Norm
EGJN ArtIX Abs2Rechtssatz
Eine Heilung der gemäß § 11 Abs 2 ZustG gesetzwidrig erfolgten direkten Zustellung eines mit Zwangsfolgen verbundenen Zahlungsbefehles an eine internationale Organisation ist nur bei ausdrücklichem Verzicht auf die Immunität möglich.Eine Heilung der gemäß Paragraph 11, Absatz 2, ZustG gesetzwidrig erfolgten direkten Zustellung eines mit Zwangsfolgen verbundenen Zahlungsbefehles an eine internationale Organisation ist nur bei ausdrücklichem Verzicht auf die Immunität möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119619Dokumentnummer
JJR_20041214_OGH0002_0100OB00053_04Y0000_001