Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
11.03.2014Norm
WRG 1959Rechtssatz
Für die Erlassung eines gewässerpolizeilichen Auftrages sind auf Sachverständigenbasis erfolgende Feststellungen hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen auf das Gewässer erforderlich. Indem keine Aussagen zu den Untergrundverhältnissen, Grundwasserabständen, in der Nähe befindlichen Oberflächengewässern, in welche die genannten Sickerwässer gelangen könnten, etc. getroffen wurden, war eine Ergänzung des Verfahrens erforderlich.
Schlagworte
Zurückverweisung; Verfahrensergänzung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2014:LVwG.AV.26.2014Zuletzt aktualisiert am
23.04.2014