IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH & Co KG, ***, ***, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters *** vom 26.04.2022, ***, betreffend Bestrafungen nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung am 09.11.2022 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Abs. 1 des Verwaltungs... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, C Rechtsanwälte in ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt *** vom 17. Juni 2021, Zl. ***, betreffend einen gewässerpolizeilichen Auftrag, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos behoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentlich... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.09.2021 Norm: WRG 1959 §30WRG 1959 §31
Rechtssatz: Ein Antrag auf Vollausfertigung eines mündlich verkündeten Erkenntnisses bedarf keiner
Begründung: . Eine dennoch gegebene
Begründung: , [wie hier: die Absicht, Feststellungen oder rechtliche Erwägungen in ein Strafverfahren einfließen lassen zu wollen] ist unbeachtlich und berechtigten das Gericht insbesondere auch dann nich... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 10.09.2021 Norm: WRG 1959 §30WRG 1959 §31
Rechtssatz: Wasserpolizeiliche Aufträge sind an dem verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeitsprinzip zu messen (vgl VfGH B124/95) und Mitteleinsatz und Erfolg müssen adäquat sein (vgl VwGH 2005/07/0038). Daraus ist abzuleiten, dass ein erheblicher Mitteleinsatz, wie etwa der Abtrag größerer Kubaturen oder die Durchführung ei... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 10.09.2021 Norm: WRG 1959 §30WRG 1959 §31
Rechtssatz: Für die Handlungsverpflichtung nach § 31 Abs 2 WRG kommt es nicht auf ein Verschulden des Verpflichteten an; die subjektiven Verhältnisse des Verpflichteten spielen im gewässerpolizeilichen Verfahren keine Rolle. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; gewässerpolizeilicher Auftrag; Maßnahmen; H... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der Assanierungsgesellschaft MS GmbH & Co KG, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 18. Mai 2017, Zl. WTW3-W-1531/001, betreffend Verfahrenskosten, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: I. römisch eins. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. römisch zwei. Gegen dieses Erken... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.07.2017 Norm: WRG 1959 §30 WRG 1959 §31 AVG 1991 §76AVG 1991 §77 Abs1 WRG 1959 § 30 heute WRG 1959 § 30 gültig ab 22.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2003 WRG 1959 § 30 gültig von 01.10.1997 bis 21.12.2003 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.07.2017 Norm: WRG 1959 §30 WRG 1959 §31 AVG 1991 §76AVG 1991 §77 Abs1 WRG 1959 § 30 heute WRG 1959 § 30 gültig ab 22.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2003 WRG 1959 § 30 gültig von 01.10.1997 bis 21.12.2003 ... mehr lesen...
BESCHLUSS Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Berufung (Beschwerde) des *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom ***, ***, betreffend Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes, beschlossen: Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Berufung (Beschwerde) des *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft römisch zehn vom ***, ***, betreffend Herstellung de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.03.2014 Norm: WRG 1959
Rechtssatz: Für die Erlassung eines gewässerpolizeilichen Auftrages sind auf Sachverständigenbasis erfolgende Feststellungen hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen auf das Gewässer erforderlich. Indem keine Aussagen zu den Untergrundverhältnissen, Grundwasserabständen, in der Nähe befindlichen Oberflächengewässern, in welche die ge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.03.2014 Norm: WRG 1959
Rechtssatz: Eine Anlage oder Maßnahme bedarf auch dann einer wasserrechtlichen Bewilligung, wenn die mehr als geringfügigen Einwirkungen auf das Gewässer nur deshalb nicht stattfinden, weil entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, die dies verhindern (VwGH 22.11.1976, 643/76). Das bedeutet allerdings auch, dass ein Vorhaben, welches ... mehr lesen...