Begründung: Die Antragsteller begehrten mit ihrem am 11. Juni 2008 eingebrachten Grundbuchsgesuch unter Vorlage einer Vermessungsurkunde (die die Bestätigung der Gemeinde G***** vom 30. April 2008 [gemäß § 4 Abs 1 lit b K-GTG 1985] trägt, der gegenständliche Teilungsplan stimme mit dem „rechtskräftigen Genehmigungsbescheid" vom 30. April 2008 überein), eines Tauschvertrags, von Zustimmungserklärungen, eines Bescheids des Vermessungsamts, von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435BStG §20 Abs4
Rechtssatz: Nach Vollzug der Enteignung kann eine Rückzahlung der vom Bund aufgrund des verwaltungsbehördlichen vollstreckbaren Bescheides des Landeshauptmannes gezahlten Entschädigungssumme auch dann nicht begehrt werden, wenn der Bescheid durch (nachfolgende) Anrufung des Gerichtes außer Kraft getreten ist. Erst durch die rechtskräftige Entscheidung entsteht ein Rückforderungsanspruch eines allenfalls zu viel gez... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist auf Grund des Einbringungsvertrages vom 23. Juni 1960 Alleineigentümerin der ca. 1,5 ha großen Liegenschaft EZ 596 KG Baierdorf, zu deren Gutsbestand unter anderem die Grundparzelle Nr. 302/10 gehört. Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 1177 KG Baierdorf, zu deren Gutsbestand die der Grundparzelle der Klägerin Nr. 302/10 benachbarten Grundstücke Nr. 302/6 und 207/1 gehören. Die Rechtsvorgängerin der Klägerin, die G*** T***, hatte die EZ 596... mehr lesen...
Begründung: Das Amt der oberösterreichischen Landesregierung - von der ersten Instanz als Erlegerin bezeichnet - erlegte (offensichtlich als Büro des Landeshauptmannes) für die Republik Österreich an Enteignungsentschädigung wegen Annahmeverweigerung durch die Erlagsgegner und um den Enteignungsbescheid vollziehen zu können (§ 20 Abs 4 BStG) auf Grund des rechtskräftigen Enteignungsbescheides vom 4. Jänner 1983 284.582,70 S (3 Nc 18/85-1), des rechtskräftigen Enteignungsbescheides... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425BStG §20 Abs3BStG §20 Abs4
Rechtssatz: Wird der vom Enteigneten nicht angenommene Entschädigungsbetrag laut Enteignungsbescheid gemäß § 20 Abs 4 BStG gerichtlich hinterlegt, ist der Ausfolgungsantrag des Antragsgegners, der in der Zwischenzeit die Entscheidung des Gerichtes gemäß § 20 Abs 3 BStG begehrte, abzuweisen. Entscheidungstexte 5 Ob 521/88 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 8. Oktober 1982 enteignete die Vorarlberger Landesregierung über Begehren der klagenden Partei zu deren Gunsten gemäß § 45 Abs 1 StraßenG (LGBl.Vorarlberg Nr. 8/1969) zum Zwecke des Ausbaues der Gemeindestraße "Erlgrund" nach Maßgabe des beigeschlossenen Grundeinlösungsplanes vom 31.August 1982 und vorbehaltlich einer genauen Endvermessung in der Natur Teilflächen von 875 m 2 aus dem dem Erstbeklagten gehörigen Grundstück 2396 (EZ 7805) und von 5 m 2 a... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ als Bundesstraßenbehörde erster Instanz vom 30. 5. 1980, Z II/2-E-2/27, wurde unter Berufung auf die §§ 17, 18 und 20 Abs. 1 BStG 1971 und auf die sinngemäße Anwendung des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 für den Ausbau der B 10 Budapester Straße im Baulos "Ortsdurchfahrt S" die auf dem dem Bescheid beiliegenden Enteignungsplan mit gelber Farbe abgegrenzte Teilfläche des Grundstückes 76 Baufläche KG S im Ausmaß von 275 m2 "sam... mehr lesen...
