Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/09/0061
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995090312.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde in Verbindung mit den gleichzeitig vorgelegten Ablichtungen der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Mit Bescheid vom 16. April 1996 hat die Bezirkshauptmannschaft Krems/Donau gegen den Beschwerdeführer ein Aufenthaltsverbot erlassen. In der Rechtsmittelbelehrung dieses Bescheides ist die zweiwöchige Berufungsfrist angeführt gewesen. Der Bescheid ist am 22. April 1996 beim Zustellpostamt hinterlegt worden.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1002;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/21/0915 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/04 93/02/0256 3 Stammrechtssatz Bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muß sich der Machtgeber d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/21/0915
Rechtssatz: Die Untätigkeit eines Vertreters bildet im allgemeinen keinen Wiedereinsetzungsgrund, es sei denn, der oder die Machthaber wären ihrerseits durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis behindert gewesen, die Frist einzuhalten und... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 21. August 1996 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen der Jugoslawischen Föderation, auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist gegen den Aufenthaltsverbotsbescheid vom 27. Februar 1996 gemäß § 71 Abs. 1 AVG abgewiesen. Mit Bescheid vom selben Tag wies die belangte Behörde die Berufung des B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/18/0464 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/02/0085 E 19. März 1982 RS 1 Stammrechtssatz Hatte der Beschwerdeführer seinem anwaltlichen Vertreter tatsächlich untersagt, ohne seine ausdrückliche Weisung eine Berufung zu erheben, konnte seine berufliche Abwesenh... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde die die Bestrafung wegen Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 betreffende Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Graz vom 27. Jänner 1994 nach zwei vergeblichen Zustellversuchen durch postamtliche Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist 10. Februar 1994 zugestellt. Am 8. Februar 1995 gab der Beschwerdeführer unter Bezugnahme auf diese Strafverfügung einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Post, den er damit begründete, daß e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs2;AVG §71 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996030236.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Das an den Beschwerdeführer gerichtete und mittels RSb zugesandte Straferkenntnis vom 31. August 1992 übernahm ein Arbeitnehmer des Beschwerdeführers am 8. September 1992. Dem an diesem Tag von der Abgabestelle abwesenden Beschwerdeführer wurde es am 9. September 1992 vorgelegt. Die mit 22. September 1992 datierte, an den Magistrat adressierte Berufung wurde erst nach Ablauf der Berufungsfrist - diese zweiwöchige Berufungsfrist endete ausgehend vom 8. September 1992 am 22. September 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1 impl;VStG §24;VwGG §46 Abs1;ZustG §16 Abs2;
Rechtssatz: Gerade im Falle der Ersatzzustellung, wenn nämlich der Empfänger die Sendung nicht persönlich übernimmt und er den genauen Zeitpunkt der Zustellung nicht aus eigenem Wissen kennt, gehört es zu den ersten Obliegenheite... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 4. Juni 1996 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines indischen Staatsangehörigen, vom 2. Mai 1996 auf Gewährung von Asyl abgewiesen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 29. August 1996, Zl. 4.349.578/1-III/13/96, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gegen den am 7. Juni 1996 zugestellten Bescheid des Bundesasylamtes vom 4. Juni 1996 abgewiesen. Beg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 9. November 1995 stellte der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) rechtskräftig fest, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling iSd AsylG (1968) sei. Den am 29. November 1995 eingebrachten Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die "Versäumung der Prozeßhandlung der Einvernahme am 20. Oktober 1995" wies die belangte Behörde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 7. Dezember 1995 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996200620.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/20/0700 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/04/29 93/12/0030 2 Stammrechtssatz Ist der Bevollmächtigte einer Partei an der Fristeinhaltung in Ansehung des Wiedereinsetzungsantrages nicht gehindert, so muß... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/20/0700 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/11/0002 B 29. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Wird die Frist zur Einbringung der Beschwerde deshalb versäumt, weil der bevollmächtigte und beauftragte Vertreter die Entsch... mehr lesen...
Mit 38 Bescheiden vom 30. Juli 1993 sprach die erstmitbeteiligte Gebietskrankenkasse hinsichtlich der in der Beschwerde zu 1. bis 37. genannten Personen sowie des Tibor B. aus, sie unterlägen aufgrund ihrer Beschäftigung als Arbeiter bei der zu 38. genannten Beschwerdeführerin (in der Folge: S. GmbH) als Dienstgeber für jeweils unterschiedliche Zeiträume der Jahre 1990 und 1991 gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 ASVG und § 1 Abs. 1 lit. a AlVG der Voll-(Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslos... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/08/0063
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995080062.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Die belangte Behörde wies mit dem Bescheid vom 30. Mai 1995, zugestellt am 19. Juni 1995, den Antrag der Beschwerdeführerin vom 12. Jänner 1995 (Datum des Poststempels) auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 26. September 1994, Zl. MA 62-9/0283296-02-V, zugestellt am 6. Oktober 1994, gemäß § 71 Abs. 1 AVG ab. Begründend führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin habe am 16. August... mehr lesen...
Dem Antragsvorbringen zufolge wurde der nunmehr bekämpfte Bescheid dem Vertreter des Beschwerdeführers am 18. März 1996 zugestellt. Das Ende der sechswöchigen Beschwerdefrist sei von der Kanzleileiterin in das Fristenbuch mit Datum 29. April 1996 eingetragen worden. Die Beschwerde sei auch dem Ende der Beschwerdefrist mit 29. April 1996 entsprechend geschrieben und unterfertigt, jedoch erst am 30. April 1996 zur Post gegeben worden, weshalb der Verwaltungsgerichtshof sie mit Besch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begründet seinen (am 27. März 1996 gleichzeitig mit der Beschwerde zur Post gegebenen) Wiedereinsetzungsantrag damit, daß sein Onkel, welcher an derselben Adresse wie er wohne, sich jedoch zeitweilig in der Türkei aufhalte, das Schreiben des Beschwerdevertreters an den Beschwerdeführer, durch welches er von dem dem Beschwerdevertreter am 29. Jänner 1996 zugestellten angefochtenen Bescheid in Kenntnis gesetzt werden sollte, übernommen habe, ohne - entgegen seiner s... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begründet seinen Wiedereinsetzungsantrag damit, daß infolge eines "Versehens der Kanzlei seines damaligen Rechtsvertreter" der am 29. Februar 1996 zugestellte Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 23. Februar 1996 dem Beschwerdeführer erstmals am 22. April 1996 zur Kenntnis gebracht worden sei. Er führt aus: "Der Beschwerdeführer war im Berufungsverfahren durch den Rechtsanwalt Dr. H, W, rechtsfreundlich vertreten. Der abweisende Bescheid des Bundesmini... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §56;AVG §71 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein unabwendbares oder unvorhergesehenes Ereignis iSd § 71 Abs 1 Z 1 AVG liegt nicht darin, daß eine Partei den INHALT DES BESCHEIDES bis zu dem Zeitpunkt, als dieser tatsächlich zugegangen ist, nicht kennt; ein solches Ereignis kann nur darin liegen, daß die Partei vom ZUSTELLVORGANG selbst nicht Kenntnis erlangt hat. Denn ab Ken... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/19/1646 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/01/26 93/01/1372 2 Stammrechtssatz Ist der Vertreter des Bf zur Beschwerdeerhebung ermächtigt, so hindert der Umstand, daß diesbezüglich auf Grund eines Versehens n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §71 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß eine andere Behörde als die Erstbehörde der Partei mitteilen kann, daß ihr "Ansuchen abgelehnt worden sei", muß die Partei schließen, daß ein zur rechtsgültigen Erlassung eines Bescheides notwendiger Zustellvorgang stattgefunden hat. Im Beschwerdefall fiel daher ab dem Zeitpunkt der ladungsgemäßen Vorsprache beim zust... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996192878.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §46;AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs2 impl;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/19/0949
Rechtssatz: Der Wiedereinsetzungswerber hat zur Glaubhaftmachung des behaupteten Wiedereinsetzungsgrundes im Wiedereinsetzungsantrag LADUNGSFÄHIGE Adressen der zu... mehr lesen...
Mit den jeweils im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Bundesministers für Inneres vom 1. April 1996 wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist gemäß § 71 Abs. 1 und 2 AVG abgewiesen. Die Beschwerdeführer bekämpfen die Bescheide erkennbar wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes. Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebildeten Senat erwogen: Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/19/1631
96/19/1632
Rechtssatz: Ist aber nicht ersichtlich, warum der Antragsteller überhaupt die Berufungsfrist versäumt hat, kommt auch eine Beurteilung dahin, daß dies nur aus einem minderen Grad des Versehens erfolgt ist, nicht in Betracht. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/19/1631
96/19/1632
Rechtssatz: Eine Interessenabwägung, die zu einer Verlängerung der Berufungsfrist führen würde, ist im Gesetz nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996191630.X02 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 28. Juni 1995 wurde der am selben Tag gestellte Antrag des Beschwerdeführers, eines sudanesischen Staatsangehörigen, der am 23. Juni 1995 illegal in das Bundesgebiet eingereist ist, abgewiesen und durch persönliche Übergabe an den Beschwerdeführer zugestellt, der unmittelbar darauf in Schubhaft genommen wurde. Innerhalb der 14-tägigen Berufungsfrist wurde vom Beschwerdeführer kein Rechtsmittel eingebracht. Erst mit Eingabe vom 23. August 1995 stell... mehr lesen...