Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.11.2018, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 20.12.2018 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder münd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentlich mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem auch darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlic... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZen. XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem auch darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich od... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.06.2018, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 21.06.2018 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge fand am 21.06.2018 die öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Am 26.06.2018 brachte der Antragsteller den gegenständlichen Antrag... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, u... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.03.2018, GZen. XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.06.2018 an, zu welcher XXXX als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 22.03.2018, GZen. römisch 40 und römisch 40 beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.06.2018 an, zu welcher römisch 40 als Dolmetscherin geladen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.10.2018, GZen. XXXX , XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 23.10.2018 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem auch darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 03.09.2018, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.10.2018 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem auch darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 03.09.2018, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.10.2018 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem auch darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 24.08.2018, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 31.10.2018 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem auch darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 24.09.2018, GZen. XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den 17.10.2018 an, zu denen die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem auch darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tät... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.07.2018, 09:00 Uhr an. Mit Schriftsatz vom 27.02.2018, Zlen. XXXX , XXXX , XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.07.2018, 10:00 Uhr an. Zu beiden Verhandlungen wurden Sie als Dolmetscherin geladen. 2. In der Folge fanden am 05.07.2018 beide öffentliche münd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 15.06.2018 an, zu welcher XXXX als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge fand am 15.06.2018 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Mit Schreiben, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 26.06.2018, übermittelte de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.03.2018, GZen. XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 07.06.2018 an, zu welcher XXXX als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am 07.06.2018 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Mit Schreiben, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 11.06... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , wurde die Antragstellerin seitens des Bundesverwaltungsgerichtes mit der schriftlichen Übersetzung eines neugriechischen Dokuments in die deutsche Sprache beauftragt. Die beauftragte schriftliche Übersetzung langte am 29.10.2018 am Bundesverwaltungsgericht ein. 2. Gleichzeitig mit der Übermittlung der Übersetzung legte die Antragstellerin auch folgende Gebührennote: Entschädigung für Zeitversäumnis (§§ 3... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , XXXX , beraumte die Gerichtsabteilung 1. Mit Schriftsatz vom römisch 40 , römisch 40 , beraumte die Gerichtsabteilung XXXX des Bundesverwaltungsgerichtes eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich o... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schrif... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 14.06.2018, GZen. W214 2156783-1/6Z und W214 2156778-1/4Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 09.08.2018 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem auch darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen n... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.03.2018, GZen. W227 2139966-1/13Z, W227 2139953-1/12Z und W227 2139963-1/12Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 09.04.2018 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem auch darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. in... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zl. W111 2158859-1/5Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 17.10.2018 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zlen. XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sons... mehr lesen...