Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 28. Juli 1928 war der Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Gesellschaft die unbefristete wasserrechtliche Bewilligung zur Herstellung einer Kläranlage für die Ableitung der Abwässer ihrer Fabriksanlage in den Traisenfluß erteilt worden. Mit Bescheid vom 22. Oktober 1980 trug der Landeshauptmann von Niederösterreich der Beschwerdeführerin gemäß § 33 Abs. 2 WRG 1959 Vorkehrungen (Anpassungsmaßnahmen) auf, welche gewährleisten ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §33 Abs1;WRG 1959 §33 Abs2;
Rechtssatz: Der "zumutbare Umfang" einer Anpassungsverpflichtung nach § 33 Abs 2 WRG setzt deren technische Möglichkeit und vor allem deren wirtschaftliche Vertretbarkeit voraus (Hinweis VfGH E 14.10.1965, B 104/65, VfSlg 5107/1965). Letztere ist allerdings allein nach objektiven Gesichtspunkten zu ermitteln, ohne dass dabei finanzielle Lei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. September 1985 erteilte der Landeshauptmann von Niederösterreich dem Beschwerdeführer gemäß § 33 Abs. 2 WRG 1959 den Auftrag, an der wasserrechtlich bewilligten Abwasserbeseitigungsanlage seines Hotelbetriebes derartige Maßnahmen zu setzen, daß bis spätestens 20. September 1986 eine biologische oder gleichwertige Reinigung gewährleistet sei. Eine solche liege bei Einhaltung nachstehender Parameter des Abwassers vor: Mit Bescheid vom 24. September 1985 erteilte de... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Verbesserung der Wassergüte der Donau §2 Z11;WRG 1959 §33 Abs1;WRG 1959 §33 Abs2;
Rechtssatz: Ein im Geltungsbereich der Verordnung zur Verbesserung der Wassergüte der Donau und ihrer Zubringer, BGBl Nr 1977/210 erlassener und mit ihren Zielen im Einklang stehender, auf § 33 Abs 2 WRG gestützter Anpassungsauftrag überschreitet bei einem etwa 11 Jahre nach Inkrafttreten dieser ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Verbesserung der Wassergüte der Donau §2 Z11;WRG 1959 §33 Abs1;WRG 1959 §33 Abs2;
Rechtssatz: Für die Beseitigung von organisch belasteten Abwässern (hier: eines Hotelbetriebes) im Geltungsbereich der Verordnung zur Verbesserung der Wassergüte der Donau und ihrer Zubringer, BGBl Nr 1977/210, stellt zufolge § 2 Z 11 dieser Verordnung die biologische oder gleichwertige Reinigung... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 27. Juli 1982 wurde dem Beschwerdeführer unter Spruchpunkt II gemäß § 33 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 9, 11 bis 13, 30 bis 32, 50 und 98 WRG 1959 aufgetragen, die nach dem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid derselben Behörde vom 14. März 1957 für die Ableitung der betrieblichen und häuslichen Abwässer getroffenen Vorkehrungen den Erfordernissen der Gewässerreinhaltung derart anzupassen, daß eine vollbiologische Reinigung ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §33 Abs1;WRG 1959 §33 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0652/65 E 28. April 1966 VwSlg 6912 A/1966 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen der Absätze 1 und 2 des § 33 WRG 1959 ergibt sich, dass Voraussetzung für die Anwendung der Bestimmungen des Absatzes 2 ist, dass eine Berechtigung zur Einwirkung auf die Beschaffenheit von Gewässern vorlieg... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Juni 1982 änderte der Landeshauptmann von Niederösterreich (vergleiche § 99 Abs. 1 lit. c letzter Satzteil WRG 1959) den (auch formell rechtskräftigen) Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 6. März 1975, mit welchem den Beschwerdeführern die wasserrechtliche Bewilligung zur fischereilichen und Badezwecken dienenden Nutzung des durch Naßbaggerung entstandenen Teiches in der KG W erteilt worden war, dahin ab, daß gemäß dem auf "§ 68 Abs. 2 AVG 1950" gestützt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs2;WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §33 Abs1;WRG 1959 §33 Abs2;
Rechtssatz: Die Bedeutung der Bestimmung des § 33 Abs 2 WRG liegt darin, dass sie die Behörde ermächtigt, unabhängig von der Rechtskraft von Bescheiden (hier: Bewilligung zur fischereilichen und Badezwecken dienenden Nutzung eines durch Nassbaggerung entstandenen Teiches) zusätzl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §33 Abs1;WRG 1959 §33 Abs2;
