Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §19 Abs2;AVG §39 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §8;BauO NÖ 1976 §100 Abs1;BauO NÖ 1976 §116 Abs1;BauO NÖ 1976 §118 Abs9;BauO NÖ 1976 §99 Abs1;BauRallg;GewO 1973 §198 Abs3 idF 1988/399;GewO 1973 §337 idF 198... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft (BH) vom 15. Oktober 1985 wurde A. L. die Bewilligung zur Rodung von Teilflächen der Parzellen 1176/24, 161/1 und 162/1, im Gesamtausmaß von 11.811 m2 erteilt. Im Spruch: dieses Bescheides heißt es: "Die Rodungsbewilligung ist an folgende Bedingungen und Auflagen gebunden: 1. Die Rodungsbewilligung ist ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke zulässig und beschränkt sich auf den Bereich 25 m südlich und nördlich der bestehenden ÖBB 110 k... mehr lesen...
Mit dem (in Rechtskraft erwachsenen Bescheid) der BH K. vom 24. Juni 1991 war der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung der Rodungsbewilligung für das eine Fläche von 12574 m2 umfassende Grundstück Nr. 597 zum Zweck der Anlage eines Steinbruches abgewiesen worden. Mit Bescheid vom 14. November 1991 verpflichtete die BH den Beschwerdeführer gemäß den §§ 13, 17 Abs. 1, 172 Abs. 6 lit. a iVm 170 Abs. 1 FG, "auf der Waldparzelle Nr. 597 folgende Vorkehrungen zu treffen: 1. Auf de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §59 Abs1;ForstG 1975 §13 Abs1;ForstG 1975 §172 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0046 E 25. Mai 1987 RS 3 Stammrechtssatz Ein Wiederbewaldungsauftrag wird dem Bestimmtheitsgebot des § 59 Abs 1 AVG 1950 nur dann gerecht, wenn die Hölzer, die im konkreten Fall als standortstaugliche forstliche Holzgewächse anzusehen sind, spruchmäßig bezeichnet w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §59 Abs1;ForstG 1975 §13 Abs1;ForstG 1975 §172 Abs6 lita;
Rechtssatz: Ein Bescheidspruch, durch den eine Verpflichtung auferlegt wird, muß so bestimmt gefaßt sein, daß nötigenfalls eine Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung möglich ist (hier: die vom Wiederaufforstungsauftrag betroffene Fläche wäre in Anbetracht der örtlichen Verhältnisse und der G... mehr lesen...
1. Aus den Beschwerden und den angeschlossenen Beilagen ergibt sich folgender Sachverhalt: 1.1. Die Erstbeschwerdeführerin befand sich in der Zeit vom 10. März bis zum 17. März 1992 in stationärer Behandlung im Allgemeinen öffentlichen Landeskrankenhaus Vöcklabruck. Mit "Pflege-(Sonder-)Gebühren-Rückstandsausweis" vom 24. März 1992, der an den Privatversicherer der Erstbeschwerdeführerin (im folgenden: Ges) adressiert war, wurde ein detailliert aufgeschlüsselter, ziffernmäßig best... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt, wurde mit diesem Bescheid die Berufung der beschwerdeführenden Gesellschaft gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 13. Jänner 1993 mangels Berechtigung zur Einbringung der Berufung als unzulässig zurückgewiesen. In ihrer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die beschwerdeführende Partei Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensv... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;ZustG §4;ZustG §5 Abs1;ZustG §7;ZustG §9 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 21.10.1994 94/11/0195, 94/11/0196
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/11/0194
94/11/0193
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §32 Abs1;VStG §44a;VStG §51 Abs1;ZustG §4;ZustG §5 Abs1;ZustG §7;
Rechtssatz: Die Adressierung eines erstinstanzlichen Straferkenntnisses kann allenfalls für die Frage seiner rechtswirksamen Zustellung von Bedeutung sein, nicht jedoch dafür, wem die Übertretungen angelastet werden und wer daher Beschuldigter ist. Letzteres ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;ZustG §4;ZustG §5 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 21.10.1994 94/11/0195, 94/11/0196
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/11/0194
94/11/0193
Rechtssatz: Spricht ein Berufun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs1;ZustG §4;ZustG §5 Abs1;ZustG §7; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 21.10.1994 94/11/0195, 94/11/0196
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/11/0194
94/11/0193
Rechtssatz: An wen ein Bescheid gerichtet ist, e... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 38. Aufgrund einer fernmündlichen Anzeige wurde im Erdgeschoß des auf diesem Grundstück befindlichen Gebäudes, worin einer der Miteigentümer ein Geschäft betreibt, eine Erhebung durchgeführt, im Zuge derer festgestellt wurde, daß die Decke über dem Erdgeschoß im gesamten Geschäftsbereich umfangreiche Baugebrechen aufweise, sodaß diese bereits abgesichert bzw. unterstellt hätten werden müssen. Insbesondere hänge die Decke a... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BauO Stmk 1968 §70 Abs3;BauRallg;VVG §4 Abs1;
Rechtssatz: Für die Bestimmtheit eines baupolizeilichen Auftrages iSd stRsp des VwGH genügt es, wenn sowohl die Schäden als auch die in Aussicht genommenen Sanierungsmaßnahmen dem
Spruch: des Beschei... mehr lesen...
