Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §25a Abs1;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs1a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2016/03/0011 E 21. Juni 2017 RS 3 Stammrechtssatz Angesichts der von Art 133 Abs 4 B-VG vorgesehenen Begrenzung der Zuständigkeit des VwGH auf die Wahrnehmung von Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung und der danach für o... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Die 1966 geborene Revisionswerberin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Sie ist Fachbeamtin des technischen Dienstes im Bereich der Unternehmung A. und Mitarbeiterin im Dezernat X. Sie ist unter anderem zuständig für die Durchführungdes Gebrechendienstes, Instandsetzung von Leerwohnungen, Aufkategorisierung von Leerwohnungen, Rechnungsprüfung und Abrechnung und für die Bearbeitung und Erledigungen von Mieteranfragen hinsichtlich der in ihren Z... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesfinanzgericht der Beschwerde der mitbeteiligten Partei Folge, weil die Privatstiftung eine Vermietungstätigkeit ausgeübt habe, aufgrund derer ihr die Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG 1994 zugekommen sei (den Missbrauchsüberlegungen des Finanzamtes sei nicht zu folgen). Weiters sprach das Bundesfinanzgericht aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG aufgrund der einheitlichen höchstge... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Beschwerde des Revisionswerbers, eines Staatsangehörigen Ägyptens, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 10. Februar 2016, mit dem der - gegenständlich dritte - Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten sowie des subsidiär Schutzberechtigten abgewies... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger und Angehöriger der Volksgruppe der Hazara, stellte am 18. Jänner 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet. 2 Mit Bescheid vom 20. Oktober 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach § 57 Asylgesetz 2005, erließ eine Rückkehrentscheidung und ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 30. Juni 2016 wurde (u.a.) der Antrag des Revisionswerbers auf Zuerkennung der Parteistellung in einem abfallwirtschaftsrechtlichen Genehmigungsverfahren als unzulässig zurückgewiesen. Der Revisionswerber erhob dagegen Beschwerde. Der Landeshauptmann erließ darüber die (antragsabweisende) Beschwerdevorentscheidung vom 29. August 2016. Der Revisionswerber stellte gemäß § 15 Abs. 1 VwGVG einen Vorlageantrag. 2 Mit dem oben g... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Revisionen, die sich wegen Ni... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Revisionen, die sich wegen Ni... mehr lesen...
1 Mit Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 2. August 2017 wurde die Maßnahmenbeschwerde des Revisionswerbers wegen der Anordnung der Festnahme und Vorführung zum Strafantritt einer Ersatzfreiheitsstrafe in einem Verfahren vor der Bezirkshauptmannschaft Amstetten als unzulässig zurückgewiesen. 2 Im Spruch: des nunmehr angefochtenen Beschlusses wurde ausdrücklich auf die am 13. Juni 2017 durchgeführte öffentliche mündliche Verhandlung verwiesen. In ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde für Steiermark, Dienststelle Stainach (im Folgenden: ABB), vom 24. Mai 2013 wurde gemäß §§ 1 Abs. 4, 7, 40 und 48 des Steiermärkischen Einforstungs-Landesgesetzes 1983 (StELG 1983), LGBl. Nr. 1/1983 idF LGBl. Nr. 84/2008, der von der mitbeteiligten Partei (verpflichteten Partei) vorgelegte Waldwirtschaftsplan 2011 - 2020 für die Neuhauser Grimmingwaldung, EZ 252, KG Neuhaus, vom 27. Jänner 2011 (Stand 2010) unter näher bezeichneten Festleg... mehr lesen...
1 Mit dem in Revision gezogenen Beschluss des Landesverwaltungsgerichts Burgenland (LVwG) wurde ein Antrag der Revisionswerberinnen auf Wiederaufnahme eines mit Erkenntnis des LVwG vom 6. Mai 2015 abgeschlossenen wasserpolizeilichen Auftragsverfahrens nach § 31 WRG 1959 als unbegründet abgewiesen. 2 Die Revisionswerberinnen hatten als Wiederaufnahmegrund das Vorliegen neuer Tatsachen und Beweismittel geltend gemacht; ein Gutachten, wonach die im Verfahren ihnen zugerechneten... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/16/0028 B 2. Mai 2016 RS 1 Stammrechtssatz Es genügt nicht, wenn die Revision im Rahmen der Darstellung der
Gründe: nach § 28 Abs. 3 VwGG ohne konkrete Bezugnahme auf den Revisionsfall die Zulässigkeit nur unter Gebrauch allgemeiner Ausführungen behauptet... mehr lesen...
Index: L66106 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof80/06 Bodenreform
Norm: B-VG Art133 Abs4EinforstungsLG Stmk 1983 §23EinforstungsLG Stmk 1983 §23 Abs1EinforstungsLG Stmk 1983 §41VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1VwRallgWWSGG §28 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/07/0101Ra... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/07/0130 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/07/0070 B 27. Juli 2017 RS 1 Stammrechtssatz Dem Erfordernis der gesonderten Darlegung von in § 28 Abs. 3 VwGG geforderten Gründen, aus de... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13. September 2017 wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid der Agrarmarkt Austria vom 5. Jänner 2015 als unbegründet abgewiesen. 2 Weiters wurde gemäß § 25a VwGG ausgesprochen, dass die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 3 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (belangte Behörde) vom 23. Jänner 2017 wurde der Antrag des Revisionswerbers, eines ägyptischen Staatsangehörigen, auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung "Studierender" mangels Erfüllung der besonderen Erteilungsvoraussetzung gemäß § 64 Abs. 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) abgewiesen. 2 Mit dem angefochtenen, am 31. Mai 2017 mündlich verkündeten und am 19. Juni 2017 schriftlich ausgefertigten Erkenntnis des ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 7. März 2017 wurde über den Revisionswerber wegen einer Übertretung von § 99 Abs. 1 lit. b iVm § 5 Abs. 2 Z 1 StVO eine Geldstrafe von EUR 1.600,- (Ersatzfreiheitsstrafe 336 Stunden) verhängt. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich mit dem angefochtenen Erkenntnis als unbegründet ab; eine Revision erklärte das Verwaltungsgericht für nicht zulässig. 3 Begründend fü... mehr lesen...