Auf Grundlage des § 34 Abs. 2 WRG 1959 erließ der Landeshauptmann von Salzburg (LH) am 15. Dezember 1980 eine Verordnung, mit der Bestimmungen zum Schutz des Quellgebiets der Wasserversorgungsanlage des Wasserverbandes Obere Enns erlassen wurden (LGBl. Nr. 7/1981; Marbachquellen-Schongebietsverordnung). Das Schongebiet besteht nach § 2 dieser Verordnung aus zwei Zonen. Nach § 3 Abs. 2 der Verordnung bedürfen in der Schongebietszone II näher aufgezählte Maßnahmen vor ihrer Ausführung e... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft R (kurz: BH) vom 1. September 2003 wurde der Agrargemeinschaft S. (= mitbeteiligte Partei) die wasserrechtliche Bewilligung für die Änderung der im Wasserbuch des Bezirkes R unter Postzahl 565 eingetragenen Abwasserbeseitigungsanlage für die Abwässer aus dem S.-Almgebäude durch Errichtung einer neuen, an den Stand der Technik angepassten Pflanzenkläranlage nach Maßgabe des Einreichprojektes von DI J. V. vom Oktober 2002 erteilt. Das Ma... mehr lesen...
I. Mit undatiertem, beim Landeshauptmann von Salzburg (im Folgenden: LH) am 15. November 2002 eingelangten Schreiben stellte die mitbeteiligte Partei (im Folgenden: MP) unter Anschluss der Projektsunterlagen vom 14. November 2002 das "Ansuchen um nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung" für die Entnahme von Thermalwasser aus der Liegenschaft Grundstück Nr. 1306 im Rahmen eines Pumpversuches. Dazu führte die MP in diesem Schreiben aus, dass für das Bauvorhaben "Thermalwassererschlie... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §34 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nach § 34 Abs. 2 WRG 1959 genügt die bloße Möglichkeit der Gefährdung des Wasservorkommens, um solche mögliche Gefährdungen bewirkende Maßnahmen durch Verordnung der Bewilligungspflicht zu unterwerfen. Eine solche Schongebietsverordnung schafft zum Schutz des Wasservorkommens zusätzliche, über die im WRG 1959 enthaltenen hinausgehende Be... mehr lesen...
Mit der auf Grund des § 34 Abs. 2 WRG 1959 erlassenen Verordnung vom 21. November 1990, LGBl. Nr. 86/1990, bestimmte der Landeshauptmann von Steiermark (LH) ein Grundwasserschongebiet zum Schutze näher genannter Wasserversorgungsanlagen. § 5 Abs. 1 Z. 7 dieser Verordnung erklärt im gesamten Schongebiet Versickerungen von häuslichen und/oder betrieblichen Abwässern für unzulässig, soweit sie bisher nicht wasserrechtlich bewilligt sind. Der Beschwerdeführer hat in seinem Anwesen, w... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 15. Juni 1990 beantragte die mitbeteiligte Partei (MP) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung eines Tankstellen-Gebäudes inklusive eines überdeckten Betankungsplatzes einschließlich der erforderlichen Abstellplätze und Abwasseranlagen lt. beigelegten Ausführungsplänen, technischen Beschreibungen und technischen Unterlagen auf den Grundstücken Nr. 359, inneliegend der Liegenschaft EZ. 56 KG S, und Nr. 363/1, 363/1, inneliegend der Liegenschaft EZ. 8 KG U. D... mehr lesen...
Index: L69316 Wasserversorgung Schongebiet Steiermark81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: TrinkwasserV Leoben 1965 §3 Z1;WRG 1959 §104 Abs1 litb;WRG 1959 §12a;WRG 1959 §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/12 91/07/0161 1
(hier TrinkwasserV Leoben 1965 heranzuziehen) Stammrechtssatz Nach § 104 Abs 1 lit b WRG hat die Wasserrechtsbehörde Anträge auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zunäch... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 21. Juni 1990 beantragte die mitbeteiligte Partei beim Landeshauptmann von Kärnten unter Hinweis auf die §§ 31a Abs. 2, 32 und 99 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zum Schotterabbau auf einer Reihe von Grundstücken der KG Z. Die Schottergewinnung sollte teilweise im Schwankungsbereich des Grundwassers und teilweise über diesem erfolgen. In der Folge schränkte die mitbeteiligte Partei den Antrag ein. Über diesen Ant... mehr lesen...
Index: L69312 Wasserversorgung Schongebiet Kärnten81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WasserschongebietsV Krnt 1992;WRG 1959 §34 Abs1;WRG 1959 §34 Abs2;WRG 1959 §34 Abs6;
Rechtssatz: Da Wasserschongebietsverordnungen dem Schutz der Wasserversorgung dienen und in solchen Verordnungen nur Maßnahmen verboten werden dürfen, die die Beschaffenheit, Ergiebigkeit oder Spiegellage des Wasservorkommens zu gefährden vermögen, si... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt in der Ortschaft O, Gemeinde S, eine Landwirtschaft und einen Schlachtbetrieb. Am 20. Dezember 1989 erfolgte eine Überprüfung dieses Betriebes durch einen Sachverständigen der Unterabteilung Gewässerschutz des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung. Das Ergebnis ist in einem Überprüfungsbericht vom 10. Jänner 1990 zusammengefaßt. Der Amtssachverständige führt darin aus, der Betrieb werde überwiegend als Schlachtbetrieb geführt, in geringem Ausmaß ... mehr lesen...
Index: L69314 Wasserversorgung Schongebiet Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Grundwasserschongebiet Vöckla Ager 1978;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §34 Abs2;
Rechtssatz: Die Grundwasserschongebietsverordnung Vöckla Ager, LGBl OÖ 1978/8 stützt sich auf § 34 Abs 2 WRG. § 34 Abs 2 WRG ermächtigt den LH, bei Zutreffen der in dieser Bestimmung näher bezeichneten Voraussetzungen durch Verordnung Maßnahmen einer B... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen sowie des erstinstanzlichen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge wies die belangte Behörde die von der Beschwerdeführerin erhobene Berufung gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 24. Oktober 1991 gemäß § 66 Abs. 4 AVG infolge Präklusion ab. Mit dem erstinstanzlichen Bescheid war der mitbeteiligten Partei gemäß den §§ 31b Abs. 1, 34 Abs. 2, 21 Abs. 1, 99 Abs. 1 lit. l, 107 und 111 WRG 1959 in Verbindung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §8;WRG 1959 §107 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §34 Abs2 idF 1990/252;
Rechtssatz: Kein Anspruch eines zur Nutzung an Heilquellen Berechtigten auf persönliche Ladung zur mündlichen Verhandlung betreffend ein Verfahren zur Bewilligung von Schüttungen mit Aushubmaterial und Bauschutt in einem Schongebiet, das dem Schutz der genannten Heilqu... mehr lesen...
I. 1. Unter dem Datum 23. Juni 1989 erließ die Bezirkshauptmannschaft Baden gegenüber dem nunmehrigen Beschwerdeführer ein Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 12.12.1988 Ort: X, Y-Straße 4 Beschreibung 1) Sie haben als Alleininhaber der prot. Firma N OHG. zu verantworten, daß auf der Betriebsstätte im Bereich der großen Betriebshalle Autowracks, Altmetalle und gebrauchte Gebinde gelagert waren, die noch Rü... mehr lesen...
Index: L69313 Wasserversorgung Schongebiet Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Schutz des Grundwasservorkommens Mitterndorfer Senke 1969 §2 litb;VStG §19 Abs1;VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §34 Abs2;
Rechtssatz: Ungeachtet dessen, daß eine Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs 1 WRG in Verbindung mit § 32 Abs 2 lit c WRG bzw nach § 137 Abs 1 WRG... mehr lesen...
Index: L69313 Wasserversorgung Schongebiet Niederösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Schutz des Grundwasservorkommens Mitterndorfer Senke 1969 §2 litb;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §34 Abs2;
Rechtssatz: Da die Annahme, daß mit der Lagerung von Autowracks, Altmetallen und aus einem chemischen Werk stammenden, mit Chemikalien gefüllt gewesenen gebrauchten Gebinden (mit Chemikalien-Rückständen) vorhersehbar und ge... mehr lesen...
Index: L69313 Wasserversorgung Schongebiet Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Schutz des Grundwasservorkommens Mitterndorfer Senke 1969 §2 litb;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §34 Abs2;
Rechtssatz: Bei von einem chemischen Werk gelieferten, mit Chemikalien gefüllt gewesenen gebrauchten Gebinden (mit Chemikalien-Rückständen) handelt es sich um Gegenstände,... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist zunächst auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. März 1974, Zl. 619/72, vom 18. Mai 1982, Zl. 82/07/0058, vom 15. Februar 1983, Zl. 82/07/0161, und vom 3. März 1987, Zl. 87/07/0037, zu verweisen. Mit Bescheid vom 20. August 1986 gab der Landeshauptmann von Steiermark unter Spruchteil I gemäß §§ 73 und 8 AVG 1950 in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 und 10 Abs. 1 VVG 1950 dem Devolutionsantrag der Beschwerdeführerin auf Entscheidung ... mehr lesen...
Index: VerwaltungsverfahrenL69316 Wasserversorgung Schongebiet Steiermark81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Grundwasserschongebiet Graz-Andritz 1971 §5 Z4WRG 1959 §34 Abs2
Rechtssatz: Eine die Bewilligungspflicht gemäß § 5 Z 4 GrundwasserschongebietsV Graz-Andritz (V LH Stmk vom 13.10.1971 LGBl 1971/139) auslösende Unterbrechung für den Fall der neuerlichen Setzung von Maßnahmen liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn d... mehr lesen...
Index: L69313 Wasserversorgung Schongebiet Niederösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: TrinkwasserschongebietsV NÖ 1976;WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §34 Abs2 impl;WRG 1959 §35;
Rechtssatz: Eine Interessenabwägung ist lediglich für die Erlassung einer auf § 35 gestützten Verordnung, nicht aber für die Erlassung materieller Verwaltungsakte auf Grund der Verordnung (hier: Abweisung eines Ansuchens um wasserrech... mehr lesen...
Index: L69313 Wasserversorgung Schongebiet Niederösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: TrinkwasserschongebietsV NÖ 1976;WRG 1959 §34 Abs2 impl;WRG 1959 §35;
Rechtssatz: Auf die Abänderung einer Schongebietsverordnung kommt dem, der eine wasserrechtliche Bewilligung innerhalb des Schongebietes anstrebt, kein Rechtsanspruch zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:19... mehr lesen...
Index: L69313 Wasserversorgung Schongebiet Niederösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: TrinkwasserschongebietsV NÖ 1976;WRG 1959 §34 Abs2;WRG 1959 §35;WRG 1959 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Die Erlassung von Schongebietsverordnungen ist, abgesehen davon, dass die Zuständigkeit des Landeshauptmannes gegeben sein muss (hier: Gesamtbedarf der künftigen Entnahme aus dem Grundwasser von 200 l/s), nicht auf "größere Was... mehr lesen...
Index: L69313 Wasserversorgung Schongebiet Niederösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: TrinkwasserschongebietsV NÖ 1976;WRG 1959 §34 Abs2 impl;WRG 1959 §35;
Rechtssatz: Ist in einer auf § 35 WRG 1959 gestützten Verordnung keine diesbezügliche Beschränkung enthalten, so ist davon auszugehen, dass das gesamte Grundwasservorkommen des Schongebietes einer späteren Nutzung vorbehalten werden soll. Es liegt in der Na... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde M vom 17. Mai 1972 wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, zwei Holzhäuser auf den Grundstücken Nr. n2, n3, n4, n5 in EZ. nn2 und Grundstück Nr. n6 in EZ. nn3, Katastralgemeinde M, sowie einen Geräteschuppen auf Grundstück Nr. n7 derselben Katastralgemeinde, welche ohne Baubewilligung errichtet worden seien, gemäß § 113 Abs. 3 der Niederösterreichischen Bauordnung, LGBl. für Niederösterreich Nr. 166/1969, abzubrechen und den ursprüngliche... mehr lesen...