Gründe: Die Staatsanwaltschaft Salzburg legte Alfred T***** mit beim Landesgericht Salzburg eingebrachter Anklageschrift vom 12. Oktober 2009, AZ 6 St 117/09s (= ON 4 der Hv-Akten), ein darin als Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG beurteiltes Verhalten zur Last. Der Vorsitzende verfügte die Zustellung der Anklageschrift an den Angeklagten selbst (S 1 des Anordnungs- und Bewilligungsbogens, ON 5 f), obwohl aus den vom Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzst... mehr lesen...
Begründung: Im Zahlungsbefehl wird der Beklagte näher wie folgt umschrieben: „Beschäftigung: Gf Fa. B*****, geb.: *****.“ Der antragsgemäß erlassene Zahlungsbefehl, der am Kuvert den Beklagten nur namentlich mit Adresse ohne weitere Angaben bezeichnet, wurde am 15. 7. 2009 von Maria R*****, der Mutter des Beklagten, als Mitbewohnerin an der Abgabestelle übernommen. Nachdem kein fristgerechter Einspruch eingelangt war, erteilte das Erstgericht am 31. 8. 2009 die Vollstreckbarkeitsbes... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erhob am 19. 3. 2009 (fristgerecht) Revision (ON 10) gegen das Urteil des Landesgerichts St. Pölten als Berufungsgericht vom 16. 10. 2008; gleichzeitig beantragte sie die Bewilligung der Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs 1 Z 1 lit a ZPO. Am 26. 3. 2009 langte beim Erstgericht ein weiterer Schriftsatz (ON 11) der Klägerin ein, mit dem im Zusammenhang mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe verschiedene Unterlagen vorgelegt wurden. Das Erstgeri... mehr lesen...
Norm: ZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Wird auf einem Schriftstück und in der Zustellverfügung eine prozessunfähige Person als Empfängerin bezeichnet, so kann die unwirksame Zustellung an sie nicht dadurch heilen, dass das Schriftstück später ihrem gesetzlichen Vertreter zukommt. Die vor Inkrafttreten von BGBl I Nr 10/2004 in der Rechtsprechung bejahte Heilungsmöglichkeit in analoger Anwendung § 9 Abs 1 Satz 2 ZustG scheidet nun aus, da die neue Fa... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIX Abs2JN §42 AaJN §42 AbJN §42 AcZustG §7ZustG §11 Abs2
Rechtssatz: Eine Heilung der gemäß § 11 Abs 2 ZustG gesetzwidrig erfolgten direkten Zustellung eines mit Zwangsfolgen verbundenen Zahlungsbefehles an eine internationale Organisation ist nur bei ausdrücklichem Verzicht auf die Immunität möglich. Entscheidungstexte 10 Ob 53/04y Entscheidungstext OGH 14.12.2004 1... mehr lesen...
Norm: ZustG §1 Abs2ZustG §7
Rechtssatz: Eine Zustellung durch Telefax ist im Zivilprozess ausgeschlossen. Die im Zivilprozess unzulässige Übermittlung einer Erledigung mit Telefax entfaltet auch dann nicht - im Wege der Heilung iSd §7 ZustG - Zustellwirkung, wenn die Telekopie dem Empfänger tatsächlich zukommt. Entscheidungstexte 9 ObA 29/04m Entscheidungstext OGH 31.03.2004 9 ObA ... mehr lesen...
Norm: ZustG §7
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die bloße Kenntnis vom Bescheidinhalt kein Zukommen eines Schriftstückes im Sinne des § 7 ZustG, sodaß (allein) hiedurch eine Heilung des Zustellmangels im Sinne dieser Gesetzesstelle nicht eintreten kann (Erk 15. 12. 1995 Zl 95/11/033; 29. 8. 1996, Zl 95/06/0128). Entscheidungstexte 10 ObS 202/98y Ent... mehr lesen...
Norm: AußStrG §238 Abs2ZustG §7
Rechtssatz: Eine Zustellung an jemanden, der zum Zeitpunkt der Zustellung noch nicht einstweiliger Sachwalter der Partei war, wird nicht durch die spätere Bestellung zum einstweiligen Sachwalter geheilt. Entscheidungstexte 3 Ob 37/98g Entscheidungstext OGH 11.03.1998 3 Ob 37/98g Beisatz: 1.Entscheidung im Verfahren 3 Ob 37/98g. (T1) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §87ZustG §7
Rechtssatz: Zustellung ist der an eine gesetzliche Form geknüpfte Vorgang, durch den dem als Empfänger des Schriftstückes bezeichneten Adressaten Gelegenheit geboten wird, von einem im Auftrag des Gerichtes an ihn gerichteten Schriftstück Kenntnis zu nehmen. Eine Heilung einer unrichtig verfügten und dann fehlerhaft durchgeführten Zustellung (hier: das an die natürliche Person adressierte Schriftstück ist ohnehin dem empfa... mehr lesen...