1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 10. Juli 2015 wies die belangte Behörde den Antrag der Revisionswerberin vom 31. März 2015 "um Einstufung", dass ein näher bezeichnetes halbautomatisches Gewehr (Heckler & Koch G36 Rifle, Kal. .22lr) nicht als Kriegsmaterial anzusehen sei, ab, da es sich gemäß § 44 des Waffengesetzes (WaffG) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 1, § 5 und § 18 WaffG sowie § 1 Abschnitt I Z 1 lit. a der Verordnung der Bundesregierung betreffend Kriegsmaterial - Kriegsmaterialve... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Partei vom 3. Jänner 2018 wurden der mitbeteiligten Partei insgesamt vier Übertretungen der StVO zur Last gelegt und über die mitbeteiligte Partei in den Spruchpunkten 1. bis 4. Geldbzw. Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. Der dagegen erhobenen Beschwerde der mitbeteiligten Partei gab das Verwaltungsgericht in Spruchpunkt A.3. des angefochtenen Erkenntnisses insofern statt, als das bekämpfte Straferkenntnis im Umfang der Spruchpunkte 2.,3... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger des Iran, stellte am 20. Dezember 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Als Fluchtgrund gab er im Wesentlichen an, er sei zum Christentum konvertiert und in diesem Zusammenhang verfolgt worden. 2 Mit Bescheid vom 4. September 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag des Revisionswerbers hinsichtlich Asyls und subsidiären Schutzes ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen G... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine nigerianische Staatsangehörige, stellte am 19. Oktober 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 15. September 2017 wurde der Antrag der Revisionswerberin auf Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 (Spruchpunkt I) sowie auf Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten (Spruchpunkt II) abgewiesen. Es wurde ihr ein Aufenthaltstitel nicht erteilt, weiters gegen sie eine Rückkehrents... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger der Demokratischen Republik Kongo, stellte am 15. März 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies den Antrag des Revisionswerbers mit Bescheid vom 9. Mai 2015 sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab. Die Behörde erteilte dem Revisionswerber keinen Auf... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger von Afghanistan, stellte am 23. Juni 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies diesen Antrag mit Bescheid vom 12. Jänner 2016 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten und hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung und ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gemäß § 34 Abs. 1 VwGG sind Revision... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) wurde die Beschwerde des Revisionswerbers, eines Staatsangehörigen Afghanistans, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 9. Juni 2015, mit dem der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz gemäß §§ 3 Abs. 1 und 8 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) abgewiesen, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach §§ 55 und 57 AsylG 2005 nicht erteilt, eine... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Revisionszulässigkeitsgründe sind in der Revision gesondert darzustellen (s. § 28 Abs. 3 VwGG). Vermengt die Revision die Zulässigkeitsbegründung mit den Revisionsgründen, wird sie damit den Anforderungen an eine gesonderte Darstellung der Zulässigkeitsgründe... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 6. Mai 1982 erkannte der Landeshauptmann von Niederösterreich (im Folgenden: LH) gemäß §§ 74 Abs. 1 lit. b, 75 und 99 Abs. 1 lit. h WRG 1959 die Bildung der „Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und Sanierung des Donau-Oder-Kanales IV“ unter gleichzeitiger Beiziehung mehrerer näher genannter widerstrebender Eigentümer an und genehmigte zudem die vorgelegte Satzung der genannten Wassergenossenschaft. 2 Gemäß § 4 Abs. 1 der genannten Satzung sind Mitglie... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1WRG 1959 §75WRG 1959 §77 Abs3 litcWRG 1959 §85 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmungen der § 75 und § 77 Abs. 3 lit. c WRG 1959 treffen Regelungen über die Gründung einer Wassergenossenschaft (mit Beitrittszwang) und über die notwendigen Bestandteile einer Satzung. Sollte mit d... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Aufgrund von Abgabenmeldungen der C. GmbH setzte das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel mit Bescheiden jeweils vom 16. März 2012, vom 11. Mai 2012 sowie vom 1. Oktober 2012 der genannten Gesellschaft gegenüber für die Monate Mai 2011 bis Juni 2012 gemäß § 57 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 201 BAO Glücksspielabgaben in jeweils näher bezeichneter Höhe fest. Die C. GmbH erhob gegen sämtliche Bescheide Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat. 2 Mit ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Tirol (im Folgenden: Verwaltungsgericht) vom 23. Februar 2016 wurde - in teilweiser Stattgabe der Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) vom 12. Mai 2015 - dem Revisionswerber eine Übertretung des § 39 Abs. 1 Tiroler Bauordnung 2011 zur Last gelegt und die von der BH verhängte Verwaltungsstrafe von EUR 500,-- auf EUR 400,-- herabgesetzt. Der Revisionswerbe... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis setzte das Bundesfinanzgericht im Instanzenzug u. a. die Einkommensteuer der Jahre 2002 bis 2006 fest, wobei es davon ausging, dass der Revisionswerber in Österreich ansässig sei. Eine Revision erklärte das Bundesfinanzgericht für nicht zulässig, weil sich die Entscheidung insbesondere auf die vom Verwaltungsgericht im Zuge des abgeführten Beweisverfahrens gewonnenen Erkenntnisse und die sich daraus ergebende Würdigung der Beweismittel Gründe: . ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 12. September 2017 wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde des Revisionswerbers gegen die Abweisung seines Antrages auf internationalen Schutz sowie gegen die Nicht-Erteilung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen, die Erlassung einer Rückkehrentscheidung, die Feststellung, dass eine Abschiebung in den Irak zulässig sei und die Festsetzung der Frist zur freiwilligen Ausreise mit zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrent... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 15. September 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag des Revisionswerbers, eines Staatsangehörigen Afghanistans, auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) zurück. Es sprach aus, dass für die Prüfung des Antrages gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. d Dublin III-VO die Bundesrepublik Deutschland zuständig sei, ordnete gemäß § 61 Abs. 1 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) die Außerlandesbringung des Revisionswerbers an ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...