Norm: BStG §20 Abs3BStG §20 Abs4
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmungen; aber auch der im Anschluß an Kühne (EvBl 1981, 141 f, 148) vertretenen Ansicht, daß die Regelung der beiden Bestimmungen zueinander und zu den §§ 33 ff EisbEG "in inneren Widersprüchen" stünde und zufolge Art 6 MRK sowie Art 1 des 1.Zusatzprotokolls zur MRK verfassungsrechtlich bedenklich erschiene, kann nicht beigepflicht... mehr lesen...
Mit Enteignungsbescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 16. 10. 1969 wurden gemäß § 15 Abs. 1 BStG 1948 aus verschiedenen im Eigentum der Erstbeklagten zur Hälfte, der Zweitbeklagten und der Felicitas H je zu einem Viertel stehenden Liegenschaften Grundstücksteile zur Errichtung der Stockerau-Kremser Bundesstraße in Anspruch genommen. Die von der Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung, an die Liegenschaftseigentümer gemäß § 15 Abs. 2 BStG 1948 zu leistende Entschä... mehr lesen...
Norm: BStG §20 Abs4
Rechtssatz: Nach Vollzug der Enteignung kann eine Rückzahlung der Enteignungsentschädigung auch dann nicht begehrt werden, wenn die verwaltungsbehördliche Entscheidung über die Höhe der Entschädigung durch die Anrufung des Gerichtes außer Kraft getreten ist. In einem solchen Falle kann höchstens der gerichtliche Erlag der schon ausbezahlten Entschädigung durch den Enteigneten bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Gerichte... mehr lesen...
Die klagende Partei - die Tauernautobahn AG - begehrt nach teilweiser Einschränkung des Klagebegehrens von der Beklagten Räumung der Liegenschaft EZ 81 KG Z Parzelle 42 sowie Haus Z Nr. 47. Sie brachte vor, sie sei auf Grund des rechtskräftigen Enteignungsbescheides des Amtes der Salzburger Landesregierung vom 31. August 1972 Eigentümerin der Liegenschaft EZ 81 KG Z. Die im Enteignungsbescheid festgestellte Entschädigung von 108.985 S sei an die Beklagte überwiesen worden. Die Beklagt... mehr lesen...
Norm: BStG §20 Abs4EisbEG §1 ffEisbEG §35 Abs1
Rechtssatz: Der Enteigner erlangt bereits mit der Rechtskraft des Enteignungsbescheides und mit der Bezahlung oder Sicherstellung der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Entschädigung (§ 20 Abs 4 BStG) einen vollstreckbaren Anspruch auf Einweisung in den Besitz der enteigneten Liegenschaft. Entscheidungstexte 8 Ob 251/74 Entsc... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 26. April 1974, MA 64-4878/73, wurde zum Zwecke des Ausbaues der Wiener Gürtelautobahn unter Bezugnahme auf den Teilungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Prof. Dipl.-Ing. Dr. S vom 2. Mai 1974, GZ 3266, eine näher bezeichnete, 511 m2 große Teilfläche des Grundstückes 2665 der EZ aus dem Eigentum der gefährdeten Partei zugunsten der Republik Österreich enteignet. Der von der gefährdeten Partei gegen diesen Enteignungsbesc... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 AABGB §523 CaBStG §20 Abs4EisbEG §33EisbEG §35 Abs2Krnt GTG §3
Rechtssatz: Durch den Vollzug einer rechtskräftigen Enteignung iSd § 35 Abs 2 EisbEG geht das Eigentum vom Enteigneten auf den Enteigner über (vgl auch § 20 Abs 4 BStG 1971, Klang, Komm2 II S 201; Ehrenzweig, System2 I/2 S 229). Hat die enteignete Partei durch die verwaltungsbehördliche Einweisung der Antragsgegnerin in die enteignete Grundfläche das Eigentumsrecht a... mehr lesen...