Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge erteilte der auf Grund eines Devolutionsantrages der mitbeteiligten Partei (im Folgenden kurz MP) gemäß § 73 AVG 1950 zur erstinstanzlichen Entscheidung zuständig gewordene Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft mit dem angefochtenen Bescheid vom 21. Juni 1990 der MP gemäß den §§ 9 und 38 Abs. 1 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung des Kraftwerkes G als Ausleitu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0141 E 4. Oktober 1988 RS 3 Stammrechtssatz Die betroffenen Parteien sind zur Geltendmachung öffentlicher Interessen iSd § 105 WRG, deren Prüfung ausschließlich der Wasserrechtsbehörde überantwortet ist, nicht legitimiert. (Hinweis auf E 15.10.1964, 0473/64) European Case Law Iden... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 13. Dezember 1988 wurde der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme einer Wasserkraftanlage erteilt. Mit Bescheid derselben Behörde vom 28. Dezember 1989 wurden die Einwendungen der Beschwerdeführer gegen das Vorhaben sowie ihre Anträge auf Zustellung des Bescheides vom 13. Dezember 1988 und auf Akteneinsicht mangels Parteistellun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Einem Beschwerdeführer könnte nie eine Rechtsstellung - vorläufig - zuerkannt werden, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat und deshalb auch nicht im Fall von dessen Aufhebung besäße. Schlagworte Vollzug European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Parteistellung in einem wasserrechtlichen Verfahren - Voraussetzung für eine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist die Vollzugstauglichkeit des bekämpften Bescheides. Sie fehlt bei der Abweisung oder Zurückweisung von Ansuchen. Schlagworte Vollzug Eur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Stattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Zwingende öffentliche Interessen stehen der beantragten aufschiebenden Wirkung offenbar nicht entgegen. Mit Rücksicht darauf, daß weder die belangte Behörde noch die Mitbeteiligte gegen die Behauptung der Beschwerdeführerin, ihr drohten durch die Realisierung des Projek... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in seiner auf Art. 132 B-VG beruhenden Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Salzburg geltend, weil dieser über einen vom Beschwerdeführer gestellten Antrag in einer Wasserrechtssache aus dem Jahr 1989 bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkei, 3. Auflage... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich als Wasserrechtsbehörde erster Instanz vom 30. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft des Bescheides auf näher bezeichneten Grundstücken bewilligungslos vorgenommene Ablagerungen von Abfällen aus ihrer Textilerzeugung und -verarbeitung, ferner von Papier- und Plastikabfällen sowie Kartonagen zu entfernen. Diesen Auftrag hat im Instanzenzug der Bundesminister für Land- und For... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Im vorliegenden Fall ist von einer bereits eingetretenen Grundwasserverunreinigung auszugehen, in bezug auf die vorläufig nicht ausgeschlossen werden kann, daß sie von den durch den Auftrag betroffenen Ablagerungen herrührt und im Fall der Bewilligung eines Aufschub... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft (BH) vom 6. September 1977 wurde der Beschwerdeführerin für die Zwecke der von ihr in E betriebenen Schlächterei die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung der Abwässer in einen Vorflutgraben unter bestimmten Auflagen erteilt. Diese Bewilligung wurde "bis zum Anschluß des Betriebes an den Kanal des Reinhalteverbandes S" befristet. Dieser Bewilligungsbescheid ist, obwohl sich in der Folge Zweifel an der Zuständigkeit der BH zu seiner Erlassu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 lite;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Weder am Vorliegen einer eigenmächtigen Neuerung iSd § 138 Abs 1 WRG, noch am Vorliegen des mit dem wasserpolizeilichen Auftrag verfolgten öffentlichen Interesses an der Gewässerreinhaltung (§ 105 lit e WRG) vermag der Umstand etwas zu ändern, daß auch von dritter Seite Abwässer in den betreffenden Vorfluter eingeleitet werden... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Dezember 1985 gab der Landeshauptmann von Kärnten gemäß §§ 17 und 109 WRG 1959 der Bewerbung der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei für die geplante Wasserbenutzung des R-Baches durch Errichtung eines Kraftwerkes gegenüber der Bewerbung der Beschwerdeführerin den Vorzug. Das Projekt der Mitbeteiligten war zuerst eingebracht worden und sah die Wasserfassung in Form eines Tiroler Wehres auf Seehöhe 1232,50 m auf einer anstehenden Fe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §40;AVG §41;WRG 1959 §103;WRG 1959 §104;WRG 1959 §105;WRG 1959 §106;WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §109 Abs2;WRG 1959 §17;
Rechtssatz: Daß im Widerstreitverfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ergibt sich aus § 109 Abs 2 WRG, wo die Durchführung einer solchen vorausgesetzt wird (Ausführungen zum Begriff der Verhandlung). ... mehr lesen...
Der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betrifft einen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit dem ein vom Beschwerdeführer - wegen Nichterledigung der Berufung eines Dritten gegen den Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft, worin das Erlöschen bestimmter Wasserbenutzungsrechte festgestellt und letztmalige Vorkehrungen vorgeschrieben worden waren, durch welche der Beschwerdeführer Eingriffe in seine dinglichen Rechte befürchtet - eingeb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten - Da mit dem angefochtenen Verwaltungsakt spruchmäßig lediglich nichtstattgebend über einen Antrag betreffend den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung, nicht aber in der Sache entschieden wurde, sind mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid mögliche E... mehr lesen...
