Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0030 E 15. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Erklärt der Bf in der Beschwerde ausdrücklich und unmissverständlich, sich durch den bekämpften Bescheid in einem bestimmten Recht verletzt zu erachten, so ist diese Erklärung einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich (Hinwe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0132 E 7. Juli 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Bezeichnung des Beschwerdepunktes ist nicht Selbstzweck, sondern vielmehr unter dem Gesichtspunkt von rechtlicher Relevanz, dass dem VwGH nicht zu prüfen obliegt, ob irgendein subjektives Recht des Bf sondern nur, ob jenes verletzt wurde, dessen Verletzung er behauptet (Hi... mehr lesen...
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Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0030 E 15. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Erklärt der Bf in der Beschwerde ausdrücklich und unmissverständlich, sich durch den bekämpften Bescheid in einem bestimmten Recht verletzt zu erachten, so ist diese Erklärung einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich (Hinwe... mehr lesen...
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Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1622/60 E 29. November 1961 VwSlg 7080 A/1961 RS 1 Stammrechtssatz Wird in einer Verwaltungsstrafsache Berufung nur wegen des Strafausmaßes erhoben, kann der Ausspruch über die Tat im verwaltungsgerichtlichen Verfahren keinen Beschwerdepunkt bilden. European Case La... mehr lesen...
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Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1622/60 E 29. November 1961 VwSlg 7080 A/1961 RS 1 Stammrechtssatz Wird in einer Verwaltungsstrafsache Berufung nur wegen des Strafausmaßes erhoben, kann der Ausspruch über die Tat im verwaltungsgerichtlichen Verfahren keinen Beschwerdepunkt bilden. European Case La... mehr lesen...
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Norm: VwGG §28 Abs1 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1718/67 B 21. Mai 1969 VwSlg 7572 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung allein auf die Angabe in der Beschwerde über den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides stützen. Eine amtswegige Überprüfung der diesbezüglichen Angaben in der Beschwerde an ... mehr lesen...
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Norm: VwGG §28 Abs1 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1718/67 B 21. Mai 1969 VwSlg 7572 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung allein auf die Angabe in der Beschwerde über den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides stützen. Eine amtswegige Überprüfung der diesbezüglichen Angaben in der Beschwerde an ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1718/67 B 21. Mai 1969 VwSlg 7572 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung allein auf die Angabe in der Beschwerde über den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides stützen. Eine amtswegige Überprüfung der diesbezüglichen Angaben in der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1718/67 B 21. Mai 1969 VwSlg 7572 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung allein auf die Angabe in der Beschwerde über den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides stützen. Eine amtswegige Überprüfung der diesbezüglichen Angaben in der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs5;
Rechtssatz: Welche Behörde belangte Behörde des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann - wie der VwGH im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 21. März 1986, 85/18/0078, dargetan und beispielsweise im Erkenntnis vom 20. Juni 1986, 84/17/0209, bekräftigt hat - nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung der Behörde durch den Beschwer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs5;
Rechtssatz: Welche Behörde belangte Behörde des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann - wie der VwGH im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 21. März 1986, 85/18/0078, dargetan und beispielsweise im Erkenntnis vom 20. Juni 1986, 84/17/0209, bekräftigt hat - nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung der Behörde durch den Beschwer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0132 E 7. Juli 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Bezeichnung des Beschwerdepunktes ist nicht Selbstzweck, sondern vielmehr unter dem Gesichtspunkt von rechtlicher Relevanz, dass dem VwGH nicht zu prüfen obliegt, ob irgendein subjektives Recht des Bf sondern nur, ob jenes verletzt wurde, dessen Verletzung er behauptet (Hi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0049 E 10. April 1985 RS 1 Stammrechtssatz Durch den Beschwerdepunkt wird der Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der VwGH bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides gebunden ist (Hinweis E 19.9.1984, 82/03/0112). ... mehr lesen...
Index: Baurecht - Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §41 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0049 E 10. April 1985 RS 1 Stammrechtssatz Durch den Beschwerdepunkt wird der Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der VwGH bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides gebunden ist (Hinweis E 19.9.1984, 82/03/0112). ... mehr lesen...
Index: Baurecht - Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §41 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/10/0127 E 16. Jänner 1984 VwSlg 11283 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Wird der Beschwerdepunkt vom Bf. ausdrücklich und unmissverständlich bezeichnet, so ist er einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich. Schlagworte Bes... mehr lesen...
