Entscheidungen zu § 36 Abs. 2 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 421-450 von 564

TE Vwgh Beschluss 1992/8/5 92/13/0091

Das Finanzamt für den IX., XVIII. und XIX. Bezirk in Wien hat den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) vom 24. März 1992 erlassen, welcher dem Beschwerdeführer am Tage nach der Postaufgabe seiner Säumnisbeschwerde zugestellt wurde. Eine Abschrift dieses Bescheides wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 33 Abs. 1 VwGG nach Anhörung des Beschwerdeführers einzustellen, weil die Nachholung des versäumten Bescheides vor Beg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 05.08.1992

RS Vwgh 1992/8/5 92/13/0091

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0197/68 B 22. November 1968 VwSlg 3815 F/1968; RS 2 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist nach § 33 Abs 1 VwGG und nicht nach § 36 Abs 2 VwGG einzustellen, wenn der versäumte Bescheid nach Einbringung der Beschwerde, aber vor der Einleitung des Vorverfahrens zugestellt wurde. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.08.1992

RS Vwgh 1992/8/5 92/13/0091

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0098 B 12. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Für den Anspruch des Bf auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes nach § 55 Abs 1 zweiter Satz VwGG ist es rechtlich ohne Bedeutung, ob der ausständige Bescheid vor oder nach allfälliger Zustellung der Verfügung betreffend die Einleitung des Vorverfahren... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.08.1992

RS Vwgh 1992/8/5 91/13/0213

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130213.X01 Im RIS seit 05.08.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.08.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/7/1 92/01/0148

Am 28. August 1990 stellten die Beschwerdeführer bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien den Antrag, Bescheinigungen über ihre vorläufige Aufenthaltsberechtigung nach § 5 Abs. 1 Asylgesetz auszustellen. Am 4. März 1991 brachten die Beschwerdeführer Anträge auf Übergang der Pflicht zur Entscheidung über ihre Anträge vom 28. August 1990 bei der belangten Behörde ein. Mit Schriftsätzen vom 3. September 1991 erhoben die Beschwerdeführer die zu den hg. Zlen. 91/01/0152, 01... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.07.1992

RS Vwgh 1992/7/1 92/01/0148

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/01/0149 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0251 E 23. März 1988 RS 2 Stammrechtssatz Damit die Frist zur Nachholung des versäumten Bescheides gewahrt ist, muss innerhalb derselbe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/25 92/16/0045

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf die Entscheidungsgründe: des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Mai 1991, Zl. 90/16/0035, verwiesen, mit dem der dem Rückzahlungsantrag der Beschwerdeführerin nicht stattgebende Bescheid der belangten Behörde wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden ist. Da die belangte Behörde ihrer Verpflichtung im Sinne des § 63 Abs. 1 VwGG nicht nachkam, brachte die Beschwerdeführerin die vorliegende Säumnisbesc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 92/16/0045

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §30 Abs3;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Erfolgen die Rückzahlung entrichteter Gerichtsgebühren und auch die Bescheidzustellung sowie die Vorlage der Verwaltungsakten innerhalb der gemäß § 36 Abs 2 VwGG gesetzten Frist, ist das Verfahren über die Säumnisbeschwerde im Sinne dieser Gesetzesstelle einzustellen, zuma... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/27 92/17/0124

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Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.05.1992

RS Vwgh 1992/5/27 92/17/0124

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: B-VG Art132;GebAG 1975 §20;GebAG 1975 §21;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in:AnwBl 10/1992, S 750 - 751;
Rechtssatz: Das GebAG - bei dessen Vollziehung das AVG nicht zur Anwendung kommt - sieht einen Zuständigkeitsübergang im Falle der Säumnis ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/21 92/09/0048

Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das den beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bekannte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. April 1990, Zl. 89/09/0150, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde auf Grund der damaligen Beschwerde der Beschwerdeführerin der seinerzeit angefochtene Bescheid des Landesarbeitsamtes Wien (in der Folge kurz: LAA) vom 12. Oktober 1989 wegen Rechtswidrigkeit i... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/21 91/17/0199

Mit Bescheid vom 21. November 1990 schrieb der Magistrat der Stadt Wien unter anderem der Beschwerdeführerin für die Zeit von Juni bis August 1990 eine Vergnügungssteuer in Höhe von S 42.000,-- vor. Gleichzeitig wurde - und zwar, wie sich aus der Begründung: dieses Bescheides ergibt, für denselben Zeitraum - wegen unterlassener Anmeldung ein Verspätungszuschlag von S 4.200,-- sowie wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Vergnügungssteuer ein Säumniszuschlag von S 840,-- auferlegt. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/21 91/17/0198