Mit (mündlich verkündetem) Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wurde der Beschwerdeführer hinsichtlich einer "Alkotestverweigerung, Wachzimmer N, 10.7.1993, 13.42 Uhr" schuldig erkannt; er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960 begangen, weshalb über ihn eine Geldstrafe von S 11.000,-- (und eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt wurde. Mit dem nun angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Oktober 1993 wurde über die da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle war die Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Wien. Nach Erhebungen der belangten Behörde zur Frage der Abwesenheit des Beschwerdeführers vom Dienst vom 15. Juni 1993 beginnend, mehrfachen Stellungnahmen des Beschwerdeführers und Einstellung der Bezüge des Beschwerdeführers beantragte dieser die Erlassung eines Feststellung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bringt die Behörde zum Ausdruck, daß die Berufung des Beschuldigten als unbegründet abgewiesen und damit das Straferkenntnis in erster Instanz bestätigt wird, und heißt es weiter, daß der
Spruch: dahin geändert werde, daß das Tatgeschehen in bestimmter Weise modifiziert wurde, so kann dies bei verständiger Würdi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §13 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Die Frage der ungerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst darf nicht Gegenstand gesonderter Feststellung sein. Weder das öffentliche noch das private Interesse des betreffenden Beamten spricht in einem solchen Fall dafür, die unmittelbare Rechtsf... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 52 Abs. 2 des Fremdengesetzes (FrG) ausgesprochen, daß die Fortsetzung der Anhaltung des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen der Republik Zaire, in Schubhaft für rechtmäßig erklärt werde. Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluß vom 28. Februar 1994, B 324/93, gemäß Art. 144 Abs. 2 B-VG die Behandlung der an ihn gerichteten Beschwerde ab und trat diese mit Beschluß vom 11. April 1994 gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §59 Abs1;FrG 1993 §41;FrG 1993 §52 Abs2 Z2;FrG 1993 §52 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der örtliche zuständige unabhängige Verwaltungssenat hat nach § 52 Abs 4 FrG 1993 nicht nur festzustellen, ob zum Zeitpunkt seiner Entscheidung die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen vorliegen, sond... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Juni 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland über Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß der Umlagenpflicht festzustellen, folgendes aus: "BESCHEID. Gemäß § 57 g Abs. 1 HKG BGBl. Nr. 182/1946 in der Fassung der 7. Handelskammergesetznovelle, BGBl. Nr. 663/1983 wird festgestellt, daß die N-AG, in W, auf Grund ihrer Mitgliedschaften zur Handelskammer Burgenland, den ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. September 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft Burgenland über Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß ihrer Umlagepflicht festzustellen, folgendes aus: " B e s c h e i d . Gemäß § 57 g Abs. 1 des Handelskammergesetz BGBl. Nr. 182/1946 in der Fassung der 7. Handelskammergesetznovelle BGBl. Nr. 663/83 wird festgestellt, daß die NN Warenhandelsaktiengesellschaft in X aufgrund ihrer ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. August 1992 sprach die Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Salzburg über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß der Grundumlagenpflicht festzustellen, folgendes aus: "Spruch: Gemäß §§ 57a und 57h Abs. 3 Handeskammergesetz, BGBl. 208/1969 in der geltenden Fassung ist die Firma N-Gesellschaft m.b.H. für ihre Gewerbeberechtigungen, lautend auf 1. Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 6 GewO, eingeschränkt auf den Buc... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Juni 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland über Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß der Umlagenpflicht festzustellen, folgendes aus: " BESCHEID. Gemäß § 57 g Abs. 1 HKG BGBl. Nr. 182/1946 in der Fassung der 7. HKG-Novelle, BGBl. Nr. 663/83 wird festgestellt, daß die N-AG, in W, auf Grund ihrer Mitgliedschaften zur Handelskammer Burgenland und zu den Gremien (F... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. September 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten über Antrag der beschwerdeführenden Partei Art und Ausmaß der Umlagepflicht festzustellen, folgendes aus: "Spruch: Dem Begehren auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 57 g HKG über Art und Ausmaß der Grundumlagenpflicht wird entsprochen. Die Grundumlage beträgt gem. § 57 a HKG für die Firma M-Aktiengesellschaft für da... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Juni 1992 sprach der (durch Vorstandsbeschluß delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland über Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß ihrer Umlagepflicht festzustellen, folgendes aus: " Bescheid Gemäß § 57g Abs. 1 HKG BGBl. Nr. 182/1946 in der geltenden Fassung wird festgestellt, daß die J-AG, in W, verpflichtet ist, für das Jahr 1992 auf Grund der §§ 3 Abs. 2, 29 und 57a HKG in Ver... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Jänner 1992 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Niederösterreich über Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß der Umlagenpflicht festzustellen, folgendes aus: "BESCHEID Dem Bescheidwerber wird in Anwendung der Bestimmungen des § 57a HKG für das Jahr 1991 für die Landesinnung der Fleischer (1/37) und für das Landesgremium des Einzelhandels mit Lebens- und Genußmitteln (3/01b) eine Grundumlage i... mehr lesen...
Mit Bescheid des (vom Vorstand delegierten) Präsidenten der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Niederösterreich vom 11. September 1992 wurde über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß ihrer Grundumlagenpflicht festzustellen, wie folgt abgesprochen: "Bescheid Dem Bescheidwerber wird in Anwendung der Bestimmungen des § 57a HKG für das Jahr 1991 für das Landesgremium des Einzelhandels mit Lebens- und Genußmitteln (3/01b), das Landesgremium des Lederwaren-, Spiel... mehr lesen...
Mit Bescheid des (dazu vom Vorstand delegierten) Präsidenten der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Oberösterreich vom 18. September 1992 wurde über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß ihrer Grundumlagepflicht festzustellen, wie folgt abgesprochen: "Spruch: Gemäß §§ 57a und 57g Handelskammergesetz (HKG), BGBl. 182/1946 i.d.F. BGBl. 620/1991 i.V.m. dem Beschluß des des Landesgremiums OÖ des Einzelhandels mit Lebens- und Genußmitteln vom ... mehr lesen...
Mit Bescheid des (dafür vom Vorstand delegierten) Präsidenten der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland vom 3. Juni 1991 wurde über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß der Umlagepflicht festzustellen, wie folgt entschieden: "Bescheid Gemäß § 57g Abs. 1 HKG, BGBl. Nr. 182/1946 in der Fassung der Handelskammergesetznovelle BGBl. Nr. 663/83 wird festgestellt, daß die N-Gesellschaft m.b.H. in W, aufgrund ihrer Mitgliedschaft zur H... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Dezember 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten über Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß der Umlagepflicht festzustellen, folgendes aus: "Spruch: Dem Begehren auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 57g HKG über Art und Ausmaß der Grundumlagenpflicht wird entsprochen. Die Grundumlage beträgt gem. § 57a HKG für die Firma N Aktiengesellschaft für das ... mehr lesen...