Entscheidungen zu § 138 Abs. 1 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 391-420 von 981

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0064

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0023 E 23. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nach § 138 WRG 1959 in zweifacher Hinsicht Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages sein: Ist er derjenige, der die eigenmächtige Neuerung selbst vorgenommen hat, dan... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0064

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §31 Abs6 idF 1990/252;
Rechtssatz: Duldet der Grundeigentümer die (fortgesetzte) Einleitung von Abwässern in die Anlage durch Hausbewohner, die als Bestandnehmer ohne seine Zustimmung handeln, und unterlässt er es zumutbare Abwehrmaßnahmen zu setzen, dann kann von einem bloßen, durch passives Verhalten Bestehenlassen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0064

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §509;ABGB §523;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;
Rechtssatz: Gemäß § 509 ABGB ist die Fruchtnießung (der Fruchtgenuss) das Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkung zu genießen. Dem Eigentümer bleiben alle Befugnisse, deren Ausübung das Recht des Fruchtn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0056

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0053 E 28. Juni 2001 RS 1 Stammrechtssatz Ein Anspruch auf Beseitigung einer eigenmächtigen Neuerung besteht nur dann, wenn durch diese die im § 138 Abs. 6 WRG genannten Rechte eines Betroffenen auch tatsächlich beeinträchtigt werden (Hinweis E 25.10.1994, 93/07/0018, VwSlg. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0064

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0023 E 23. Jänner 2002 RS 6 Stammrechtssatz Für die "Aufrechterhaltung und Nutzung" eines konsenslos bestehenden Zustandes genügt es nicht, dass der Liegenschaftseigentümer den durch eine unzulässige Neuerung geschaffenen Zustand lediglich durch passives Verhalten bestehen lässt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2001/07/0174

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0054 E 25. Mai 2000 RS 1 Stammrechtssatz Als eigenmächtige Neuerung ist die Errichtung von Anlagen oder die Setzung von Maßnahmen zu verstehen, für die eine wasserrechtliche Bewilligung einzuholen gewesen wäre, eine solche aber nicht erwirkt wurde. Hiebei kann es sich um völlig konsenslose, aber auch um konsensübe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0064

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;WRGNov 1990; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0154 E 28. Juli 1994 RS 4 (gilt auch für Verursacher iSd § 138 Abs 2 WRG 1959) Stammrechtssatz Die WRGNov 1990 hat dadurch, daß sie im § 138 Abs 4 WRG 1959 bestimmte Verhaltensweisen als Grundlage für eine lediglich subsidiäre Haftung (der Grundeigentümer) statuiert hat, eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0064

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0154 E 22. Februar 1994 VwSlg 14011 A/1994 RS 4 Stammrechtssatz Ein wasserpolizeilicher Auftrag ist dann nicht an den Eigentümer zu richten, wenn ein Dritter über die Anlage oder die Liegenschaft rechtlich und tatsächlich selbständig verfügungsberechtigt ist, insbesondere als Bestandnehmer (Hinweis Raschauer, Wasserrec... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0064

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;
Rechtssatz: § 138 Abs. 4 WRG 1959 idF 1990/252 schließt zwar nicht aus, dass der Grundeigentümer primär als Verursacher im Sinn des § 138 Abs. 1 (oder 2) WRG 1959 herangezogen wird; wohl aber ist aus § 138 Abs. 4 legcit zu folgern, dass der Grundeigentümer nicht (allein) wegen der in dieser Bestimmung gena... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/2/21 2000/07/0063

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 7. Oktober 1971 wurde der Gemeinde K. "die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung der im Befund beschriebenen Gemeindewasserversorgungsanlagen" nach "Maßgabe des eingereichten Bauentwurfes" unter Nebenbestimmungen erteilt. In dem diesem Bescheid zu Grunde liegenden "Befund" ist festgehalten: "Die auf der Gp. 1616, KG. K, des G.W. entspringenden rechtsufrig einer Bachrunse liegenden Quellen mit der Bezeichnung 3, 6 und 7, von de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.02.2002

RS Vwgh 2002/2/21 2000/07/0063

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Steht der im Zuge des Überprüfungsverfahrens wahrgenommene konsenswidrige Sachverhalt in einem technisch sachnahen Zusammenhang mit dem bewilligten Projekt, liegt eine Abweichung vom bewilligten Projekt vor, über die nach § 121 Abs. 1 WRG 1959 zu verfahren ist (Hinweis E 12.10.1993, 91/07/0087, VwSlg. 13919 A/1993). Die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.2002

