Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, dem ergänzenden Schriftsatz an den Verwaltungsgerichtshof und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 20. August 1976 geborene Beschwerdeführer wurde bei seiner Stellung im Jänner 1994 für tauglich befunden. Auf Grund seiner Zivildiensterklärung vom 15. Juni 1994 erging der negative Feststellungsbescheid der belangten Behörde vom 28. Juli 1994. Mit dem vorliegend angefochtenen Bescheid wurde der Antrag d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs2;VwGG §34 Abs2;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Bereits die Kenntnis der Angestellten des Parteivertreters von der mangelhaften Erfüllung des Verbesserungsauftrages und nicht erst die Zustellung des Einstellungsbeschlusses des VwGH bewirkt das Aufhören des Hindernisses zur Wahrung der Frist iSd § 46 Abs 3 VwGG. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/27 94/11/0355 1 Stammrechtssatz Die Frist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung ist keine materiell-rechtliche, sondern eine verfahrensrechtliche (mit der Folge, daß die Tage des Postenlaufes nicht in sie einzurechnen sind; Hinweis E VfGH 12.10.1994, B 1659/94). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Unkenntnis von der Frist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung bildet keinen Wiedereinsetzungsgrund. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995110046.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Wurde die zur Ergänzung zurückgestellte Beschwerde nicht zusammen mit dem Ergänzungsschriftsatz wieder vorgelegt und war der Anschluß der Beschwerde von der Partei (ihrem Vertreter) von vornherein nichtbeabsichtigt, so liegt nicht bloß ein Kuvertierungsfehler vor. Daß der Schriftsatz keinen Hinweis auf an... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 27. März 1996, 96/13/0022, hat der Verwaltungsgerichtshof eine mit dem 15. Februar 1996 datierte und an diesem Tage zur Post gegebene Beschwerde gegen einen nach dem Beschwerdevorbringen am 3. Jänner 1996 zugestellten Bescheid aus dem Grunde der Versäumung der Beschwerdefrist zurückgewiesen. Im nunmehr gegen diese Versäumung der Beschwerdefrist gestellten Wiedereinsetzungsantrag wird folgendes vorgebracht: Den Entwurf der Beschwerdeschrift habe ein Mitarbeiter... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/02/05 88/13/0175 1 Stammrechtssatz Im Zusammenhang mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trifft ein Verschulden des Parteienvertreters die Partei (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 03te Aufl, 656 ... mehr lesen...
1.1. Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. Juni 1995, Zl. 95/17/0125-5, wurde die beim Verfassungsgerichtshof verspätet erhobene, dessen ungeachtet jedoch dem Verwaltungsgerichtshof nach Ablehnung abgetretene Sukzessivbeschwerde wegen Versäumung der ursprünglichen Beschwerdefrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückgewiesen. Diese Verfassungsgerichtshofbeschwerde war am 25. März 1994, dem letzten Tag der Beschwerdefrist, zur Post gegeben worden, das Kuvert war jedoch (ausschließl... mehr lesen...
1.1. Mit Beschluß vom 22. März 1996, Zl. 96/17/0050-5, stellte der Verwaltungsgerichtshof das eingangs zitierte Beschwerdeverfahren wegen Unterlassung der auftragsgemäßen Mängelverbesserung ein, weil die Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 zweiter Satz VwGG als zurückgezogen galt. Nach der Begründung: dieses Beschlusses sei der Beschwerdeführer aufgefordert worden, den Tag der Bescheidzustellung anzugeben und eine weitere Ausfertigung der Beschwerde für die mitbeteiligte Gemeinde beizubringen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 18. Juli 1994 auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist in Bezug auf den Bescheid der Bundespolizeidirektion St. Pölten vom 17. Juni 1994 gemäß § 71 Abs. 1 Z. 1 AVG abgewiesen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechts... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 17. August 1995 auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Vorstellungsfrist in Bezug auf den Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 20. Juli 1995 gemäß § 71 Abs. 1 Z. 1 AVG abgewiesen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides gel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Hat der inhaftierte Bf erst am vorletzten Tag der Rechtsmittelfrist den Auftrag an seinen Vertreter zur Einbringung einer Vorstellung dem für Postsendungen zuständigen Personal der Justizanstalt übergeben und auch nicht auf die Dringlichkeit der Sendung hingewiesen, so konnte er nicht mit gutem Grund erwa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Fällen, in denen eine Frist durch das Verhalten von Angestellten des Bevollmächtigten einer Partei versäumt wurde, setzt das Fehlen von Verschulden auf Seiten der Partei voraus (Hinweis E VS 25.3.1976, 265/75, VwSlg 9024 A/1976). E... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Dem Bf mußte bewußt sein, daß die fristgerechte Einbringung einer Berufung durch einen zu bevollmächtigenden Rechtsanwalt zwingend eine entsprechende Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt noch vor Ablauf der (dem Bf aufgrund der zutreffenden Rechtsmittelbelehrung bekannten) Berufungsfrist erforderte. Der B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/17/0327 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/03/15 94/13/0215 1
(Hinweis: B 25.1.1996, 96/06/0233 zur Kuvertierung von
Postsendungen). Stammrechtssatz Ein an der Fristversäumnis schuldhaftes Verhalten ist der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/06/20 90/13/0136 1 Stammrechtssatz Ein Verschulden des Parteienvertreters ist einem Verschulden der Partei selbst gleichzusetzen. Ein Versehen eines Angestellten eines RA ist diesem nur dann als Verschulden anzulasten, wenn der RA die gebotene und ihm zumutbare Kontrolle... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 11. März 1996 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist gemäß § 6 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufG) abgewiesen. In der Begründung: führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, die Wiedereinsetzung sei unzulässig, weil es sich bei der Frist des § 6 Abs. 3 AufG um eine solche des materiellen Rechtes handle. Gegen diesen Bescheid richt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §33 Abs3;AVG §71 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996191376.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (der belangten Behörde) vom 11. März 1996 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen der (ehemaligen) Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, vom 17. Jänner 1996 auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung nach Bosnien gemäß § 54 Fremdengesetz (FrG) abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides wurde ausgeführt, gegen den Beschwerdeführer sei mit r... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §13a;AVG §32;AVG §71 Abs1;FrG 1993 §54 Abs1;FrG 1993 §54 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/21/0674 1 Stammrechtssatz Durch die in § 54 Abs 2 FrG 1993 festgelegte zeitliche Einschränkung dahin, daß ein Antrag nach dieser Bestimmung "nur während des Verfahrens ... eingebracht werde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer - ein indischer Sikh - reiste am 11. Oktober 1995 in das Bundesgebiet ein und beantragte am 13. Oktober 1995 Asyl. Am 15. November 1995 wurde er vor dem Bundesasylamt einvernommen. Der erste Teil der darüber aufgenommenen Niederschrift enthält unter der Rubrik "weitere Angaben" u.a. eine "Personsbeschreibung". Darin findet sich zum Merkmal "Größe" der Vermerk "Messung nicht möglich, da die Abnahme der Kopfbedeckung verweigert wurde". Es folgen Vermerke über "Statu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z3;AsylG 1991 §19 Abs2;AVG §71 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Im Falle des § 19 Abs 1 Z 3 AsylG 1991 kommt eine sinngemäße Anwendung der Bestimmung des § 71 AVG über die Wiedereinsetzung nicht in Betracht, weil eine Verweigerung der Mitwirkung an der erkennungsdienstlichen Behandlung stets leichte Fahrlässigkeit übersteigt. Eine Weigerun... mehr lesen...
I. 1. Der Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 30. November 1994, mit welchem gegen den Beschwerdeführer ein Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet erlassen und der Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung nach Bosnien zurückgewiesen wurde, wurde dem Vertreter des Beschwerdeführers am 22. Dezember 1994 zugestellt. Die sechswöchige Frist zur Erhebung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof lief ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1 idF 1990/357;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 92/09/0043 2 Stammrechtssatz Eine Kontrolle jeder erforderlichen Eintragung im Fristenbuch (hier: einer erfahrenen und verläßlichen Kanzleikraft durch den Rechtsanwalt), also eine "Überwachung auf Schritt und Tritt", ist nicht erforderlich. ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 15. April 1994 hat die Beschwerdeführerin, vertreten durch ihre Rechtsfreunde, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der Vorstellung gegen einen Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde, ferner die Vorstellung und den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung eingebracht. Zur Begründung: des Wiedereinsetzungsantrages wurde ausgeführt, daß die EDV-mäßige Erfassung der Frist zur Erhebung der Vorstellung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1332;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/30 95/05/0060 1 Stammrechtssatz Grundsätzlich ist festzuhalten, daß eine Fehlausweisung der Fristvormerkung in einem EDV-mäßig geführten Fristenbuch bei Anwendung eines gut eingeführten Programmes ein "Ereignis"... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1332;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Die entsprechenden Kontrollen, die durchzuführen sind, um Unzulänglichkeiten durch menschliches Versagen aller Voraussicht nach auszuschließen, haben auch dort stattzufinden, wo sich Kanzleikräfte eines EDV-Systems bedienen, weil auch in diesem Be... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Februar 1995, dem Beschwerdeführer zugestellt am 24. Februar 1995, wurde sein Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz abgewiesen. Mit einer am 24. März 1995 bei der erstinstanzlichen Behörde eingelangten Eingabe beantragte der Beschwerdeführer die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Berufung gegen diesen Bescheid und holte unter einem die versäumte Proz... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid wurde dem Vertreter des Antragstellers als Verfahrenshelfer am 27. Dezember 1995 zugestellt. Mit dem vorliegenden, am 19. Februar 1996 zur Post gegebenen Antrag begehrt der Antragsteller die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der genannten Frist im wesentlichen mit folgender Begründung: Der Vertreter des Antragstellers habe zunächst einen Entwurf der Bescheidbeschwerde diktiert und von seiner (ersten) Sekretärin schreiben lasse... mehr lesen...
Dem Antragsvorbringen zufolge wurde der Bescheid, mit welchem dem Antragsteller ein Verfahrenshelfer bestellt wurde, diesem am 22. Mai 1995 samt Ablichtung des anzufechtenden Bescheides, Beschluß des Verfassungsgerichtshofes über die Bewilligung der Verfahrenshilfe und Belehrung über die binnen sechs Wochen einzubringende Beschwerde, zugestellt. Es sei die zu wahrende Frist ordnungsgemäß mit sechs Wochen am Bescheid der Rechtsanwaltskammer Wien rot angemerkt, wie auch im Kanzleika... mehr lesen...