RS Lvwg 2014/3/11 LVwG-AV-26-2014

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Veröffentlicht am 11.03.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

11.03.2014

Norm

WRG 1959

Rechtssatz

Für die Erlassung eines gewässerpolizeilichen Auftrages sind auf Sachverständigenbasis erfolgende Feststellungen hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen auf das Gewässer erforderlich. Indem keine Aussagen zu den Untergrundverhältnissen, Grundwasserabständen, in der Nähe befindlichen Oberflächengewässern, in welche die genannten Sickerwässer gelangen könnten, etc. getroffen wurden, war eine Ergänzung des Verfahrens erforderlich.

Schlagworte

Zurückverweisung; Verfahrensergänzung;
Einwirkungen auf Gewässer; Gewässerschutz; Auflagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2014:LVwG.AV.26.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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