Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §55 Abs2;VwGG §58 Abs2;
Rechtssatz: Ist keine formelle Klaglosstellung durch Nachholung des versäumten Bescheides erfolgt, sondern wurde dem Begehren des Beschwerdeführers auf andere Weise voll entsprochen, ist die Frage des Aufwandersatzes nicht nach § 56 VwGG, sondern nach § 58 VwGG zu beurteilen. Da die belangte Behörde den versäumten Bescheid nicht f... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. August 1998, Zl. 98/16/0162-4 - der Finanzlandesdirektion am 10. August 1998 zugestellt - gesetzten Frist den Bescheid vom 24. September 1998, dem Beschwerdeführer zugestellt am 28. September 1998, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung übe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs1;VwGG §55 Abs2;
Rechtssatz: Voraussetzung für einen Ausschluß der Kostenersatzpflicht der Behörde nach § 55 Abs. 1 VwGG ist nach Abs 2 dieser Bestimmung nicht nur, daß objektive
Gründe: für die Säumnis vorliegen, sondern auch, daß diese
Gründe: dem Bf vor der Einbringung der Säumnisbeschwerde bekanntgegeben worden sind (Hinweis B 18.12.1991, 91/12/0201). ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte - seinen Angaben nach Palästinenser - reiste am 16. Dezember 1997 unter Umgehung der Grenzkontrolle aus der Slowakischen Republik in das Bundesgebiet ein. Er beantragte am 19. Jänner 1998 Asyl und wurde dazu am 2. Februar 1998 vor dem Bundesasylamt einvernommen. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 3. Februar 1998 wurde der Asylantrag des Mitbeteiligten "ohne in die Sache einzutreten gemäß § 4 Abs. 1 Asylgesetz 1997, BGBl. I 1997/76 (AsylG) als unzulässig zurück... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1997 §32 Abs2;AsylG 1997 §32 Abs3;AVG §66 Abs4;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art140 Abs7;VwGG §27 impl;VwGG §55 Abs2;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/01/0275 E 24. November 1999
98/01/0372 E 6. Oktober 1999
98/01/0373 E 24. November 1999
98/01/0375 E 24. März 19... mehr lesen...
Mit dem am 2. September 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Schriftsatz erhob der Beschwerdeführer die vorliegende Säumnisbeschwerde, weil die belangte Behörde über die von ihm gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 24. November 1995 (betreffend Versagung einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung) bisher nicht entschieden habe. Mit der am 14. November 1996 abgefertigten Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. Oktober 1996 wurde gemäß § 36 Ab... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §55 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung -
Einstellung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996020406.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Eingabe vom 10. Juli 1991 beantragte die N KG die Erteilung einer Baubewilligung zur Errichtung eines Unterstandes für einspurige Fahrzeuge, eines Waschplatzes mit Hochdruckreinigerraum, einer Zelthalle sowie einer Lärmschutzwand entlang der Anrainergrenzen auf den im Spruch: genannten Grundstücken. In der über dieses Ansuchen durchgeführten mündlichen Verhandlung vom 25. September 1991 zog die Bauwerberin den Antrag auf Errichtung einer Lärmschutzwand zurück. Nach dem Vortrag des ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §55 Abs1;VwGG §55 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/06/0088
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Bewilligungswerber (hier: Baubewilligungswerber) eine erforderliche Unterlage nicht vorlegt, kann nicht dazu führen, daß die Behörde untätig bleibt, wenn ihr eine Sacherledigung (wenn auch im abw... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist den Bescheid vom 19. Juli 1994, Zl. UVS-02/32/00121/93-12, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG, insbesondere auf den zweiten Satz des § 55 Abs. 1, in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 416/1994. Die von der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §55 Abs1;VwGG §55 Abs2;
Rechtssatz: Das Abwarten des Rücklangens der Antwort einer anderen Behörde allein ist kein relevanter Grund iSd § 55 Abs 2 VwGG. Im übrigen kann es nach dieser Gesetzesstelle nicht zur Zurückweisung der Säumnisbeschwerde, sondern nur dazu kommen, daß dem Bf für seine - zulässige - Säumnisbeschwerde kein Aufwandersatz zugesprochen wird.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat bei der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg, mit Anträgen vom 10. Oktober 1989 und vom 19. Oktober 1990 die "Verlängerung" seiner Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vom Ablauf ihrer Befristung mit 4. November 1989 an begehrt. In der Folge (mit Antrag vom 23. Jänner 1992) stellte er einen Devolutionsantrag auf Übergang der Entscheidungspflicht über diese Anträge auf den Landeshauptmann von Steiermark und in weiterer F... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1991 Art1 Z1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;VwGG §55 Abs2;
Rechtssatz: Haben sich die von der belBeh gem § 55 Abs 2 VwGG ins Treffen geführten Umstände lange NACH Ablauf der ihr zur Verfügung stehenden sechsmonatigen Frist für die Bescheiderlassung ereignet, können sie von vornherein nicht der Grund dafür sein, daß eine fristgerechte Erlassung des Bescheides unmö... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat nach Einbringung der vorliegenden Beschwerde (noch vor Einleitung des Vorverfahrens) die Bescheide vom 4. Mai 1993, Zlen. 42.121/9-8/93 und 42.121/10-8/93, zugestellt am 10. Mai 1993, erlassen und eine Abschrift dieser Bescheide dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 V... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §55 Abs1;VwGG §55 Abs2;
Rechtssatz: Maßgeblich iSd § 55 Abs 2 VwGG sind nur dem Beschwerdeführer rechtzeitig bekanntgegebene
Gründe: ; nur solche kann der VwGH bei seiner Kostenentscheidung berücksichtigen (Hinweis: B 18.3.1992, 91/14/0137). Schlagworte Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahren... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist den Bescheid vom 14. Februar 1992, Zl. 6/34/36-BK/Ko-1992, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusammenhalt mit Art. I Z. A 1 der Verordnung des Bundeskanzlers BGBl. Nr. 104/1991. Ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991140137.X01 Im RIS seit 18.03.1992 mehr lesen...
