Begründung: 1. Feststellungen: Mit Schreiben vom 03.02.2024 beantragte die Beschwerdeführerin (BF) bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS GmbH) die bescheidmäßige Festsetzung des ORF-Beitrags. Mit der nunmehr angefochtenen, als „Bescheid“ bezeichneten Erledigung vom 18.11.2024 schrieb die OBS GmbH der BF für den Zeitraum von 01.01.2024 bis 31.03.2024 (soweit verfahrensgegenständlich) den ORF-Beitrag von € 45,90 vor. Die Fertigungsklausel lautet „Mit freundlichen Grüßen ORF-Beitrags S... mehr lesen...