RS Vwgh 2002/2/21 2000/07/0063

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1 impl;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die in § 121 Abs. 1 WRG 1959 vorgesehene Funktion des Überprüfungsbescheides ist es, die Beseitigung wahrgenommener Mängel und wahrgenommener, nicht genehmigungsfähiger Abweichungen vom Konsens zu veranlassen (Hinweis E ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/23 2000/07/0244

Der Landeshauptmann von Niederösterreich trug der beschwerdeführenden Marktgemeinde mit Bescheid vom 22. Mai 2000 auf, bis spätestens 30. April 2001 sämtlichen verunreinigten Boden auf Grundstück Nr. 198/16 KG W, welcher eine Eluatklasse über I B gemäß ÖNORM S 2082 aufweise, nach Maßgabe näher dargestellter Vorschreibungen zu beseitigen. Als für diese Entscheidung wesentlichen Sachverhalt stellte die Behörde erster Instanz fest, die kommunale (Klein-)Kläranlage W bestehe seit 195... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/23 2000/07/0023

I. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer von in der Gemeinde Sch (Kat. Gem. M) gelegenen Grundstücken, die sich im Hochwasserabflussbereich des K-Baches (auch genannt: T-Bach) befinden. Mit Bescheid vom 10. Jänner 1994 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Gmunden (die Erstbehörde) den Beschwerdeführern die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für die Vornahme von Anschüttungen auf ihren Grundstücken im Hochwasserabflussbereich des genannten Baches unter verschiedenen Bedingungen u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/23 2000/07/0286

Im Juli 1993 wandte sich der Erstbeschwerdeführer an die Wasserrechtsbehörde und brachte vor, er habe das Grundstück 3212 (Parzelle 2147) KG A. erworben, in dessen unmittelbarer Nähe, direkt angrenzend, sich ein Naturteich im Eigentum der mitbeteiligten Partei befinde. In den letzten Jahren sei der Teich aufgestaut worden, wodurch eine Beeinträchtigung seines Grundstückes und der dort vorgenommenen Neuanpflanzung gegeben sei. Aus einem Bericht der Gewässeraufsicht des Gewässerbez... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2000/07/0023

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Für die "Aufrechterhaltung und Nutzung" eines konsenslos bestehenden Zustandes genügt es nicht, dass der Liegenschaftseigentümer den durch eine unzulässige Neuerung geschaffenen Zustand lediglich durch passives Verhalten bestehen lässt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000070023.X05 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2000/07/0023

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nach § 138 WRG 1959 in zweifacher Hinsicht Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages sein: Ist er derjenige, der die eigenmächtige Neuerung selbst vorgenommen hat, dann findet auf ihn § 138 Abs. 1 (oder 2) legcit Anwendung, und zwar ohne di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2000/07/0286

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6;WRG 1959 §41 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen über den nachträglichen Eintritt der Bewilligungspflicht (hier: betreffend ein Ableitungssystem) in einem Verfahren iSd § 41 Abs 2 WRG 1959, wobei es sich bei der gegenständlichen Maßnahme ursprüglich um eine nicht bewilligungspflichtige gehandelt hat. European Case Law Id... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2000/07/0023

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0162 E 19. Mai 1994 VwSlg 14056 A/1994 RS 3 Stammrechtssatz § 138 Abs 4 WRG, der eine subsidiäre Heranziehung des Grundeigentümers vorsieht, wenn der Verpflichtete nach § 138 Abs 1 WRG nicht herangezogen werden kann, schließt nicht aus, daß der Grundeigentümer primär als Verursacher iSd... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2000/07/0244

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Ein wasserpolizeilicher Auftrag stellt keine, auch keine bis zum Ablauf der Erfüllungsfrist befristete wasserrechtliche Bewilligung für den vorgefundenen konsenswidrigen Zustand dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000070244.X01 Im RIS seit 23.04.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2000/07/0286

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6;WRG 1959 §41 Abs2;
Rechtssatz: Wenn ein Naturteich mit einem Ableitungssystem versehen ist und dadurch der Wasserspiegel des Teiches gesenkt und Schäden für die Unterlieger durch zu hohen Wasserstand des Teiches verringert werden könnten, handelt es sich bei einem derartigen Ableitungssystem um einen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2000/07/0023

