1 1. Mit Bescheid vom 7. Jänner 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den von der Antragstellerin am 18. März 2015 gestellten Antrag auf internationalen Schutz wegen entschiedener Sache zurück (Spruchpunkt I.), erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung, stellte fest, dass eine Abschiebung in die Russische Föderation zulässig sei (Spruchpunkt II.) und sprach aus, dass keine Frist für eine freiwillige ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §6;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §24 Abs1 Z2;VwGG §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/18/0331 B 27. August 2018 RS 2 Stammrechtssatz Die in § 6 AVG normierte Pflicht der unzuständigen Stelle zur Weiterleitung von Schriftstücken an die zuständige Stelle darf nicht beliebig lange hinausgezögert werden. Wurde die Partei durch eine gr... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 7. Jänner 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den vom Antragsteller am 18. März 2015 gestellten Antrag auf internationalen Schutz ab (Spruchpunkt I. und II.), erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung, stellte fest, dass eine Abschiebung in die Russische Föderation zulässig sei (Spruchpunkt III.), sprach aus, dass keine Frist für eine freiwillige Ausreise bestehe (Spruchpunkt IV.... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 9. April 2018, der Antragstellerin zugestellt am 12. April 2018, wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 7. Jänner 2016 erhobene Beschwerde gemäß § 68 Abs. 1 AVG ab und erklärte die Revision für nicht zulässig. 2 Die Antragstellerin brachte am 9. Mai 2018 einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer außerordentlichen Revision beim BVwG ein, wo dieser Antrag... mehr lesen...
1 A. Mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde der revisionswerbenden Partei gegen den Bescheid der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 1. Februar 2017 nach § 28 Abs. 1 und 2 VwGVG als unbegründet ab und ließ die Revision dagegen nicht zu. Mit diesem Bescheid wurde dem Antrag der revisionswerbenden Partei vom 5. November 2016 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die versäumte Frist zum Nachweis einer Ab... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) der Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 3 B-VG statt, wies den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz vom 2. August 2015 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) ab, erkannte ihm den Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/09/0171 E 23. April 2013 RS 1 Stammrechtssatz Wer einen Wiedereinsetzungsantrag auf das Verschulden einer Hilfsperson stützt, hat schon im Wiedereinsetzungsantrag durch ein substanziiertes Vorbringen darzulegen, aus welchen Gründen ihn selbst kein die Wiedereinsetzung aussch... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 28. Dezember 2017 wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 2. März 2017 erhobene Beschwerde des Revisionswerbers, eines afghanischen Staatsangehörigen, als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision gegen dieses Erkenntnis gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Innerhalb der Revisionsfrist stellte der Revisionswerber beim Verwaltungsgerichtshof ei... mehr lesen...
1 Mit (Vorstellungs-)Bescheid der belangten Behörde vom 23. Juni 2017 wurde die Lenkberechtigung des Revisionswerbers betreffend näher umschriebene Klassen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt entzogen und begleitende Maßnahmen nach dem FSG angeordnet. 2 Mit Schriftsatz vom 2. August 2017 erhob der Revisionswerber Beschwerde gegen den genannten Bescheid und stellte unter einem den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist. Zur Beg... mehr lesen...
1 1. Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Tirol vom 8. August 2017 wurde die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Bescheid der belangten Behörde, mit welchem Art und Ausmaß der Grundumlagenpflicht der Antragstellerin für das Kalenderjahr 2016 mit EUR 589 festgesetzt worden war, als unbegründet abgewiesen. Die ordentliche Revision erklärte das Verwaltungsgericht für unzulässig. 2 Dieses Erkenntnis wurde dem Geschäftsführer der Antragstellerin - dies ergibt sich au... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Verwaltungsgericht den Antrag der Revisionswerberin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ab (Spruchpunkt I.) und die bezogene Vorstellung als verspätet zurück (Spruchpunkt II.). Den Wiedereinsetzungsantrag hatte sie eingebracht, nachdem ihr vorgehalten worden war, dass sie ihre Vorstellung gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 7. März 2017 per Telefax außerhalb der Amtsstunden und somit verspätet beim ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurden (in der Sache) die Anträge der Revisionswerber auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Angelegenheit nach dem AsylG 2005 gemäß § 71 Abs. 1 AVG abgewiesen. Begründend führte das Verwaltungsgericht zusammengefasst aus, an der Versäumung der Frist (zur Erhebung von Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl) treffe die Parteien aus näher bezeichneten Gründen nicht nur ein minderer Grad des Versehens... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: AVG §71 Abs1;StbG 1985 §64a Abs18;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/01/0308 Ra 2017/01/0307
Rechtssatz: Die Auffassung, wonach es sich bei der (neunmonatigen) Frist des § 64a Abs. 18 zweiter Satz StbG um eine materiell-rechtliche Frist handel... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 8. Mai 2017 wurden im Beschwerdeverfahren - unter anderem - der Antrag des Revisionswerbers vom 7. Juni 2016 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 2. Mai 2016 (Spruchpunkt 1.) und der Antrag des Revisionswerbers vom 24. Juni 2016 auf Wiederaufnahme des mit Bescheid der B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;
