Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In seiner an die Datenschutzbehörde (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten Datenschutzbeschwerde gemäß § 24 Datenschutzgesetz (DSG) sowie Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 14.01.2025 machte der Beschwerdeführer eine Verletzung im Recht auf Auskunft durch die mitbeteiligte Partei (ehemalige Beschwerdegegnerin im Verfahren vor der belangten Behörde) geltend. 1. In seiner an... mehr lesen...