Mit hg. Verfügung vom 29. April 1991 wurden die Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, die vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung abgetretene Beschwerde unter anderem dahin zu ergänzen, daß das Recht, in dem sie verletzt zu sein behaupten, bestimmt zu bezeichnen sei (§ 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG). Mit dem innerhalb der gesetzten Frist eingebrachten Schriftsatz vom 17. Mai 1991 machten die Beschwerdeführer als "Bezeichnung der Rechtsverletzung gem. § 28 Abs 1 Z 4 VwGG" f... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 29. April 1991 wurden die Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, die vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung abgetretene Beschwerde unter anderem dahin zu ergänzen, daß das Recht, in dem sie verletzt zu sein behaupten, bestimmt zu bezeichnen sei (§ 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG). Mit dem innerhalb der gesetzten Frist eingebrachten Schriftsatz vom 17. Mai 1991 machten die Beschwerdeführer als "Bezeichnung der Rechtsverletzung gem. § 28 Abs 1 Z 4 VwGG" f... mehr lesen...
Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde sechs Wochen. