Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 11. August 1989 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer am 24. März 1989 begangenen Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a leg. cit. eine Geldstrafe von S 3.700,-- (Ersatzfreiheitsstrafe sieben Tage) verhängt. Dieses Straferkenntnis wurde dem (damals noch nicht anwaltlich vertretenen) Beschwerdeführer am 24. August 1989 durch Hinterlegung zugestellt. Innerhalb der Berufungsfrist wurde mit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0138 E 27. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Entscheidung und Sicherstellung, welcher von zwei diktierten Schriftsätzen bzw Rechtsmitteln - die beide denselben Bescheid betreffen - abzusenden ist, handelt es sich nicht mehr um einen rein technischen Vorgang beim Abfertige... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte ist auf die Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 26. Juni 1990, Zl. 89/05/0235, zu verweisen, mit welchem der den Wiedereinsetzungsantrag der Beschwerdeführer abweisende Bescheid der belangten Behörde vom 3. Juli 1989 wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit im wesentlichen mit der
Begründung: aufgehoben worden war, daß die belangte Behörde wegen eines Rechtsirrtums hinsichtlich der Einbringungsstelle für diesen Wiedereinsetzungsantrag zu Unrecht von dessen verspä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990050249.X01 Im RIS seit 05.02.1991 mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragen mit ihrer am 4. Jänner 1991 zur Post gegebenen Eingabe die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung einer Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde, welche sie gleichzeitig nachholten. Zur Begründung: des Antrages wird ausgeführt, die bereits als verläßlich bewährte Kanzleikraft V des Rechtsanwaltes der Beschwerdeführer habe als Fristablauf zur Beschwerdeerhebung gegen den am 12. November 1990 zugestellten angefochtenen Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Das Versehen eines Kanzleiangestellten eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes stellt dann ein Ereignis gemäß § 46 Abs 1 VwGG dar, wenn der Anwalt der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht jenem Bediensteten gegenüber nachgekommen ist. Ein Verschulden trifft den Rechtsanwalt -... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 21. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des Arbeitszeitgesetzes bestraft. Gegen diese Strafverfügung erhob der Beschwerdeführer durch seinen mit gleichzeitig vorgelegter, auch die Annahme von Zustellungen aller Art umfassender Vollmacht ausgewiesenen Vertreter Bernhard Lanz rechtzeitig Einspruch. (Die Vollmacht erliegt in den in der beim Verwaltungsgerichtshof zur Zl. 90/19/0454 protokollierte... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft A (in der Folge: BH) vom 2. Jänner 1990 wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des NÖ Naturschutzgesetzes eine Geldstrafe von S 1.500,-- verhängt. Aufgrund seines Einspruches vom 1. Februar 1990 erließ die BH mit Datum 6. Februar 1990 ein Straferkenntnis (im folgenden kurz: Straferkenntnis), mit welchem über den Beschwerdeführer wiederum eine Geldstrafe von S 1.500,-- verhängt und der Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens mi... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 21. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Arbeitsruhegesetzes bestraft. Gegen diese Strafverfügung erhob der Beschwerdeführer durch seinen mit gleichzeitig vorgelegter, auch die Annahme von Zustellungen aller Art umfassender Vollmacht ausgewiesenen Vertreter L rechtzeitig Einspruch. Im weiteren Verlauf des Verwaltungsstrafverfahrens schritten als Vertreter des Beschwerdeführers Rechtsanwalt Dr. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs1;VStG §24;ZustG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/19/0510 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/28 90/19/0453 1 Stammrechtssatz Zufolge der Rechtsunwirksamkeit der Zustellung des Straferkenntnisses an den Besch wurde von diesem nicht die Berufungsfrist versäumt. Es ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0111 1 Stammrechtssatz Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Frist setzt voraus, daß die Frist gegenüber der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, zu laufen begonnen hat, sodaß eine Säumnis dann nicht eintreten kann, wenn mangels Zustellung des di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;
Rechtssatz: Ein Zurückweisungsbescheid (wegen verspätet eingebrachter Berufung) ist dann rechtmäßig, wenn zur Zeit seiner Erlassung die Wiedereinsetzung nicht bewilligt war (Hinweis E 23.10.1986, 85/02/0251, VS, VwSlg 12275 A/1986). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990100170.X02 Im R... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde E vom 23. September 1981 wurde die Beschwerdeführerin unter anderem dazu verpflichtet, die über die Grundstücke Nr. nn/11 und nn/1 verlaufende Aufschließungsstraße hart und staubfrei zu befestigen. Wegen Nichterfüllung dieser Leistungsverpflichtung trotz mehrmaliger Aufforderung zur Herstellung des konsensgemäßen Zustandes bzw. der Androhung der Ersatzvornahme wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 13. März 1989... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/06/0056 E 30. Juni 1983 VwSlg 11109 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Die Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages nach § 71 Abs 2 AVG 1950 ist ab Kenntnis der Verspätung des eingebrachten Rechtsmittels zu berechnen (Hinweis B VS 19.1.1977, 1212/76 VwSlg 9226 A/1977 und E 22.11.1979, 2342/79). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Februar 1984 stellte die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien fest, daß der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, nicht Flüchtling sei. Dieser Bescheid wurde dem sich zu diesem Zeitpunkt in Schubhaft befindlichen Beschwerdeführer am selben Tag in einem Raum der Überprüfungsstation der Bundespolizeidirektion Wien persönlich ausgefolgt. Die in den Verwaltungsakten enthaltene Ausfertigung dieses Bescheides weist den mit der Unterschrift des Besc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Als Ereignis ist jedes Geschehen, daher auch psychologische Vorgänge wie Vergessen, Verschreiben, sich Irren usw anzusehen (Hinweis E 25.3.1976, 265/75 VwSlg 9024 A/1976)(hier: durch ungenügende Sprachkenntnisse hervorgerufener Irrtum über die Abgabe eines Berufung... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer betreiben in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einen Videoanlagenverleih. Unternehmer (§ 2 Abs. 1 UStG 1972) ist die GbR. Die GbR erzielte im Streitjahr 1985 noch keine Umsätze, machte aber in der Umsatzsteuererklärung für dieses Jahr Vorsteuern in Höhe von S 237.913,-- geltend. Mit einem nach eigenen Angaben des steuerlichen Vertreters der GbR (Eingabe an das Finanzamt vom 28. April 1988) am 31. März 1988 zugestellten Bescheid, mit dem für... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 197; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0199 E 24. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind mangelnde Rechtskenntnis oder Rechtsirrtum nicht als ein unvorhergesehene... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates Graz vom 13. März 1990 wurde über den Beschwerdeführer als handelsrechtlichen Geschäftsführer der A-GmbH gemäß § 9 VStG 1950 wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 AuslBG in mehreren Fällen gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG in Verbindung mit § 16 VStG 1950 eine Geldstrafe von insgesamt S 600.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 42 Tage) verhängt. Dieser Bescheid wurde am 16. März 1990 beim Postamt 8051 Graz hinterlegt. Der weitere Verfahrensablauf entspri... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates Graz vom 13. März 1990 wurde über den Beschwerdeführer als handelsrechtlichen Geschäftsführer der B-GmbH gemäß § 9 VStG 1950 wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 AuslBG in mehreren Fällen gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG in Verbindung mit § 16 VStG 1950 eine Geldstrafe von insgesamt S 600.