Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom 19.02.2024 hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) den Antrag des Beschwerdeführers vom 27.07.2023 auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten abgewiesen. Die im Akt der Behörde befindliche Urschrift dieser Erledigung bezeichnet auf der letzten Seite „ XXXX “ in... mehr lesen...