RS OGH 2005/10/19 7Ob234/05w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.2005
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Norm

ZustG §13
AGB Post Briefdienst Inland P.3.3.8
AGB Post Briefdienst Inland P.3.3.9

Rechtssatz

RSa-Briefe können an Postbevollmächtigte abgegeben werden. Liegen aber die Voraussetzungen für eine Zustellung an einen Postbevollmächtigten vor, ändert die Ortsabwesenheit des Empfängers im Zeitpunkt der Zustellung nicht deren Wirksamkeit. Dies gilt auch im Zusammenhang mit juristischen Personen. Insoweit ist daher dem Empfänger auch eine unberechtigte Annahmeverweigerung eines Postbevollmächtigten zurechenbar; dessen Annahmeverweigerung macht die Zustellung an ihn somit nicht unmöglich und gesetzwidrig.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Postvollmacht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120394

Im RIS seit

18.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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