Entscheidungen zu § 57 Abs. 1 AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-16 von 16

RS UVS Oberösterreich 2012/08/08 VwSen-590331/2/AB/BRe

Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: Die belangte Behörde hat den bekämpften Bescheid unmissverständlich auf § 57 Abs 1 AVG gestützt und ist dieser auch aufgrund seines Inhaltes eindeutig als Mandatsbescheid ergangen. Das ordentliche Rechtsmittel im Mandatsverfahren ist aber nicht die Berufung, sondern die Vorstellung; diese ri... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 08.08.2012

TE UVS Steiermark 2012/07/06 42.9-6/2012

Mit Bescheid der belangten Behörde vom 20.04.2012, GZ.: 11.1/185-2012, wurde der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 02.09.2010 gemäß § 57 AVG ersatzlos behoben und das Ermittlungsverfahren zur Einstellung gebracht. Weiters wurde im Spruch: ausgesprochen, dass die Überprüfung der gesundheitlichen Eignung gemäß § 8 FSG bzw. der Verkehrszuverlässigkeit gemäß § 7 FSG von dieser Entscheidung nicht berührt wird. Begründet wurde die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass de... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 06.07.2012

RS UVS Steiermark 2012/07/06 42.9-6/2012

Rechtssatz: Ein Mandatsbescheid nach § 57 AVG über eine Entziehung der Lenkberechtigung und begleitende Maßnahmen wurde im ordentlichen Verfahren mit Bescheid aufgehoben und das Ermittlungsverfahren eingestellt, weil das Verwaltungsstrafverfahren (nach welchem ein Mangel an Verkehrszuverlässigkeit vorlag) eingestellt worden war. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass die Überprüfung der gesundheitlichen Eignung bzw. der Verkehrszuverlässigkeit "von dieser Entscheidung nicht berührt wird". ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 06.07.2012

TE UVS Burgenland 2006/06/12 166/10/06033

Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl ***, des Beschwerdevorbringens sowie der Angaben des Beschwerdeführers und der Vertreterin der belangten Behörde in der mündlichen Haftprüfungsverhandlung vom 08 06 2006 ergibt sich folgender Sachverhalt:   Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro. Seine Identität steht aufgrund eines für ihn von der zuständigen Behörde dieses Staates ausgestellten und von ihm mitgeführten Reisepasses Nr *** fest. ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 12.06.2006

RS UVS Burgenland 2006/06/12 166/10/06033

Rechtssatz: Sowohl aus dem Gesetzestext als auch den Erl Bem zur RV geht nun deutlich hervor, dass der Gesetzgeber die Verhängung der Schubhaft jedenfalls dann nicht im Mandatsverfahren zulassen wollte, wenn sich der Fremde bereits aus anderem Grund in Haft befindet und diese Anhaltung nicht bloß kurzfristig ist. In diesem Fall liegt nämlich keine Gefahr im Verzug dahingehend vor, dass sich ein Fremder sogleich einem aufenthaltsbeendigenden Verfahren oder seiner Abschiebung entziehen könnt... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 12.06.2006

RS UVS Burgenland 2006/06/12 166/10/06033

Rechtssatz: Im Falle der andauernden Haft hat der Verwaltungssenat jedenfalls (also unabhängig vom Beschwerdevorbringen) auszusprechen (festzustellen), ob die Voraussetzungen für die Fortdauer der Haft im Zeitpunkt seiner Entscheidung vorliegen (§ 83 Abs 4 erster Satz FPG), wobei diese Entscheidung grundsätzlich völlig unabhängig davon, ob zu einem früheren Zeitpunkt eine Rechtswidrigkeit vorgelegen ist, zu erfolgen hat (vgl Erl Bem zur RV zu § 83 FPG, 952 dB, XXII GP). Dies bedeutet, dass... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 12.06.2006

RS UVS Burgenland 2006/06/12 166/10/06033

Rechtssatz: Der Beschwerdeführer richtet sich in seiner Beschwerde, die er als ?Bescheidbeschwerde? bezeichnete, ausschließlich gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Eisenstadt vom 30 05 2006, womit gegen ihn die Schubhaft angeordnet wurde. Eine solche Beschwerde ist gemäß § 76 Abs 7 in Verbindung mit  § 82 Abs 1 Z 3 FPG zulässig, wobei dies auch dann gilt, wenn ein Beschwerdeführer (noch) nicht in Schubhaft angehalten wird (vgl dazu auch die diesbezüglichen ausdrücklichen Anmerkun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 12.06.2006

TE UVS Tirol 2003/03/17 2003/22/017-3

Laut Anzeige des Gendarmeriepostens Fieberbrunn vom 30.06.2002, GZ: 1254/1/2002 TRI, hat Herr Franz Josef Waltl, geb. am 06.01.1971, wohnhaft in 6391 Fieberbrunn, Bärfeld 2, am 29.06.2002 um 20.40 Uhr den PKW mit dem Kennzeichen KBxxxx auf der Gemeindestraße Bärfeld, ca 100 m unterhalb des landwirtschaftlichen Anwesens "Koglern" in Bärfeld 1, gelenkt, wobei er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden hat. Der Test am geeichten Alkomaten hat einen Alkoholgehalt der Atem... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 17.03.2003

RS UVS Tirol 2003/03/17 2003/22/017-3

Rechtssatz: Beim Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 23.08.2002, Geschäftszahl 704-4-266-2002-FSE, handelt es sich um einen Mandatsbescheid im Sinn des § 57 Abs 1 AVG. Dies ergibt sich unzweifelhaft aus der Zitierung dieser
Norm: im Spruchpunkt 1., aus der Bezugnahme auf den § 57 Abs 1 AVG in der Bescheidbegründung (Seite 4) sowie aus der in den Bescheid aufgenommenen Rechtsmittelbelehrung, worin auf die Möglichkeit hingewiesen wird, den betreffenden Bescheid mittels Vorstellu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 17.03.2003

RS UVS Oberösterreich 1999/12/30 VwSen-400557/3/Sr/Ri

Rechtssatz: Mit der Behauptung der Rechtswidrigkeit des Schubhaftbescheides, der Festnahme oder der Anhaltung kann der unabhängige Verwaltungssenat gemäß § 72 Abs.1 FrG 1997 von dem angerufen werden, der gemäß § 63 FrG 1997 festgenommen worden ist oder unter Berufung auf das Fremdengesetz 1997 angehalten wird oder wurde. Sofern die Anhaltung noch andauert, hat der unabhängige Verwaltungssenat jedenfalls festzustellen, ob zum Zeitpunkt seiner Entscheidung die für die Fortsetzung der Schubha... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 30.12.1999

TE UVS Wien 1999/11/30 03/P/42/2541/99

Der angefochtene Spruchpunkt 2) des Bescheides des Landeshauptmannes von Wien vom 13.7.1999 lautet wie folgt: ?Der gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt vom 29. August 1997, betreffend die gemäß § 73 Abs 1 KFG 1967 in Verbindung mit § 57 Abs 1 AVG ausgesprochene Entziehung der am 23. Juni 1965 unter der Zahl 010732/65 für die Gruppen B, C, E, F und G erteilten Lenkerberechtigung für die Zeit von 4 Jahren, rechtzeitig eingebrachten Vorstellung wird keine Folge ge... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 30.11.1999

RS UVS Kärnten 1996/03/28 KUVS-K2-147/2/96

Rechtssatz: Erkennt der Landeshauptmann durch Mandatsbescheid gemäß § 57 Abs 2 AVG auf Nichtigerklärung einer erteilten Lenkerberechtigung des Berufungswerbers, so ist für die Entscheidung über die gegen diesen Bescheid an den Unabhängigen Verwaltungssenat erhobenen Berufung der Unabhängige Verwaltungssenat nicht zuständig, weil gegen einen Mandatsbescheid das Rechtsmittel der Vorstellung einzubringen ist, worüber die Behörde zu entscheiden hat, die das Mandat erlassen hat. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.03.1996

RS UVS Oberösterreich 1994/07/14 VwSen-400275/4/Kl/Rd

Rechtssatz: Schubhaftbescheid rechtswidrig, wenn dieser in Form eines Mandatsbescheides ergeht, obwohl Gefahr in Verzug deshalb nicht vorlag, weil sich der Beschwerdeführer bereits sieben Monate in Strafhaft befand. Fortsetzung der Schubhaft hingegen rechtmäßig, wenn die voraussetzungen hiefür vorliegen, weil diesfalls die Entscheidung des UVS über eine Beschwerde gemäß § 51 FrG an die Stelle des Schubhaftbescheides tritt. Teilweise Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 14.07.1994

RS UVS Oberösterreich 1994/02/18 VwSen-400251/4/Gf/La

Rechtssatz: Schubhaftbescheid, der bloß an eine "unbekannte männliche Person" adressiert ist, enthält keinen individuellen Adressaten und erfüllt damit auch nicht die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen. Rechtswidrigkeit einer aufgrund eines derartigen Bescheides verhängten Schubhaft, wenn für die Behörde noch ausreichend Zeit für Ermittlungen bestanden hätte. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.02.1994

RS UVS Oberösterreich 1992/12/03 VwSen-420022/15/Gf/Hm

Beachte Verweis auf VfSlg 12265/1990; VfSlg 12383/1990; VwGH v. 23.9.1991, Zl. 91/19/0162; VwSen-420021 v.15.10.1992 Rechtssatz: Flugsicherungsstellen bzw. in deren Diensten tätige Gendarmerieorgane sind gemäß § 120 LuftfahrtG Hilfsorgane des nach den §§ 139 und 140 LuftfahrtG eine eigenständige Behördenqualität aufweisenden Bundesamtes für Zivilluftfahrt. Unter Androhung der Festnahme und der Ausübung von Waffengewalt ausgesprochenes Verbot des Weiterfliegens stellt eine Ausübung un... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 03.12.1992

RS UVS Oberösterreich 1991/05/17 VwSen-400017/5/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VfGH vom 11.6.199, B 947 und 1006/89; VfSlg. 8266/1978; 8718/1979 Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Voraussetzung Schubhaftbescheid. Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Unabhängigen Verwaltungssenat und der Sicherheitsdirektion. Asylantrag hindert nur die Vollstreckbarkeit eines Aufenthaltsverbotes, nicht die Erlassung und Vollstreckung eines Schubhaftbescheides.  Hinreichend, wenn sich der Zweck der Schubhaft zwar nicht aus dem
Spruch: , aber i.V.m. der
Begründung: ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 17.05.1991

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