B e g r ü n d u n g : Am 28. 6. 1997 wurde der Wiederaufnahmskläger (in der Folge nur: Kläger) als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs verletzt. Das Verschulden traf den Erstbeklagten. Im Verfahren 9 Cg 149/00x des Landesgerichts Feldkirch (in der Folge: Hauptprozess) begehrte der Kläger Schadenersatz in Höhe von 53.042,12 EUR sA sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle künftigen Schäden a... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ antragsgemäß gegen den Beklagten einen bedingten Zahlungsbefehl über 26.179,65 EUR sA, der am 6. Dezember 2006 durch Hinterlegung zugestellt wurde. Der Rückscheinbrief wies die Adresse T***** 19/5 auf. Da dem zuständigen Postbediensteten jedoch bekannt war, dass der Beklagte vor etwa einem Jahr aus der Wohnung der Hannelore J***** in T***** 19/5 in die Wohnung T***** 19/2 umgezogen „und somit an dieser Abgabestelle anwesend" war, hinterlegte er b... mehr lesen...
Norm: ZustG §13 AGB Post Briefdienst Inland P.3.3.8AGB Post Briefdienst Inland P.3.3.9 ZustG § 13 heute ZustG § 13 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 13 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf die im Revisionsrekurs relevierte Rechtsfrage, welche Auswirkung die Ausfolgung eines hinterlegten eigenhändig zuzustellenden Poststücks an einen Ersatzempfänger hat (vgl zur Stellung einer intern zur Empfangnahme persönlich adressierter Schriftstücke bevollmächtigten Sekretärin als Postbevollmächtigte: 5 Ob 2270/96a = ecolex 1997, 20), kommt es hier nicht entscheidend an, weil bereits die Hinterlegung nicht ge... mehr lesen...
Begründung: Als Alleineigentümer(in) der Liegenschaft EZ ***** ist im Grundbuch "Otto K***** ADR: N***** Str. ***** *****" eingetragen. Es handelt sich dabei um eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer OHG, die am 29.10.1937 (unter der Firma "K***** & M*****") in das Handelsregister eingetragen wurde (HRA *****). Aus dem Grundbuch ergibt sich insoweit ein Hinweis auf den Ursprung der Firma und ihre Änderung, als zu TZ *****/1987 (BLNR 1 b) eine Namensänderung angem... mehr lesen...
Norm: ZustG §13 ZustG § 13 heute ZustG § 13 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 13 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004 ZustG § 13 gültig von 01.03.1983 bis 29.02.2004 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Antragsgegners vom 24.7.1995 auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung hinsichtlich des Sachbeschlusses vom 19.9.1994 ab, wobei es folgenden Sachverhalt als bescheinigt annahm: Sitz des Antragsgegners ist *****. Dr.Walter S***** ist Präsident des Antragsgegners. Der an ihn an obige Adresse adressierte Sachbeschluß vom 19.9.1994, 6 Msch 40/94x-24, wurde am 26.9.1994 von Melitta H***** übernommen. Auf dem Rückschein wurde v... mehr lesen...
Norm: ZPO §87 ZPO §88 ZPO §292 ZustG §2 ZustG §13 ZustG §24 ZPO § 87 heute ZPO § 87 gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 87 gültig von 01.03.1983 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 201/1982 ... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Das Rekursgericht hat die Frage, ob die Zustellung durch die Post an einer anderen als der im Rückschein angegebenen Abgabestelle die Unwirksamkeit des Zustellvorganges bewirkt, zutreffend bejaht. Es genügt daher insofern auf die zutreffende
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Rekursgericht hat die Frage, ob die Zustellung durch die Post an einer anderen als der im Rückschein ange... mehr lesen...
Norm: ZustG §4 ZustG §13 ZustG §17 Abs2 ZustG §21 Abs2 ZustG § 4 heute ZustG § 4 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 4 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004 ZustG § 4 gü... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil des Erstgerichtes vom 2.9.1992 wurde dem Beklagtenvertreter unter der Anschrift ***** Wien, J*****straße *****, zugestellt und am 29.9.1992 von seiner Gattin übernommen. Mit der am 28.10.1992 zur Post gegebenen Berufung wurde dieses Urteil in seinem klagsstattgebenden Teil bekämpft. Das Oberlandesgericht Wien hat als Berufungsgericht diese Berufung mit der
Begründung: verworfen, daß die Rechtsmittelfrist bereits am 27.10.1992 geendet habe. Gegen die Ver... mehr lesen...
Begründung: Hinsichtlich des bisherigen Verfahrensverlaufes wird auf die Darstellung zu 5 Ob 535/91 verwiesen. Den zwischenweilig vorgelegten Einheitswertbescheiden des Finanzamtes Eisenstadt vom 26. November 1986 und 14. August 1991, Ew-AZ 902-2-1648/0 Ref 88, ist zu entnehmen, daß der Einheitswert der antragsgegenständlichen Liegenschaft zur Zeit der Entscheidung des Rekursgerichtes 50.000 S überstieg, der Bewertungsausspruch somit im Ergebnis den gesetzlichen Bewertungsvorsch... mehr lesen...
Norm: ZustG §13 ZustG § 13 heute ZustG § 13 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 13 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004 ZustG § 13 gültig von 01.03.1983 bis 29.02.2004 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der gegen die Beklagte "zu Handen Herrn ***** S*****, G*****, Naglergasse 44", gerichteten Drittschuldnerklage begehrt die Klägerin die Zahlung eines Betrages von S 27.981,13 sA, da die Beklagte weder eine Drittschuldneräußerung erstattet noch Überweisungen vom Lohn ihrer Arbeitnehmerin H***** T***** vorgenommen habe. Der vom Erstgericht erlassene Zahlungsbefehl wurde der Beklagten "zu Handen ***** S*****, G*****, Naglergasse 44", am 29. August 1990 durch Hinterleg... mehr lesen...
Norm: ZustG §4 ZustG §13 ZustG § 4 heute ZustG § 4 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 4 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004 ZustG § 4 gültig von 01.03.1983 bis 29.02.... mehr lesen...
Norm: ZustG §13 ZustG § 13 heute ZustG § 13 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 13 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004 ZustG § 13 gültig von 01.03.1983 bis 29.02.2004 ... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin, deren Verlassenschaft nunmehr die Exekution betreibt, hatte beim Erstgericht gegen den Verpflichteten als Beklagten die Klage mit dem Begehren eingebracht, den mit ihm am 17. April 1981 über die Liegenschaft EZ 1026 der KG Landstraße geschlossenen Kaufvertrag als nichtig aufzuheben und ihn schuldig zu erkennen, in die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes an dieser Liegenschaft einzuwilligen. Die Klage wurde im März 1982 in der Einlage, in der damals ... mehr lesen...
Norm: ZustG §13 ZustG §16 ZustG § 13 heute ZustG § 13 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 13 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004 ZustG § 13 gültig von 01.03.1983 bis 2... mehr lesen...