt 1.), die Kosten für die Systemnutzung (Spruchpunkt 2.), die Kosten für Netzverluste (Spruchpunkt 3.), das der En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden vom XXXX (für das Jahr 2014) und vom XXXX (für das Jahr 2016) stellte die belangte Behörde jeweils in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren gegenüber der nunmehr beschwerdeführenden Partei den Kostenanpassungsfaktor mit XXXX (Spruchpunkt 1.), die Kosten für die Systemnutzung (Spruchpunkt 2.), die Kosten für Netzverluste (Spruchpunkt 3.), das der En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist, dass vorliegende Beschwerdeverfahren ähnelt in seinen wesentlichen Punkten den bereits hiergerichtlich - entschiedenen - Rechtsmittelverfahren W157 2006170-1 (behördliche GZ XXXX ; Erstkostenbescheid), W219 2149246-1 (behördliche GZ XXXX ; Erster Folgekostenbescheid), und W157 2118772-1 (behördliche GZ XXXX ; zweiter Folgekostenbescheid), und somit den von der belangten Behörde zur Beschwerdeführerin für die Jahre XXXX ,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 12.02.2016 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (kurz: "ElWOG 2010") betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei für das Jahr 2017 ein. Mit dem angefochtenen Bescheid (im Folgenden: Kostenbescheid für 2017) sprach die belangte Behörde aus wie f... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist, Gegenstand dieses Verfahrens ist die rechtliche Einordnung des Finanzierungsvorteils eines von der XXXX bei der XXXX in der Höhe von Euro XXXX genommenen und zu gleichen Konditionen an die Beschwerdeführerin weitergereichtes Darlehen als "geförderte" Finanzierung im Sinne des § 60 ElWOG 2010. Der von der belangten Behörde festgestellte Finanzierungsvorteil wurde von dieser der Erstbeschwerdeführerin als auch den Netzkunden ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 26.01.2015 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei für das Jahr 2016 ein. Mit dem angefochtenen Bescheid (im Folgenden: Kostenbescheid für 2016), sprach die belangte Behörde aus wie folgt: "1. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist, Gegenstand dieses Verfahrens ist die rechtliche Einordnung des Finanzierungsvorteils eines von der XXXX bei der XXXX in der Höhe von Euro XXXX genommenen und zu gleichen Konditionen an die Beschwerdeführerin weitergereichtes Darlehen als "geförderte" Finanzierung im Sinne des § 60 ElWOG 2010. Der von der belangten Behörde festgestellte Finanzierungsvorteil in Höhe von EUR XXXX wurde von dieser der Erstbeschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts der XXXX GmbH gemäß § 7 Abs 1 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, iVm § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, - nach Verständigung der Parteien ü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist, der angefochtene Bescheid schreibt den Kostenpfad der zur Beschwerdeführerin für die Jahre XXXX ergangenen und hiergerichtlich ebenso (unter den Zahlen W157 2006176-1, W157 2016278-1 und W179 2118090-1) anhängigen Kostenbescheide fort (Bescheide vom XXXX , GZ XXXX ; vom XXXX , GZ XXXX ; vom XXXX , GZ XXXX ). Dementsprechend erklärte die Rechtsmittelwerberin, dass die zum hier angefochtenen Kostenfolgebescheid XXXX er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist, der angefochtene Bescheid schreibt den Kostenpfad der zur Beschwerdeführerin für die Jahre XXXX ergangenen und hiergerichtlich ebenso (unter den Zahlen W157 2006176-1 und W157 2016278-1) anhängigen Kostenbescheide fort (Bescheide vom XXXX , GZ XXXX sowie vom XXXX , GZ XXXX ). Dementsprechend erklärte die Rechtsmittelwerberin, dass die zum hier angefochtenen Kostenfolgebescheid XXXX erhobene Beschwerde die "gleichen B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX (im Folgenden: Kostenbescheid 2014), sprach die belangte Behörde auszugsweise aus wie folgt: "1. Der Kostenanpassungsfaktor wird mit XXXX festgestellt. 2. Die Kosten für das Systemnutzungsentgelt gemäß § 51 Abs. 2 ElWOG 2010 für das Jahr 2014 werden wie folgt festgestellt (in TEUR): Bild kann nicht dargestellt werden [...] 6. Die von den festgestellten Kosten und Werten abweichenden Anträge werden abgewiese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX (im Folgenden: Kostenbescheid 2014), sprach die belangte Behörde auszugsweise aus wie folgt: "1. Der Kostenanpassungsfaktor wird mit XXXX festgestellt. 2. Die Kosten für das Systemnutzungsentgelt gemäß § 51 Abs. 2 ElWOG 2010 für das Jahr 2014 werden wie folgt festgestellt (in TEUR): Bild kann nicht dargestellt werden [...] 6. Die von den festgestellten Kosten und Werten abweichenden Anträge werden abgewiese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 26.01.2015 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 16.10.2015, GZ. V KOS 027/15 (im Folgenden: Kostenbeschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts des Elektrizitätswerks der XXXX gemäß § 7 Abs 1 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, iVm § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem bekämpften Bescheid stellte die belangte Behörde betreffend die beschwerdeführende Partei von Amts wegen für das Folgejahr gemäß § 7 Abs. 1 E-ControlG iVm §§ 48 und 59 ElWOG 2010 ein Einsparungspotential bis zum 31.12.2018 (Spruchpunkt 1.), die den Entgelten zugrunde liegenden Kosten für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems für das Jahr 2018 (Spruchpunkt 2.) und die Ko... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Beschluss vom XXXX leitete der Vorstand der der Energie Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control; in der Folge "belangte Behörde") von Amts wegen ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die XXXX (in der Folge "Beschwerdeführerin") für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts des Elektrizitätswerks der XXXX GmbH gemäß § 7 Abs 1 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, iVm § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010), BGBl I Nr 110/2010 idF... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 26.01.2015 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid vom 07.10.2015, GZ. ... mehr lesen...