Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Ansicht, das öffentliche Interesse an der Beseitigung ergebe sich zwangsläufig aus der Bewilligungspflicht der bewilligungslos gesetzten Maßnahmen, verkennt die Rechtslage. Aus der Bewilligungspflicht resultiert ja erst der Neuerungscharakter der Maßnahme; deren Beseitigung muss - zusätzlich - durch ein öffentliches Interesse gerechtfer... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 26. Februar 1998 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, auf dem Betriebsgelände auf den Grundstücken Nr. 83 und 826 der KG K. die Lagerung von Schrott und sonstigen Metall- und Maschinenteilen auf unbefestigten oder befestigten, aber in unbefestigte Bereiche ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber der GewO-Novelle 1997, BGBl 1997/I/063, mit der § 356b GewO 1994 geschaffen wurde, von dem Grundsatz der Verbindung der Zuständigkeit zur Erteilung wasserrechtlicher Bewilligungen mit jener zur Erlassung wasserpolizeilicher Aufträ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung (BH) vom 12. Mai 1998 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 verpflichtet, bis spätestens 31. Oktober 1998 die konsenslosen Neuerungen, "nämlich: 1. Zu- und Umbauten beim bestehenden Kleingartenhaus auf Parzelle Nr. 306/272 und 306/271, Katastralgemeinde H, durch Entfernung bis zum Altbestand zu beseitigen und 2. das auf Parzelle Nr. 306/271 zusätzlich in Holzbauweise und auf dem Boden aufsitzende e... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §38 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/16 93/07/0085 9 Stammrechtssatz Eine Änderung der (bei Hochwässern auftretenden) Strömungsverhältnisse, die zu Nachteilen für Dritte führt, ist als erhebliche Beeinträchtigung des Ablaufes der Hochwässer anzusehen. Europ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §38 Abs1;
Rechtssatz: Jede Maßnahme, die zu einer Verschärfung einer Gefahrensituation im Hochwasserfall beitragen kann, erweist sich als den öffentlichen Interessen widerstreitend (Hinweis E 29.6.1995, 93/07/0060, VwSlg 14284 A/1995). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:19... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3434/53 E 22. November 1956 VwSlg 4211 A/1956 RS 1 Stammrechtssatz Als eigenmächtige Neuerung ist eine Herstellung dann zu beurteilen, wenn für sie eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, diese aber nicht erwirkt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
1. Die Beschwerdeführerin betreibt eine Abfalldeponie. Wasserrechtliche Bewilligungen hiefür waren ihrem Rechtsvorgänger mit den Bescheiden des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 6. Februar 1975, vom 23. Juni 1976 und vom 12. April 1985 erteilt worden. Mit Bescheid vom 11. Juni 1990 hatte der LH gemäß § 121 WRG 1959 ausgesprochen, daß die Mülldeponie der mit seinem Bescheid vom 12. April 1985 erteilten Bewilligung "im wesentlichen entspreche", gleichzeitig di... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/07/0014
96/07/0015
96/07/0025
96/07/0026 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/24 91/07/0016 4
VwSlg 13492 A/1991 Stammrechtssatz Das auf öffentliche Interessen gründende Erfordernis nach § 138 Abs 1 lit a WRG, den gesetzmäß... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §112;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §31b; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/07/0014
96/07/0015
96/07/0025
96/07/0026
Rechtssatz: Dem Wesen einer Abfalldeponie iSd § 31b WRG entspricht es, daß potentiell gefahrengeneigte und daher generell überprüfungsbedürftige Maßnahmen an ihr noch lange nach dem Zeitpun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;VVG §1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/07/0014
96/07/0015
96/07/0025
96/07/0026 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/20 96/07/0105 9 Stammrechtssatz Eines Vorgehens nach § 138 WRG bedarf es nicht mehr, wenn ein entspreche... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art131;WRG 1959 §122;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §31 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/07/0014
96/07/0015
96/07/0025
96/07/0026
Rechtssatz: Eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte einer Partei durch einen ihr gegenüber ergangenen wasserpolizeilichen Auf... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/07/0014
96/07/0015
96/07/0025
96/07/0026
Rechtssatz: Die in § 138 Abs 1 WRG geforderte Übertretung der Bestimmungen des WRG stellt im Gegensatz zu der in der Literatur vertretenen Lehrmeinung (Hinweis Raschauer, Kommentar zum Wasserre... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §31b; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/07/0014
96/07/0015
96/07/0025
96/07/0026
Rechtssatz: Auch mit ("nur") im Zuge der Projektsrealisierung gesetzten, in der Konsenserteilung nicht gedeckten Maßnahmen im Deponiebereich wurde der Tatbestand einer Üb... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/07/0014
96/07/0015
96/07/0025
96/07/0026
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 138 Abs 1 lit b WRG ist unanwendbar in solchen Fällen, in denen das Fehlen eines öffentlichen Interesses oder eines Verlangens eines Betroffenen die Verh... mehr lesen...
In den Jahren 1956 bis 1970 ließen die mitbeteiligten Parteien (mP) am S.-Bach ohne wasserrechtliche Bewilligung Regulierungsarbeiten durchführen. 1969 führten die Rechtsvorgänger der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft B. (BH) Beschwerde darüber, daß durch diese Regulierungsmaßnahmen der Wasserzufluß zu ihrer Fischzuchtanlage beeinträchtigt worden sei. Mit dem im Devolutionsweg gemäß § 73 AVG ergangenen Bescheid vom 8. August 1972 verpflichtete der Landeshauptmann von... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/21 95/07/0035 4 VwSlg 14378 A/1995 (hier nur erster und zweiter Satz) ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 7. März 1994 wurde dem Beschwerdeführer - einem rechtskundigen Bediensteten im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG in seiner Fassung vor dem Inkrafttreten der Novelle BGBl. I 88/1997 - gemäß §§ 38 Abs. 1 und 138 Abs. 2 WRG 1959 aufgetragen, bis zum 31. Mai 1994 entweder die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für die auf dem Grundstück Nr. 500/1 (T-See), vor dem Grundstück Nr. 89/7, KG N., errichtete Steganlage zu beantragen oder... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/07/0244 E 18. September 1984 VwSlg 11520 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Nicht nur die konsenslose Herbeiführung eines einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen Zustandes stellt iSd § 138 Abs 1 WRG eine Übertretung von Bestimmungen dieses Gesetzes dar, sondern auch die Aufrechterhaltung und Nutzung eines solcherart gesc... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B. vom 28. Oktober 1997 wurde K.C. verpflichtet, bei seiner im Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk B. unter Postzahl 378 eingetragenen Wasserversorgungsanlage für die Versorgung des Schlosses E. und diverser Nebengebäude mit dem erforderlichen Trink- und Nutzwasser aus einer Quellfassung auf dem... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 530/1, KG Weinburg (Weinburger Teich), auf welchem sich eine seit Menschengedenken für Fischzuchtzwecke bestimmte Teichanlage befindet, welche vom Priebingbach gespeist wird. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Radkersburg vom 11. Juni 1929 wurde der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin die nachträgliche "wasserrechtliche Bewilligung für die gegenständliche, der Speisung eines Fischteiches dienende, bereits vor Inkra... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: Leitet die Wasserrechtsbehörde auf Antrag eines Betroffenen nach § 138 Abs 6 WRG ein Verfahren zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes ein und hat sie die vom Betroffenen behauptete unzulässige, eine Verletzung der wasserrechtlich geschützten Rechte des Betroffenen bewirkende Neuerung festgestellt, so hat sie demjenig... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs6;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Der in seinen Rechten Beeinträchtigte iSd § 138 WRG hat einen Rechtsanspruch darauf, daß aufgrund seines Verlangens ein wasserpolizeilicher Auftrag nach § 138 Abs 1 WRG erlassen wird, wenn aufgrund einer bewilli... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §50 Abs1;
Rechtssatz: Ein auf § 50 WRG gestützter Instandsetzungsauftrag stellt einen wasserpolizeilichen Auftrag nach § 138 Abs 1 lit a WRG dar (Hinweis E 2.10.1997, 95/07/0100). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998070041.X01 Im RIS seit 12.11.2001 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Im Verfahren zur Erteilung des amtswegigen wasserpolizeilichen Auftrages kommt außer dem zu Verpflichtenden grundsätzlich niemandem Parteistellung zu (Hinweis E 14.2.1980, 814/78 und E 9.7.1985, 85/07/0001). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998070041.X02 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: Ein bescheidmäßig eingeräumtes Wasserbenutzungsrecht ist eine rechtmäßig geübte Wassernutzung iSd § 12 Abs 2 WRG, deren Beeinträchtigung (Verletzung) durch quantitative Veränderungen des Wasserhaushaltes, aber auch durch qualitative Veränderungen erfolgen kann, wenn diese die Ausübung des bestehenden Rechtes ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/11/13 97/07/0035 3 Stammrechtssatz Die Definition des Betroffenen im § 138 Abs 6 WRG sagt nichts darüber aus, welche Auswirkungen eine eigenmächtige Neuerung auf diese Rechte haben muß, um dem Inhaber eines solchen Rechts einen Anspruch auf Beseitigung dieser Neuerung zu geben. Demnach ist als ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Nicht nur eine schon von vornherein als nicht bewilligungsfähig anzusehende Maßnahme rechtfertigt einen wasserpolizeilichen Auftrag iSd § 138 Abs 1 lit a WRG über Verlangen des Betroffenen, vielmehr genügt insoweit eine eigenmächtig vorgenommene Neuerung (Hinweis E 13.11.1997, 97/07/0035). European Case Law Ide... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt: "Sie haben am 15.6.1996 im Gemeindegebiet von I ohne wasserrechtliche Bewilligung Einwirkungen auf den I-Fluß, sohin ein öffentliches Gewässer, vorgenommen, indem Sie in der Zeit zwischen ca. 14 Uhr und ca. 18 Uhr an mehreren Stellen, jedenfalls aber zwischen der F-Brücke und der Eisenbahnbrücke, im Gemeindegebiet von I insgesamt ca. 300 kg roten Farbstoff, und zwar sogenanntes Azor... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §137 Abs5 lite;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Bewilligungspflicht nach § 32 WRG ist immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist (Hinweis E 10.12.1991, 91/07/0151). Europea... mehr lesen...