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 42 Tage) verhängt. Dieser Bescheid wurde am 16. März 1990 beim Postamt 8051 Graz hinterlegt. Am 23. März 1990 legte - nach den Akten ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/06/0056 E 30. Juni 1983 VwSlg 11109 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Die Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages nach § 71 Abs 2 AVG 1950 ist ab Kenntnis der Verspätung des eingebrachten Rechtsmittels zu berechnen (Hinweis B VS 19.1.1977, 1212/76 VwSlg 9226 A/1977 und E 22.11.1979, 2342/79). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs2;ZustG §17 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0157 2 Stammrechtssatz Die Auffassung, aus § 17 Abs 4 ZustG folge, daß jegliches Risiko der Fristversäumnis iZm dem "Verkommen" einer Hinterlegungsanzeige iSd § 71 Abs 1 lit a AVG von vornherein dem Verschulden des Empfängers zuzurechnen sei, ist unrichtig. Der Regelung de... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. August 1990 ist an den Beschwerdeführer zu Handen seines bevollmächtigten Rechtsanwaltes gemäß § 34 Abs. 2 VwGG die Aufforderung, die mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 22. Juni 1990, Zl. B 888/89-10, nach Ablehnung dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG abgetretene Beschwerde gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 28. Juni 1989, Zl. IIa-21.596/3, betreffend Maßnahme gemäß § 360 Abs. 1 und 2 Ge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/04/0298
90/04/0299 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/05/29 90/04/0097 1 Stammrechtssatz Eine Partei, die einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Frist stellt, hat den beh... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei betreibt in Wien ein Bauunternehmen und unterliegt damit dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, BGBl. Nr. 129, mehrfach geändert (im folgenden kurz: BSchEG 1957). Mit ihren mit 17. Februar 1988 datierten Anträgen begehrte die beschwerdeführende Partei gemäß § 8 Abs. 1 BSchEG 1957 vom Arbeitsamt Bau - Holz in Wien die Rückerstattung ausbezahlter Schlechtwetterentschädigung für den Lohnabrechnungszeitraum Mai 1987 für verschiedene Baus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AVG §71 Abs1;BArbSchlwEntschG §10 Abs1 idF 1975/219;BArbSchlwEntschG §10 Abs1 idF 1982/639;
Rechtssatz: § 10 Abs 1 BArbSchlwEntschG stellt ungeachtet einer nach den EBzRV der Novelle, BGBl 1975/219, hervorleuchtenden gewissen Beziehung zur Regelung der Wiedereinsetzung des AVG nicht auf "unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse", sondern eben a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AVG §71 Abs1;BArbSchlwEntschG §10 Abs1 idF 1975/219;BArbSchlwEntschG §10 Abs1 idF 1982/639;
Rechtssatz: Vor der Novelle des BArbSchlwEntschG, BGBl 1975/219, mit der der Nachsichtstatbestand im vierten Satz des § 10 Abs 1 BArbSchlwEntschG eingefügt wurde, konnte mangels einer gesetzlichen Regelung überhaupt keine Nachsicht von der Versäumnis der (mat... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen und am 13. Juni 1990 zugestellten Bescheid der im Spruch: dieses Beschlusses genannten Behörde waren dem Antragsteller für im Frühjahr 1986 von MB im Zollgebiet übernommenes Suchtgift (6,925 kg Cannabisharz und 2,6 kg Marihuana) unter Berufung auf § 174 Abs. 3 lit. a zweiter Tatbestand iVm § 3 Abs. 2 ZollG die kraft Gesetzes entstandenen Eingangsabgaben in der Gesamthöhe von 181.087 S zuzüglich 3.622 S an Säumniszuschlag zur Entrichtung vorgeschrieben... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Dezember 1986 erteilte die mitbeteiligte Gemeinde dem Zweitmitbeteiligten die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage auf der Gp. 103/1 der Katastralgemeinde X. Dieser Bescheid wurde der Beschwerdeführerin als Anrainerin nach zwei vergeblichen Zustellversuchen am 9. Dezember 1986 durch Hinterlegung beim Postamt n zugestellt. Mit Datum 20. Dezember 1986 langte beim Gemeindeamt der Gemeinde X ein Schreiben der Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;AVG §71 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2206/59 E 7. Juli 1960 RS 1 Stammrechtssatz Im Verfahren wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bleibt die Partei an dem im Antrag vorgebrachten Wiedereinsetzungsgrund gebunden. Eine Auswechslung dieses Grundes im Berufungsverfahren ist rechtlich unzulässig. ... mehr lesen...