RS Vwgh 2001/6/28 2000/07/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2001
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita;
WRG 1959 §138 Abs6;

Rechtssatz

Ist die Bestockung mit Auwald auf einem Ufergrundstück an einem zu einer wasserrechtlich bewilligten Anlage gehörigen Werkskanal nicht Teil derselben, so kann auch eine Schlägerung des Auwaldes, egal welchen Ausmaßes, keine bewilligungslos gesetzte Änderung des bewilligten Zustandes darstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000070053.X04

Im RIS seit

17.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten