Norm: WRG §26 Abs2
Rechtssatz: Der Begriff der „Rechtmäßigkeit" von Bestand und Betrieb einer Anlage iSd § 26 Abs 2 WRG ist vielmehr so zu verstehen, dass diese wasserrechtsbehördlich rechtskräftig bewilligt sein muss, dass sie entsprechend den bewilligten Plänen und technischen Beschreibungen unter Berücksichtigung der Auflagen und Bedingungen des Bewilligungsbescheides und späterer wasserrechtsbehördlicher Aufträge betrieben und dass sie ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IIAABGB §1489 IIBWRG §26 Abs2
Rechtssatz: Die Nichterfüllung der im Bewilligungsbescheid erteilten Auflagen (in casu: zum Schutz der Fischereirechte) ist als fortgesetztes Verhalten des Bescheidadressaten ein Dauerdelikt, so dass mit jeder Schadenszufügung eine gesonderte Verjährungsfrist in dem Zeitpunkt, in dem sie dem Geschädigten zur Kenntnis gelangt, in Gang gesetzt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WRG §26 Abs2
Rechtssatz: Wurde bei der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung eine Wasserbenutzungsanlage mit bestimmten Schäden nicht gerechnet, so ist eine Änderung der Prognose anläßlich der Bewilligung späterer Veränderungen nur insoweit von Bedeutung, als dadurch weitere Gefahren geschaffen wurden. Realisieren sich hingegen die schon ursprünglich bestehenden (aber nicht bedachten) Risiken, so ist der Wasserberechtigte zum Schade... mehr lesen...
Norm: WRG §26 Abs2
Rechtssatz: Ein rechtmäßiger Betrieb im Sinn von §26 Abs2 WRG ist auch dann gegeben, wenn es bei grundsätzlich bewilligungsgemäßem Betriebzu kaum vermeidbarem menschlichen Fehlverhalten kommt, durch das der Schaden letztlich verursacht wird. Entscheidungstexte 1 Ob 55/02y Entscheidungstext OGH 30.04.2002 1 Ob 55/02y 1 Ob 2... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §26 Abs1WRG §26 Abs2WRG §117 Abs4WRG §117 Abs6
Rechtssatz: Das Gericht kann nach § 117 Abs 4 und 6 WRG nur im Zusammenhang mit dem Ersatz von Schäden angerufen werden, in Ansehung derer die Verwaltungsbehörde im Bewilligungsverfahren über ein Entschädigungsbegehren eine Sachentscheidung getroffen hat, nicht wenn sie eine solche mangels Kognitionsbefugnis zurückgewiesen hat. Der Zurückweisung steht die Verweisung auf den Ziv... mehr lesen...
Norm: WRG §26 Abs2WRG §26 Abs4
Rechtssatz: Die Bestimmung statuiert einen verschuldensunabhängigen Ersatzanspruch (JBl 1991,247) auf Ausgleich für den Entzug von Abwehrrechten. Entscheidungstexte 1 Ob 21/93 Entscheidungstext OGH 21.12.1993 1 Ob 21/93 Veröff: SZ 66/177 1 Ob 279/04t Entscheidungstext OGH 24.05.2005 1 Ob 279/04t Auc... mehr lesen...
Norm: WRG §26 Abs2
Rechtssatz: Inwiefern die Wasserrechtsbehörde bei der Erteilung der Bewilligung tatsächlich mit nachteiligen Wirkungen "gerechnet" hat, ergibt sich zunächst aus dem
Spruch: des Bewilligungsbescheides in Verbindung mit den bewilligten Projektunterlagen, subsidiär aus der
Begründung: des Bescheides, letztlich aus den Verhandlungsprotokollen. Entscheidungstexte 1 Ob 21/93 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft mit einem etwa 150 Jahre alten Haus, dessen Fundamente aus Bruchsteinmauerwerk bestehen; der Fugenmörtel ist nicht dicht. Die beklagte Gemeinde hat bei der S***** Landesregierung um Bewilligung der Errichtung einer Wasserkraftanlage an der M***** in Form eines Lauf- bzw. Wehrkraftwerks angesucht. Bei der hierüber am 13.4.1983 abgeführten mündlichen Verhandlung äußerten unter anderem die Beklagten die Befür... mehr lesen...