Am 18. April 1974 stießen in Graz auf der Kreuzung Opernring-Franz Graf-Allee die von Dr. Eldrid A und Zvonimir K gelenkten PKW zusammen. Der aus der Franz Graf-Allee kommende Lenker Zvonimir K war im Nachrang, weil 23 m vor der Kreuzung auf einer 3 m hohen Standsäule das Gefahrenzeichen "Achtung Vorrangverkehr" (§ 50 Z. 5 StVO in der damals geltenden Fassung, die in der Folge zitiert wird) am rechten Gehsteigrand angebracht war. Am 18. April 1974 stießen in Graz auf der Kreuzung O... mehr lesen...
Auf einer Liegenschaft der Beklagten befindet sich eine der Beklagten gehörende Privatstraße auf die G-Alm. Im Jahre 1966 wurde am Beginn dieser Straße ein drehbarer, aus Rohreisen gefertigter Schranken angebracht. Obwohl dieser Schranken im Frühjahr immer wieder geradegebogen wurde, wies er eine Durchbiegung auf, die zu dem Zeitpunkt, als das Erstgericht einen Ortsaugenschein durchführte (16. Juni 1978) 9 cm betrug. Der Bruder der Klägerin, der einen Anteil an der Agrargenossenscha... mehr lesen...
Im Frühjahr und Sommer 1977 führte die Beklagte auf der Ennstal-Bundesstraße Nr. 308 im Bereich der Ortschaft Haus im Ennstal Straßenbauarbeiten durch. Dabei wurde die Bundesstraße von 7.50 auf 11.70 m verbreitert und neu asphaltiert. Außerdem wurde im Bereich der Einmundung der Zufahrtsstraße nach Haus im Ennstal eine dreieckige Verkehrsinsel errichtet und für die von Westen nach Osten fahrenden und nach rechts zur Einmundung nach Haus im Ennstal abbiegenden Verkehrsteilnehmer ein ... mehr lesen...
Norm: BStG §5
Rechtssatz:
Auf eine erst im Errichtungszustand befindliche Bundesstraße ist § 5 BStG nicht anzuwenden. Auf eine erst im Errichtungszustand befindliche Bundesstraße ist Paragraph 5, BStG nicht anzuwenden.
Entscheidungstexte 2 Ob 133/79 Entscheidungstext OGH 02.10.1979 2 Ob 133/79 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: BStG §5StVO §52 lita Z9cStVO §52 lita Z9dStVO §98 Abs4
Rechtssatz:
Die Tragfähigkeit einer Brücke ohne angezeigte Beschränkungen des Gesamtgewichtes oder der Achslast muß so sein, daß die Brücke für Fahrzeuge mit nach kraftfahrrechtlichen Vorschriften zulässigem Gesamtgewicht und zulässiger Achslast in der gesamten Fahrbahnbreite und nicht nur bei Einhaltung einer für die Lastverteilung optimalen Fahrlinie gefahrlos befahrbar is... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2 ABGB §1319a ABStG §5 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1319a heute ABGB § 1319a gültig ab 01.01.1976 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Der Kläger erlitt am 26. Dezember 1976 auf der Bundesstraße Nr. 55 mit dem von ihm gelenkten, bei der beklagten Partei kaskoversicherten PKW der Type Peugeot 504 GL einen Unfall, bei dem dieses Fahrzeug beschädigt wurde. Er begehrt mit der vorliegenden Klage - nach einer Klagseinschränkung - die Zahlung des der Höhe nach außer Streit stehenden Betrages von 48 765 S samt Anhang an Reparatur- und Abschleppkosten (abzüglich eines Selbstbehaltes von 5%). Die beklagte Partei beantragte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324 BStG §5StVO §57 ABGB § 1324 heute ABGB § 1324 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die Anbringung einer festen, das Abkommen von Fahrzeugen von der Fahrbahn verhindernden Einrichtung im Baustellenbereich ist vom Straßenerhalter nicht zu verlangen. Es ist vielmehr ausreiche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2 ABGB §1319a BStG §5 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1319a heute ABGB § 1319a gültig ab 01.01.1976 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Michael P lenkte am 5. November 1974 den bei der Beklagten haftpflichtversicherten LKW VW 21 seines Dienstgebers, des Sodawassererzeugers Hermann Sch., auf der Kirchschlager Bundesstraße. Bei Straßenkilometer 8.26 kam das Fahrzeug von der Fahrbahn ab und prallte schließlich gegen eine Mauer. Der im LKW mitfahrende, bei der Klägerin unfallversicherte Hermann F, der ebenfalls Dienstnehmer des Hermann Sch. war, wurde schwer verletzt. Die Klägerin anerkannte den Unfall als Arbeitsunfal... mehr lesen...
