Am 31. Mai 1992 erhob der Beschwerdeführer gegen die belangten Behörde eine "Verfassungsgerichtshofbeschwerde in eventu Verwaltungsgerichtshofbeschwerde", wobei er unter Punkt d) und e) seiner dort gestellten Anträge wörtlich ausführte: "in eventu wolle der Verwaltungsgerichtshof allenfalls auf Grund des § 27 VwGG infolge Säumnis der Obersten Disziplinarkommission f. RA u. RAA über meine "Ratskammerbeschwerde" in Stattgebung meiner Anträge entscheiden," bzw. "in eventu wolle der Verfa... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat in ihrer Beschwerde als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides den 7. November 1988 angegeben. Die sechswöchige Frist für die Erhebung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof endete daher am 19. Dezember 1988. In dem am 21. November 1989 persönlich beim Verwaltungsgerichtshof überreichten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist begründet die Beschwerdeführerin die Fristveräumnis mit der bis zum 7.... mehr lesen...
Die am 13. August 1992 zur Post gegebene Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid (Berufungsentscheidung) der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Berufungssenat I, vom 26. Juni 1992, Zl. 6/1 - 1252/91-01, betreffend Einkommensteuer 1989, enthielt die Angabe, daß der angefochtene Bescheid dem Antragsteller am 29. Juni 1992 zugestellt worden sei. Mit Beschluß vom 4. September 1992, 92/13/0190, wies der Verwaltungsgerichtshof, ausgehend vom behauptete... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 17. August 1992 wurde die vom zunächst unvertretenen Beschwerdeführer am 22. Juli 1992 erhobene Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung von insgesamt sieben Mängeln zurückgestellt. Unter Punkt 7 wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, eine weitere Ausfertigung der Beschwerde beizubringen (§ 24 Abs. 1 VwGG). Der Beschwerdeführer wurde darauf hingewiesen, daß die Versäumung der Frist als Zurückziehung der Beschwerde gilt. Innerhalb der zur ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/01/0970
92/01/0978
92/01/0979
Rechtssatz: Mangelnde Rechtskenntnis bzw Rechtsirrtum sind nach stRsp nicht als unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis iSd § 46 VwGG zu werten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/12/10 91/14/0235 1 Stammrechtssatz Das Übersehen der Angabe des unrichtigen Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides stellt ein Verschulden iSd § 45 Abs 1 Z 2 VwGG dar. Anders als nach § 46 Abs 1 VwGG idF 1985/564 schließt ein minderer Grad des Versehens ein Verschulden iSd § 45 Abs 1 Z ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2356/49 B 11. Jänner 1950 VwSlg 1169 A/1950 RS 1 Stammrechtssatz Durch Unterlassung der rechtzeitigen Anfechtung eines Bescheides in der Hoffnung, auf andere Weise sein Ziel zu erreichen, hat sich der Beschwerdeführer des Rechtes zur Erhebung der Beschwerde freiwillig begeben und kann nicht die Wiedereinsetzung in den vorigen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 impl;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2363/52 B 25. November 1953 RS 1 Stammrechtssatz Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist begrifflich nur möglich, wenn tatsächlich eine Frist versäumt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992130258.X01... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §42 Abs2;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010732.X01 Im RIS seit 25.11.1992 mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof stellte mit Beschluß vom 25. März 1992, Zl. 92/03/0007-5, das Verfahren betreffend die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 5. November 1991 gemäß §§ 34 Abs. 2 und 33 Abs. 1 VwGG ein, weil der Antragsteller der mit 24. Jänner 1992 an ihn ergangenen Aufforderung, die Mängel der gegen den vorbezeichneten Bescheid eingebrachten Beschwerde zu beheben, nicht fristgerecht nachgekommen war. Mit dem vorlie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1332;AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0132 B 24. September 1986 RS 3 Stammrechtssatz Irrtümer und Fehler von Kanzleiangestellten sind den Rechtsanwälten zuzurechnen und ermöglichen dann eine Wiedereinsetzung, wenn sie trotz der Einhaltung der berufsgeboten... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Der Fristenkontrolle ist vom Rechtsvertreter ein besonderes Augenmerk zu widmen. Daher hat er auch durch entsprechende Kontrollmaßnahmen sicherzustellen, daß ihm tatsächlich die gesamte eingehende Post täglich vorgelegt wird. Die Weisung allein, daß ihm die Schriftstücke vorzulegen sind, ohne entspreche... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/21 92/17/0079 1 Stammrechtssatz Ein Tatsachenirrtum über das Ende einer für das verwaltungsgerichtliche Verfahren bedeutsamen Frist kann ein unvorhergesehenes Ereignis im Sinne des § 46 Abs 1 VwGG darstellen. Auf einem minderen Grad des Verschuldens beruht dieses a... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begründet den vorliegenden, am 24. September 1992 zur Post gegebenen (zu hg. Zl. 92/11/0222 protokollierten) Wiedereinsetzungsantrag wie folgt: Als rechtsunkundige Person habe sie die sechswöchige Beschwerdefrist "mit zweiwöchiger Erstfrist, vierwöchiger Fertigstellungsfrist und allerletzter Frist Donnerstag, 24. September 1992, festgelegt". Statt richtigerweise die Beschwerdefrist ab dem Datum des Eingangsstempels des beigegebenen Verfahrenshelfers, welches... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0223 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/27 90/11/0052 1 Stammrechtssatz Ein Verschulden eines Parteienvertreters ist einem Verschulden der Partei selbst gleichzusetzen. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0223 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/21 92/17/0079 1 Stammrechtssatz Ein Tatsachenirrtum über das Ende einer für das verwaltungsgerichtliche Verfahren bedeutsamen Frist kann ein unvorhergesehenes Er... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0223 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/27 90/11/0052 3 Stammrechtssatz Bei Fehlen jeglicher Angaben, warum es zur unzureichenden Mängelbehebung gekommen ist, ist eine Beurteilung, ob ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis vorliegt ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis (Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO) abgewiesen. Zugleich wurde diese Berufung als verspätet zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, welcher mit Beschluß vom 15. Juni 1992, B 366/92, die... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs2;AVG §10;AVG §71 Abs1 Z1;RAO 1868 §11 Abs2;RAO 1868 §11 Abs3;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Zur Wirksamkeit des Widerrufes einer Vollmacht genügt nicht, wenn dieser Widerruf dem Rechtsanwalt bekannt gegeben wird; vielmehr muß dies auch der Behörde gegenüber mitgeteilt werden. Da die Erstbehörde von der Auflösung des Voll... mehr lesen...
In dem am 2. September 1992 zur Post gegebenen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 21. Mai 1992 bringt der Antragsteller vor, daß der genannte Bescheid seinem Vertreter am 21. Juli 1992 zugestellt worden sei. Im Fristenvormerkbuch der Kanzlei des Vertreters des Beschwerdeführers sei das Ende der sechswöchigen Frist zur Erhebung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030199.X01 Im RIS seit 28.10.1992 mehr lesen...
Mit Beschluß vom 20. August 1992 Zl. 92/06/0146, hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Gemeinde Seefeld gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 22. Mai 1992, Zl. Ve1-546-112/224-2, betreffend Änderung des Flächenwidmungsplanes als verspätet zurückgewiesen, da die Beschwerdeführerin in der Beschwerde den 1. Juni 1992 als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides angegeben hatte und die mit 9. Juli 1992 datierte Beschwerde erst am 27. Juli 1992 zur Post gege... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Hat ein Rechtsanwalt ein falsches Zustelldatum angenommen oder mitgeteilt bekommen, obwohl die Eingangsstampiglie so auffallend war und auch im Vergleich zum damit unmittelbar daneben angebrachten handschriftlichen Vermerk des Gemeindesekretärs über das Eingangsdatum, das einen späteren Tag bezeichnete,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 2. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 schuldig erkannt und über ihn nach der zuerst genannten Gesetzesstelle eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In der gegen diesen Bescheid gerichteten, am 3. März 1992 zur Post gegebenen Beschwerde gab der Beschwerdeführer an, der angefochtene Bescheid sei ihm am 21. Jänner 1992 zugestell... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde wurde dem Beschwerdeführer der Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 9. April 1992 am 15. Mai 1992 zugestellt. Die gegen diesen Bescheid gerichtete vorliegende Beschwerde wurde am 12. August 1992 zur Post gegeben. zu 1. Zur Begründung: seines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der gegenständlichen Beschwerde trägt der Beschwerdeführer vor, er ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0249 92/02/0248 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/17/0116 B 24. November 1989 RS 2 Stammrechtssatz Das, was der Wiedereinsetzungswerber in Erfüllung seiner nach der Sachlage gebotenen Pflicht zur Überwachung seines Kanzleipersonals hinsichtlich der richti... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0249 92/02/0248 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/14 91/14/0061 1 Stammrechtssatz Der Rechtsanwalt darf die Festsetzung von Fristen nicht völlig der Kanzleileiterin überlassen und sich lediglich auf stichprobenartige Kontrollen b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/02/0222
Rechtssatz: Irrtümer und Fehler von Hilfskräften stehen einer Wiedereinsetzung nicht im Weg, wenn sie trotz Einhaltung der zumutbaren Kontrolle des Wiedereinsetzungswerbers geschehen. Das, was der Wiedereinset... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0249 92/02/0248 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/14 91/14/0061 2 Stammrechtssatz Ein Rechtsanwalt verstößt auch dann gegen seine anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er weder im allgemeinen noch im besonderen (wirksame) Kontrollsy... mehr lesen...
Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom 13. Juli 1990, Zl. 1,193.292-0, wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer in den Zeiten vom 1. Juni 1977 bis 30. Juni 1980 in der Krankenversicherung und vom 1. Juni 1977 bis 31. März 1978 sowie vom 1. November 1978 bis 31. Dezember 1982 in der Pensionsversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 und Z. 3 GSVG pflichtversichert sei. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers sei ihm dieser Bescheid am 17. Juli 1990 d... mehr lesen...