Rechtssatz: Wurde eine auf § 32 Abs 2 lit c WRG gestützte wasserrechtliche Bewilligung (hier: zur fischereilichen und Badezwecken dienenden Nutzung eines durch Nassbaggerung entstandenen Teiches), sohin innerhalb der durch die Auflage des Bewilligungsbescheides gesetzten Grenzen die Berechtigung zur Einwirkung auf die... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §33 Abs1;WRG 1959 §33 Abs2;
Rechtssatz: Der Eintritt einer Gewässerverunreinigung ist nicht Tatbestandsvoraussetzung für die Anwendung des § 33 Abs 2 WRG. Sinn und Zweck dieser Gesetzesstelle, die sich auf Reinhaltungsvorkehrungen, also auf Maßnahmen, die eine Gewässerverunreinigung verhindern sollen, bezieht, ist es, Gewässerverunreinigungen un... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §33 Abs1;WRG 1959 §33 Abs2;
Rechtssatz: Demjenigen, dem eine auf § 32 Abs 2 lit c WRG gestützte wasserrechtliche Bewilligung (hier: zur fischereilichen und Badezwecken dienenden Nutzung eines durch Nassbaggerung entstandenen Teiches), sohin innerhalb der durch die Auflagen des Bewilligungsbescheides gesetzten Grenzen die Berechtigung zur Einwirk... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §15;WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §33 Abs1;WRG 1959 §33 Abs2;
Rechtssatz: Ein wasserpolizeilicher Auftrag nach § 33 Abs 2 WRG (hier: u. a. Untersagung jeder Art der Fischfütterung) ist an den Eigentümer der Anlage (hier: ein durch Nassbaggerung entstandener Teich) selbst gerichtet. Für die Anwendbarkeit des § 15 WRG, welcher dem Fischereiberechtigten einen Schutz ge... mehr lesen...
I. römisch eins. 1.1. Mit Bescheid vom 10. Oktober 1978 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn (BH) als Wasserrechtsbehörde erster Instanz der nunmehr beschwerdeführenden Gemeinde gemäß §§ 32, 98 Abs. 1, 105 und 111 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung "zur Errichtung einer Regenwasserkanalisationsanlage in der KG B (zwei Kanalstränge) mit Einleitung der anfallenden Niederschlagswässer und gereinigter Waschwässer im Ausmaß von max. 60 EGW in die Schmida nach Maßga... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §33 Abs1;WRG 1959 §33 Abs2;
Rechtssatz: Der aus den Abs 1 und Abs 2 des § 33 WRG entspringenden Reinhaltungsverpflichtung hat der Wasserberechtigte von sich aus (also ohne dass es eines diesbezüglichen bescheidmäßigen Auftrages bedarf) nachzukommen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986070259.X04 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §33 Abs1;WRG 1959 §33 Abs2;
Rechtssatz: Die mit § 33 Abs 2 WRG normierte Anpassungsverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der "Zumutbarkeit". Bei der Beurteilung der Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit behördlicher Aufträge können nur objektive Gesichtspunkt nicht hingegen die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichtete... mehr lesen...
I. römisch eins. 1.1. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln (BH) vom 13. September 1967 war der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführer gemäß §§ 98, 10 bis 14, 105 und 111 WRG 1959 die Bewilligung zur Verwendung der (beiden) ehemaligen Grundwasserteiche auf dem Grundstück n1, KG X, als Fischteiche nach Maßgabe des bei der mündlichen Verhandlung vorgelegenen Projektes und der im Bescheid enthaltenen Projektsbeschreibung bei Erfüllung von ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32;WRG 1959 §33 Abs1;WRG 1959 §33 Abs2;
Rechtssatz: Aus den Abs 1 und Abs 2 des § 33 WRG in ihrem Zusammenhalt ergibt sich, dass eine auf § 33 Abs 2 WRG gestützte Anordnung eine Berechtigung zu Einwirkungen auf Gewässer, die unmittelbar oder mittelbar deren Beschaffenheit beeinträchtigen, damit aber eine Bewilligung nach § 32 WRG zu solchen Einwirkungen zur Vorausset... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §10 Abs2;WRG 1959 §33 Abs1;
Rechtssatz: Eine gemäß § 10 Abs 2 WRG erteilte wasserrechtliche Bewilligung zur Benutzung ehemaliger Grundwasserteiche als Fischteiche, umfasst nicht (auch) die Berechtigung zur Einwirkung auf die Beschaffenheit von Gewässern im Sinne des § 33 Abs 1 WRG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §33 Abs1; WRG 1959 §33 Abs2; WRG 1959 § 33 heute WRG 1959 § 33 gültig ab 23.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2003 WRG 1959 § 33 gültig von 22.12.2003 bis 22.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2003 ... mehr lesen...