Auf Grund des Beschwerdevorbringens in Verbindung mit den von der belangten Behörde vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens zeigt sich folgender Verfahrensablauf: Der Beschwerdeführer hatte mit Schrftsatz vom 16. Jänner 1991, eingelangt bei der belangten Behörde am 23. Jänner 1991, Beschwerde bei der belangten Behörde eingebracht, weil er sich durch die Ermittlung und Übermittlung von personenbezogenen Daten durch Organe des BM für Inneres in seinem Recht auf Geheimhaltung persone... mehr lesen...
Auf Grund des Beschwerdevorbringens in Verbindung mit den von der belangten Behörde vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens zeigt sich folgender Verfahrensablauf: Die Beschwerdeführerin hatte beim BM für Inneres Auskunft über ihre staatspolizeilichen Vormerkungen begehrt. Mit Schreiben vom 28. November 1990 wurden der Beschwerdeführerin ihre Vormerkungen bekannt gegeben. Durch diese Vormerkungen erachtete sich die Beschwerdeführerin in ihrem verfassungsgesetzlich gewäh... mehr lesen...
Rechtssatz: Erschöpft sich die Mitteilung der belangten Behörde in einem allgemeinen Hinweis auf die komplexe Materie und den Sensibilitätsgrad, ohne dem Bf die für die Verzögerung tatsächlich tragenden
Gründe: (hier Überlastung durch besonderen Geschäftsanfall iVm Personalausfall) bekanntzugeben, sind die Voraussetzungen für einen Ausschluß der Kostenersatzpflicht der Behörde iSd § 55 Abs 2 VwGG nicht erfüllt. Im RIS seit 18.12.1991 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;VwGG §55 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/12/18 91/12/0200 1 Stammrechtssatz Hat die belangte Behörde noch vor Einleitung des Vorverfahrens über eine (berechtigt erhobene) Säumnisbeschwerde den versäumten Bescheid erlassen und ist das Verfahren deshalb wegen Nachholung des versäumten Bescheides gemäß § 33 Abs 1 Vw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/12/18 91/12/0199 2 Stammrechtssatz Erschöpft sich die Mitteilung der belangten Behörde in einem allgemeinen Hinweis auf die komplexe Materie und den Sensibilitätsgrad, ohne dem Bf die für die Verzögerung tatsächlich tragenden
Gründe: (hier Überlastung durch besonderen Geschäftsanfall iVm Personalausfall) bekanntzug... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs2;
Rechtssatz: Abweisung eines Antrages der belangten Behörde auf Anwendung des § 55 Abs 2 VwGG, weil die
Gründe: nicht bekannt gegeben worden sind, die dazu geführt haben, dass für die Dauer von ca. 5 Monaten keine Bauverhandlung anberaumt worden ist (darauf, warum es in der Folge zu einer Verzögerung kam, kommt es nicht an). European Ca... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs2;VwGG §55 Abs3;
Rechtssatz: § 55 Abs 2 und Abs 3 findet keine Anwendung, wenn die bel Beh erst nach 3 Monaten einen Auftrag zur Vollmachtsvorlage erteilte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988170240.X03 Im RIS seit 18.08.2006 Zuletzt aktualisiert am 03... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs2;
Rechtssatz: Nach Ansicht des VwGH geht es nicht an, § 55 Abs 2 VwGG im Beschwerdefall nur deshalb nicht anzuwenden, weil die
Gründe: , die die belangte Behörde gehindert haben, den ausgefertigten Bescheid fristgerecht dem Beschwerdeführer zuzustellen, vom Beschwerdeführer selbst durch seine vorübergehende Ortsabwesenheit veranlasst worden sind, was nicht nur d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs2;
Rechtssatz: Wenngleich die Gesetzesbestimmung des § 55 Abs 2 VwGG nicht ausdrücklich auf den Fall abstellt, dass eine fristgerechte "Erlassung" des Bescheides lediglich an dem Umstand gescheitert ist, dass dem Beschwerdeführer der ausgefertigte Bescheid wegen dessen vorübergehender Ortsabwesenheit nicht fristgerecht zugestellt werden konnte, muss - setzt man... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs2;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen des § 55 Abs 2 VwGG liegen auch vor, wenn der maßgebliche Akt in Verstoß geraten ist und die Partei an seiner Rekonstruktion nicht mitgewirkt hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985110069.X01 Im RIS seit 30.12.2005 mehr lesen...