Ohne ausdrückliches Übereinkommen mit den Liegenschaftseigentümern, deren Grundstücke an die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehewege angrenzen, übernahm es die beklagte Partei, die Stadtgemeinde K, im Ortsgebiet neben der Fahrbahn auch die Gehsteige und Gehwege im Winter von Schnee zu räumen und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Im Jahre 1971 war für diese Räum- und Streutätigkeit in K der Stadtbaumeister Ing. Norbert C verantwortlich, der die genannten Agenden... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 D AHG §1 Cd10BStG §5 ABGB § 1323 heute ABGB § 1323 gültig ab 01.01.1812 AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Am 7. Jänner 1975 gegen 10.40 Uhr ereignete sich beim Autobahndreieck, in dem der von Linz kommende Autobahnast, dem durch ein Straßenverkehrszeichen "Achtung Vorrangverkehr" (§ 50 Z. 5 StVO in der damals geltenden Fassung, die auch im folgenden zitiert wird) der Vorrang genommen war, in den von Walserberg kommenden Autobahnast einmundet, ein Verkehrsunfall, an dem ein vom Zweitbeklagten gelenkter Tankwagen, dessen Halter der Erstbeklagte war, ein von Erich S gelenkter LKW der Firm... mehr lesen...
Norm: BStG §5 B - VG Art104 DHG §2 DHG §3 DHG §4 B-VG Art. 104 heute B-VG Art. 104 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 B-VG Art. 104 gültig von 01.01.1985 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 490/1984 B-V... mehr lesen...
Norm: ABGB §1315 IIc ABGB §1319a A BStG 1971 §5 EisbG allg ABGB § 1315 heute ABGB § 1315 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1319a heute ABGB § 1319a gültig ab 01.01.1976 zuletzt geä... mehr lesen...
Norm: BStG §5
Rechtssatz:
Belassen einer Vertiefung im Gehsteig von vier Zentimeter auf eine Breite von sechzehn Zentimeter im Anschluß an einen auffallenden Verkehrszeichenständer - keine grobe Fahrlässigkeit.
Entscheidungstexte 5 Ob 511/77 Entscheidungstext OGH 01.02.1977 5 Ob 511/77 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: BStG §5
Rechtssatz:
Grobe Fahrlässigkeit des Überwachungsorganes, wenn es ganz einfache und naheliegende Überlegungen nicht anstellt, die von ihm nach seinen besonderen Verhältnissen, insbesondere nach seiner beruflichen Erfahrung, erwartet werden müssen.
Entscheidungstexte 5 Ob 511/77 Entscheidungstext OGH 01.02.1977 5 Ob 511/77 ... mehr lesen...
Norm: BStG §5StVO §2 Abs1 Z6
Rechtssatz:
Dem Straßenerhalter ist es nicht als haftungsbegründendes Verschulden anzulasten, wenn er das Bankett nicht in einer Weise verfestigte, daß es von einem fünfunddreißig Tonnen schweren Lastkraftwagenzug befahren werden kann.
Entscheidungstexte 8 Ob 202/76 Entscheidungstext OGH 24.11.1976 8 Ob 202/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324 BStG §5BStG 1948 §11StVO §52 lita Z9c ABGB § 1324 heute ABGB § 1324 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Keine grobe Fahrlässigkeit des Bürgermeisters einer Ortsgemeinde, der sich nach der Meldung, daß die Verbotstafeln im Sinne des § 52 lit a Z 9 StVO bei einer Brücke ni... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId3BStG §5StVO §93 Abs1 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Für jene Ausnahmsfälle, in denen ein Anrainer des Gehsteiges nicht vorhanden ist, muss es bei der allgemeinen Regelung bleiben, dass die Verpfli... mehr lesen...
Norm: BStG §5oö LStVG §42
Rechtssatz:
Mangels einer diesbezüglichen Haftungsregelung im Landesgesetz ist § 5 BStG analog anzuwenden. Mangels einer diesbezüglichen Haftungsregelung im Landesgesetz ist Paragraph 5, BStG analog anzuwenden.
Entscheidungstexte 2 Ob 191/75 Entscheidungstext OGH 09.10.1975 2 Ob 191/75 Europea... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10BStG §5Vlbg LandesstraßenG §5 Abs6Vlbg LandesstraßenG §31 AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Der Kläger fuhr am 14. Feber 1973 gegen 16 Uhr mit seinem PKW auf der Vorarlberger Landesstraße Nr. 7 (Schwarzachtobelstraße) von Alberschwende in Richtung Bregenz. Vor dem Straßentunnel, der sich vom Kilometer 1.34 bis Kilometer 1.42 erstreckt, mußte er sein Fahrzeug anhalten, weil die dort aufgestellte Verkehrsampel für ihn das rote Lichtzeichen zeigte. Der Kläger stand mit seinem PKW etwa 15 bis 20 m vor der Tunneleinfahrt auf der rechten Fahrbahnseite, als plötzlich von der rech... mehr lesen...
Norm: BStG §5StVO §50 Z10
Rechtssatz:
Keine grobe Fahrlässigkeit: Straßenerhalter ließ Straßenbelag, der frisch aufgebracht bei Nässe äußerst rutschig ist, nicht auf Rutschfestigkeit prüfen; Unfall in einem durch Verkehrszeichen "Schleudergefahr" (§ 50 Z 10 StVO) gesicherten Bereich. Keine grobe Fahrlässigkeit: Straßenerhalter ließ Straßenbelag, der frisch aufgebracht bei Nässe äußerst rutschig ist, nicht auf Rutschfestigkeit prüfen;... mehr lesen...
Norm: BStG §5Krnt StrG 1966 §9
Rechtssatz:
Auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung der Straßenerhaltungspflicht, wenn der Weg seit mehr als dreißig Jahren auf seine Tragfähigkeit nicht untersucht wurde, dem Straßenerhalter die vermehrte Benützung des Weges bekannt war und er hiefür von Frächtern "Wegmehrbenützungsbeiträge" eingehoben hat.
Entscheidungstexte 8 Ob 238/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2 ABGB §1298 BStG §5 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1298 heute ABGB § 1298 gültig ab 01.01.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
Norm: BStG §5Vlbg StrG §31
Rechtssatz:
Die Erfüllung der Forderung, es müsse die gesamte Fahrbahn zu jeder Zeit auch von jedem Fußgänger ungefährdet begehbar sein, ist für den Straßenerhalter unzumutbar.
Entscheidungstexte 1 Ob 189/73 Entscheidungstext OGH 24.10.1973 1 Ob 189/73 Veröff: ZVR 1974/241 S 331 Schlagworte RS ... mehr lesen...
Norm: BStG §5StVO §44bStVO §94 ff
Rechtssatz:
Maßnahmen wegen bereits eingetretener oder zu erwartender Elementarereignisse sind nicht mehr unter den Begriff der Instandhaltung der Straße zu subsumieren. Eine Haftung nach § 11 BStG 1948 kann nur dann in Frage kommen, wenn der Straßenerhalter etwa die Errichtung vorgesehener Lawinenschutzbauten vorsätzlich oder grob fahrlässig verzögert hatte. Maßnahmen wegen bereits eingetretener ode... mehr lesen...
Der Kläger fuhr am 8. Mai 1970 als Lenker des ihm gehörenden Personenkraftwagens Marke Volvo auf der Bundesstraße 198 (Lechtalbundesstraße) von Zürs kommend in Richtung Lech. Um etwa 12 Uhr 30 löste sich von der sogenannten "Platte" nördlich der Talstation des Seekopfliftes in Zürs, etwa 150 m oberhalb der Straße, eine Naßschneelawine und verschüttete die Fahrbahn. Dabei wurde der Personenkraftwagen des Klägers schwer beschädigt. Der Kläger selbst wurde verletzt. Der Kläger verla... mehr lesen...
Norm: BStG §5StVO §98 Abs3StVO §98 Abs4
Rechtssatz:
Der Straßenerhalter haftet bei Verletzung der Schutznorm des § 98 Abs 3 und 4 StVO nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Organe (anderer Meinung Veit in KJ 1961,86). Der Straßenerhalter haftet bei Verletzung der Schutznorm des Paragraph 98, Absatz 3 und 4 StVO nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Organe (anderer Meinung Veit in KJ 1961,86).
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