Index: Baurecht - Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0132 E 7. Juli 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Bezeichnung des Beschwerdepunktes ist nicht Selbstzweck, sondern vielmehr unter dem Gesichtspunkt von rechtlicher Relevanz, dass dem VwGH nicht zu prüfen obliegt, ob irgendein subjektives Recht des Bf sondern nur, ob jenes verletzt wurde, dessen Verletzung er... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/10/0127 E 16. Jänner 1984 VwSlg 11283 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Wird der Beschwerdepunkt vom Bf. ausdrücklich und unmissverständlich bezeichnet, so ist er einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich. Schlagworte Beschwerdepunkt ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde im Zusammenhalt mit dem der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich, daß der Magistrat der Stadt Wien mit Bescheid vom 11. Dezember 1986 dem Beschwerdeführer als Haus- und Liegenschaftseigentümer in Wien zwei baupolizeiliche Aufträge erteilt hat. Gemäß § 129 Abs. 1 der Bauordnung für Wien wurde dem Beschwerdeführer der Auftrag erteilt, binnen drei Monaten ab Rechtskraft dieses Bescheides die bewilligungswidrige Benützung der Räume im rückwärti... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0132 E 7. Juli 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Bezeichnung des Beschwerdepunktes ist nicht Selbstzweck, sondern vielmehr unter dem Gesichtspunkt von rechtlicher Relevanz, dass dem VwGH nicht zu prüfen obliegt, ob irgendein subjektives Recht des Bf sondern nur, ob jenes verletzt wurde, dessen Verletzung er behauptet (Hi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0049 E 10. April 1985 RS 1 Stammrechtssatz Durch den Beschwerdepunkt wird der Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der VwGH bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides gebunden ist (Hinweis E 19.9.1984, 82/03/0112). ... mehr lesen...
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Norm: VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §41 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0049 E 10. April 1985 RS 1 Stammrechtssatz Durch den Beschwerdepunkt wird der Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der VwGH bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides gebunden ist (Hinweis E 19.9.1984, 82/03/0112). ... mehr lesen...
Index: Baurecht - Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §41 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/10/0127 E 16. Jänner 1984 VwSlg 11283 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Wird der Beschwerdepunkt vom Bf. ausdrücklich und unmissverständlich bezeichnet, so ist er einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich. Schlagworte Bes... mehr lesen...
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Norm: VwGG §28 Abs1 Z4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0132 E 7. Juli 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Bezeichnung des Beschwerdepunktes ist nicht Selbstzweck, sondern vielmehr unter dem Gesichtspunkt von rechtlicher Relevanz, dass dem VwGH nicht zu prüfen obliegt, ob irgendein subjektives Recht des Bf sondern nur, ob jenes verletzt wurde, dessen Verletzung er... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/10/0127 E 16. Jänner 1984 VwSlg 11283 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Wird der Beschwerdepunkt vom Bf. ausdrücklich und unmissverständlich bezeichnet, so ist er einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich. Schlagworte Beschwerdepunkt ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beschwerde, die ausdrücklich den erstinstanzlichen Bescheid bekämpft und nicht den die Berufung abweichenden Bescheid der Behörde zweiter Instanz ist mangels erschöpfung des Instanzenzuges (Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG) zurückzuweisen. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;VStG §51 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Wird in der Berufung gegen ein Straferkenntnis nur Berufung hinsichtlich der Strafhöhe erhoben, so hat sich die Berufungsbehörde zu Recht nicht mehr in die Schuldfrage einzulassen. Der Beschuldigte hat keinen Anspruch auf Fällung einer Sa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beschwerde, die ausdrücklich den erstinstanzlichen Bescheid bekämpft und nicht den die Berufung abweichenden Bescheid der Behörde zweiter Instanz ist mangels erschöpfung des Instanzenzuges (Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG) zurückzuweisen. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beschwerde, die ausdrücklich den erstinstanzlichen Bescheid bekämpft und nicht den die Berufung abweichenden Bescheid der Behörde zweiter Instanz ist mangels erschöpfung des Instanzenzuges (Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG) zurückzuweisen. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;VStG §51 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Wird in der Berufung gegen ein Straferkenntnis nur Berufung hinsichtlich der Strafhöhe erhoben, so hat sich die Berufungsbehörde zu Recht nicht mehr in die Schuldfrage einzulassen. Der Beschuldigte hat keinen Anspruch auf Fällung einer Sa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §21 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist die Bezeichnung des Beschwerdepunktes nicht Selbstzweck, sondern insofern von wesentlicher Bedeutung für die Kontrolle des bekämpften Bescheides durch den Gerichtshof, als er den Rahmen absteckt, innerhalb dessen sich die Überprüfung des Bescheides zu bew... mehr lesen...