RS OGH 2026/3/10 1Ob21/93 (1Ob22/93); 1Ob243/04y; 1Ob188/25s

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Norm

WRG §26 Abs2

Rechtssatz

Inwiefern die Wasserrechtsbehörde bei der Erteilung der Bewilligung tatsächlich mit nachteiligen Wirkungen "gerechnet" hat, ergibt sich zunächst aus dem Spruch des Bewilligungsbescheides in Verbindung mit den bewilligten Projektunterlagen, subsidiär aus der Begründung des Bescheides, letztlich aus den Verhandlungsprotokollen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0082464

Im RIS seit

21.12.1993

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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