Die belangte Behörde legte innerhalb der für die Nachholung des versäumten Bescheides bestimmten Frist ein als "Bescheid" bezeichnetes Schriftstück ohne Geschäftszahl vor, dem überdies auch die weiteren in § 18 Abs. 4 AVG genannten Erfordernisse (insbesondere die Unterschrift des Genehmigenden oder eines deren Surrogate) fehlten. Über Anfrage des Verwaltungsgerichtshofes teilte die beschwerdeführende Partei mit, sie sei durch Erhalt eines Bescheides der belangten Behörde vom 23. M... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.05.1992

RS Vwgh 1992/5/21 91/17/0199

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/17/0200 B 21. Mai 1992 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0197/68 B 22. November 1968 VwSlg 3815 F/1968; RS 2 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist nach § 33 Abs 1 VwGG und nicht nach § 36 Abs 2 VwGG einzustellen, wenn der versäumte Bescheid ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1992

RS Vwgh 1992/5/21 91/17/0199

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/17/0200 B 21. Mai 1992 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0098 B 12. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Für den Anspruch des Bf auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes nach § 55 Abs 1 zweiter Satz VwGG ist es rechtlich ohne Bedeutun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1992

RS Vwgh 1992/5/21 91/17/0198

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Erläßt die belangte Behörde zwar innerhalb der Frist des § 36 Abs 2 VwGG einen Bescheid, legt sie dem Verwaltungsgerichtshof aber erst nach Ablauf der Frist eine Bescheidabschrift vor, so ist das Verfahren nicht nach § 36 Abs 2, sondern nach § 33 Abs 1 VwGG einzustellen (vgl Dolp, Die Verwaltun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1992

RS Vwgh 1992/5/21 91/17/0199

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260;BAO §276 Abs1;BAO §293 Abs1;BAO §93 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/17/0200 B 21. Mai 1992
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, Seite 5... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1992

RS Vwgh 1992/5/21 92/09/0048

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/26 90/13/0016 1 Stammrechtssatz Die Zuständigkeit zur Erlassung eines ausständigen Bescheides geht nicht bereits mit Erhebung der Säumnisbeschwerde von der säumigen Beh auf den VwGH über, sondern erst dann, wenn die ursprünglich säumige ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/20 91/12/0177

1. In der Säumnisbeschwerdesache zur ZL. 91/12/0182 (wegen Nichtentscheidung über eine Berufung betreffend das Habilitationsansuchen für das Fach "Experimentelles Steuerrecht") hat die belangte Behörde innerhalb der mit Berichterverfügung vom 2. Dezember 1991 (der belangten Behörde zugestellt am 6. Dezember 1991) gesetzten Frist von drei Monaten den Bescheid vom 22. Jänner 1991, Zl. 82/17-1990/91 (dem Beschwerdeführer zugestellt am 30. Jänner 1992) erlassen, mit dem u.a. die obgenannt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 91/12/0177

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §56;UOG 1975 §37 Abs2;UOG 1975 §37 Abs3;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/12/0180 91/12/0181 91/12/0182 91/12/0183
Rechtssatz: Mit der Einsetzung der besonderen Habilitationskommission zur Entscheidung über eine ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/13 91/13/0207

Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1985 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/13 91/13/0205

I. Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann gemäß § 27 Verwaltungsgerichtshofgesetz erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren angerufen werden konnte, von einer Partei angerufen worden ist. Mit dem der Beschwerde beigelegten Schriftsatz vom 1. Juni 1988, auf welchen die Säumigkeit der belangten Behörde ausschließlich bezogen wird, hat die Beschwerdeführerin - abgesehen von der nach der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerde in der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/13 91/13/0206

Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1984 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.05.1992

RS Vwgh 1992/5/13 91/13/0206

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130206.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.05.1992

RS Vwgh 1992/5/13 91/13/0207

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130207.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.05.1992

RS Vwgh 1992/5/13 91/13/0205

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130205.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/3/18 91/14/0137

Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist den Bescheid vom 14. Februar 1992, Zl. 6/34/36-BK/Ko-1992, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusammenhalt mit Art. I Z. A 1 der Verordnung des Bundeskanzlers BGBl. Nr. 104/1991. Ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 91/14/0137

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991140137.X01 Im RIS seit 18.03.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/3/11 91/13/0148

I) Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist die Bescheide vom 28. bzw. 29. Jänner 1992, Zlen 6/2-127/10/91-02 bis 6/2-127/21/91-02, erlassen und eine Abschrift dieser Bescheide dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher bezüglich des im Spruch: unter I) genannten Verfahrens gemäß § 36 Abs 2 VwGG einzustellen. II) Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann gemäß § 27 VwGG nur erhoben werden, wenn die ober... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 11.03.1992

RS Vwgh 1992/3/11 91/13/0148

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130148.X01 Im RIS seit 11.03.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.03.1992

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