Der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betrifft einen in Beschwerde gezogenen Rechtsmittelbescheid, mit dem ein durch Berufung der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Parteien bekämpfter unterinstanzlicher Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 behoben wurde, welcher den aufrechten Bestand eines Wasserbenutzungsrechtes der erstbeschwerdeführenden Partei festgestellt hatte. Diese Feststellung ist nie rechtskräftig geworden; mit dem Berufungsbesc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Kassatorische Berufungsbescheide (§66 Abs 4 AVG) sind einem Vollzug nicht zugänglich. Dem Aufschiebungsbegehren war daher wegen Fehlens einer maßgebenden Voraussetzung für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht zu en... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 3. Juli 1987 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Recht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 8. August 1989 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Rec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Eingabe vom 30. Jänner 1987 bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (BH) um wasserrechtliche Bewilligung für eine Abänderung seiner Teichanlage (PZ. nn1 des Wasserbuches) angesucht. In seiner im Zuge dieses Verfahrens erstatteten Eingabe vom 22. Februar 1988 vertrat der Beschwerdeführer dann den Standpunkt, diese Teichanlage sei überhaupt nicht wasserrechtlich genehmigungspflichtig. Der Beschwerdeführer beantragte deshalb mit dieser Eingabe " ... eine besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959;
Rechtssatz: Im WRG ist ein Feststellungsbescheid über die Notwendigkeit oder Entbehrlichkeit einer wasserrechtlichen Bewilligung nicht vorgesehen. Vielmehr ist darüber im Rahmen des dafür gesetzlich vorgesehenen Bewilligungsverfahrens zu entscheiden (Hinweis E 30.1.1964, 1907/63, VwSlg 6223 A/1964). Schlagworte ... mehr lesen...
Über Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg (im folgenden BH) beantragten die Beschwerdeführer die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für zwei von ihnen auf ihrem Grundstück in der KG S errichteten Teiche. Diese Teiche mit einer Oberfläche von 400 bzw. 70 m2 und einer Tiefe von 3 bzw 1,6 m waren den Angaben der Beschwerdeführer zufolge "lediglich durch Erdverschiebungen im Gelände" zustande gekommen und werden durch einen durch das Grundstück der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §104;WRG 1959 §105;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1 litc;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Bewegen die einem Bewilligungswerber mitgeteilten, wegen der Gefährdung öff Interessen erhobenen Bedenken der Amtssachverständigen diesen nicht dazu, sein Projekt (hier: eine durch relativ geringfügige Erdbewegungen bereits errichtete Teic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Bf ein wasserpolizeilicher Auftrag erteilt, entweder mit einem entsprechenden Projekt um die nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung ihrer betrieblichen Abwässer in die öff Kanalisation anz... mehr lesen...
Die NPF-Aktiengesellschaft (in der Folge kurz: NPF) betreibt ihr Unternehmen unter Ausnützung des Wassers des Kremsflusses in Oberösterreich. Dafür wurden der NPF von Seiten der Wasserrechtsbehörden die erforderlichen Wasserbenutzungs- bzw. Abwassereinleitungsrechte bewilligt. Die drei beschwerdeführenden Unternehmen sind Unterlieger der NPF an der Krems und betreiben auf Grund entsprechender wasserrechtlicher Bewilligungen für ihre Unternehmenszwecke erforderliche Wasserkraftanlagen.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens in einer Wasserrechtsangelegenheit - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Wiederaufnahmsantrag des Bf in einer Wasserrechtsangelegenheit gem § 69 AVG abgewiesen. Der angefochtene Bescheid ist offenkundig einem Vollzug gar nicht zugängl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §105;WRG 1959 §11;WRG 1959 §12 Abs1;
Rechtssatz: Im Verfahren, das die Bewilligung einer Wassernutzung (hier der Wasserentnahme aus einem fließenden Gewässer zum Betrieb eines Fischteiches) zum Gegenstand hat, steht niemandem ein Rechtsanspruch auf die Wahrnehmung öffentlicher Interessen, wie der Erhaltung eines Erho... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ForstG 1975 §11 Abs1;WRG 1959 §100;WRG 1959 §105;WRG 1959 §111;WRG 1959 §41;WRG 1959 §98;WRG 1959 §99;
Rechtssatz: Die Erstellung und allfällige Abänderung eines Gefahrenzonenplanes ist gem § 11 ForstG Sache der Forstbehörden; im Wasserrechtsverfahren ist auf darauf abzielende Einwendungen nicht einzugehen. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Waldgrundstückes Nr. nnnn KG. B, welches durch das von der mitbeteiligten Gemeinde geplante Verbauungs- und Entwässerungsprojekt unmittelbar berührt wird. Sein Hofbereich (Grundstücke Nr. nn und Nr. nnn/1 KG. B) liegt talwärts des Entwässerungsgebietes und wird im Projekt nicht als von diesem berührtes Gebiet genannt. Mit Bescheid vom 24. März 1988 hat die Bezirkshauptmannschaft Schwaz (BH) der mitbeteiligten Gemeinde unter bestimmten Auflagen ... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit-Bescheid vom 18. November 1987 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) der am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Partei gemäß §§ 9 Abs. 2, 11, 12, 13, 15, 21, 105 und 111 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung erstens zur Entnahme von maximal 0,08 l/s Wasser aus der bestehenden Drainageleitung oberhalb des geplanten Teiches auf dem Grundstück 595/1, KG X, und zweitens zur Entnahme von maximal 0,5 l/s Wasser aus dem S-bachl s... mehr lesen...