Rechtssatz: Eine Partei, die sich nach Übergabe eines fristgebundenen Schriftstückes an einen Boten nicht weiter darum kümmert, ob das Schriftstück auch tatsächlich innerhalb einer zu wahrenden Frist zur Post gebracht (hier: bei der Behörde eingebracht) wurde, muss sich vorwerfen lassen, dass sie auffallend sorglos gehandelt hat, das heißt, dass sie die im Verk... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Vorstellung gegen den Mandatsbescheid vom 22. November 2011, betreffend Verfall einer Arzneimittelspezialität, abgewiesen und die gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag nachgeholte Vorstellung als verspätet zurückgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, dass der Mandatsbescheid vom 22. November 2011 dem... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und gehörte bis Ende März 2004 dem Planstellenbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (zuletzt in der Verwendungsgruppe PT2/2b) an. Mit Wirksamkeit vom 1. April 2004 wurde er vorerst für die Dauer von sechs Monaten dem Bundesministerium für Finanzen zur Dienstleistung zugeteilt, mit Wirkung vom 1. September 2004 auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe A2, Funktionsgrup... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/06/0036 E 19. April 2001 RS 3 Stammrechtssatz Der Wiedereinsetzungsantrag hat ein Vorbringen über seine Rechtzeitigkeit und die Angabe zu enthalten, aus welchem Grund der Antragsteller den Tatbestand des § 71 Abs. 1 AVG als erfüllt ansieht. Dabei trifft ihn die Obliegenheit, im Antrag konkret jenes unvorhergesehene oder unabw... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 4. Oktober 2012 wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 111 Abs. 1 iVm § 33 Abs. 2 ASVG eine Geldstrafe von EUR 2.180,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 146 Stunden) verhängt. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid hat die belangte Behörde die gegen dieses Straferkenntnis erhobene Berufung der beschwerdeführenden Partei als verspätet zurückgewiesen. Das (an die Anschrift eines Filialbetriebs des Beschwerdeführers in ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich, dass der Beschwerdeführer mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 31. Mai 2011 wegen Übertretung des § 111 iVm. § 33 Abs. 2 ASVG bestraft wurde. Gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Berufung gegen diesen Bescheid stellte er einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Diesem Antrag wurde von der belangten Behörde mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 23. Okto... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: "Versäumt" ist eine Frist, wenn sie zu laufen begonnen hat und ungenutzt verstrichen ist. Hängt der Fristenlauf von der Zustellung eines behördlichen Schriftstücks an die Partei ab, so beginnt die Frist dann nicht zu laufen - und kann deshalb auch nicht versäumt werden -, wenn die Zustellung wegen Mängeln unwir... mehr lesen...
I. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft L (im Folgenden: BH) vom 15. April 2009 wurde der mitbeteiligten Partei (im Folgenden: Mitbeteiligter) auf Grund deren Ansuchens vom 14. März 2009 gemäß §§ 38, 41, 98, 107, 111 und 112 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung eines Hühnerstalles für insgesamt 12.000 Legehühner in Boden-Volieren-Haltung mit Eierraum und Kotkeller im Gesamtausmaß von 1.078 m2 auf einem näher bezeichneten Grund... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 23. März 2010 wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers, eines pakistanischen Staatsangehörigen, auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gemäß § 71 Abs. 1 Z 1 AVG ab. Zur Begründung: führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus: Dem Vertreter des Beschwerdeführers sei der erstinstanzliche Bescheid vom 11. August 2009 am 13. August 2009 zugestellt worden. Die Berufung sei erst a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;VwGG §46 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: "Versäumt" ist eine Frist, wenn der Lauf der Frist für eine Prozesshandlung durch den gesetzlich vorgesehenen Akt ausgelöst wurde und die Frist ungenutzt verstrichen ist. Wurde der Fristenlauf gar nicht ausgelöst - etwa weil eine Zustellung nicht rechtswirksam erfolgt i... mehr lesen...
1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde als Baubehörde erster Instanz vom 13. Februar 2008 wurde der erst- und der zweitmitbeteiligten Partei die Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses, einer Garage, einer straßenseitigen Einfriedung, eines Schwimmbeckens, einer Gartenhütte und eines Erdkellers auf dem Grundstück Nr. 882/8, KG B, erteilt. Dieser Bescheid wurde der Beschwerdeführerin laut Rückschein am 22. Februar 2008 zugestellt. 2. Die da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2008/08/0198 E 20. Oktober 2010 RS 2 Stammrechtssatz Für die richtige Beachtung der Rechtsmittelfrist ist grundsätzlich immer der Anwalt (bzw. hier der rechtskundige Sachbearbeiter) selbst verantwortlich. Er selbst hat die Frist festzusetzen, ihre Vormerkung anzuordnen sowie die richtige Eintragung im Kalender im Rahmen seine... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 23. September 2009, Zl. K4-A-315/215-2009, wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei, das Verfahren betreffend die Vorschreibung des Schulerhaltungsbeitrages für das Schuljahr 2004/2005 wieder aufzunehmen, ebenso abgewiesen wie der Antrag der beschwerdeführenden Partei, ihr die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gegen den dieses Vorschreibungsv... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1VwGG §46 Abs1 implizit Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2009/10/02362009/10/0237 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2009/10/0232 E 11. Dezember 2009 RS 1 Stammrechtssatz Zwar kann ein für die Versäumung einer Prozesshandlung kausales Ereignis nicht nur ein tatsächliches, in ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. Dezember 2006 hat der Stadtrat der Stadt K als Abgabenbehörde zweiter Instanz das mit Bescheid vom 1. März 2001 ausgesetzte Verfahren über die Festsetzung der Getränke- und Speiseeissteuer betreffend den Zeitraum Jänner 1995 bis Dezember 1998 gemäß § 226 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 230 der Tiroler Landesabgabenordnung (TLAO) wieder aufgenommen, den Bescheid des Stadtamtes Kitzbühel vom 26. September 2000, mit welchem die Getränkesteuer auf alkoholische Getränke mit "nu... mehr lesen...