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4;WRGNov 1990; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0154 E 28. Juli 1994 RS 4(gilt auch für Verursacher iSd § 138 Abs 2 WRG 1959) Stammrechtssatz Die WRGNov 1990 hat dadurch, daß sie im § 138 Abs 4 WRG 1959 bestimmte Verhaltensweisen als Grundlage für eine lediglich subsidiäre Haftung (der Grundeigentümer) statuiert hat,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2000/07/0023

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;
Rechtssatz: Die bloße Zustimmung zur Ablagerung kann für die Liegenschaftseigentümer gemäß § 138 Abs. 4 erster Satz WRG 1959 idF 1990/252 nur dann haftungsbegründend wirken, wenn der Verursacher (§ 138 Abs. 1 legcit) zur Beseitigung der eigenmächtigen Neuerungen gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959 nicht verhalten werden könnte. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2000/07/0244

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs4;
Rechtssatz: Nach § 32 Abs. 4 WRG 1959 idF vor der WRG-Novelle 1990 war das Kanalisationsunternehmen dafür verantwortlich, dass seine wasserrechtliche Bewilligung zur Einbringung in den Vorfluter weder überschritten noch die Wirksamkeit vorhandener Reinigungsanlagen beeinträchtigt wird. Es oblag dem Kanalisationsunternehmen daher nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/20 2000/07/0222

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft W (kurz: BH) vom 21. November 1996 wurden unter Spruchteil II der Beschwerdeführer sowie Andreas H.-S. als Wasserberechtigte an den nach Postzahlen näher genannten Wasserkraftanlagen zum "Neubau der so genannten K-Wehr" in der KG L beim L.er Werkskanal, welche als Hochwassereinrichtung anzusehen sei, gemäß den Projektsunterlagen und der Verhandlungsschrift vom 16. Oktober 1995 unter näher angeführten Nebenbestimmungen und unter Hinweis insb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.09.2001

RS Vwgh 2001/9/20 2000/07/0222

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0085 E 16. November 1993 RS 9 (Hier:Eine Wehranlage, die auf sachkundiger Basis als "Hochwasserhindernis" eingestuft wurde, stellt umso mehr eine erhebliche Beeinträchtigung des Abflusses der Hochwässer dar. Insoweit war daher eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung eines Beseitigungs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.2001

RS Vwgh 2001/9/20 2000/07/0222

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0054 E 25. Mai 2000 RS 1 Stammrechtssatz Als eigenmächtige Neuerung ist die Errichtung von Anlagen oder die Setzung von Maßnahmen zu verstehen, für die eine wasserrechtliche Bewilligung einzuholen gewesen wäre, eine solche aber nicht erwirkt wurde. Hiebei kann es sich um völlig konsenslose, aber auch um konsensübe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/6/28 2000/07/0053

Die Beschwerdeführerin ist Betreiberin der unter Postzahl 5 des Wasserbuches des Verwaltungsbezirkes L eingetragenen Wasserkraftanlage "L" am F-Mühlbach. Mit Schreiben vom 25. Juni 1997 wandte sich die Beschwerdeführerin an den Landeshauptmann von Oberösterreich als Wasserrechtsbehörde und verwies auf ein anhängiges zivilgerichtliches Verfahren, in welchem die mitbeteiligte Partei als Eigentümerin der Liegenschaft EZ 98, GB A, die Freilassung der Reallast der Räumung des Mühlbaches un... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.06.2001

RS Vwgh 2001/6/28 2000/07/0053

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;WRG 1959 §50 Abs1;
Rechtssatz: Ist der auf einem Ufergrundstück eines zu einer wasserrechtlich bewilligten Anlage gehörigen Werkskanales gelegene, stockende Auwald nicht Teil dieser Anlage, so bewirkt die Schlägerung des Auwaldes durch den Eigentümer des Grundstücks allenfalls eine Änderung der Art der für die Instandhaltung notwendig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.2001

RS Vwgh 2001/6/28 2000/07/0053

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: Ist die Bestockung mit Auwald auf einem Ufergrundstück an einem zu einer wasserrechtlich bewilligten Anlage gehörigen Werkskanal nicht Teil derselben, so kann auch eine Schlägerung des Auwaldes, egal welchen Ausmaßes, keine bewilligungslos gesetzte Änderung des bewilligten Zustandes darstellen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.2001

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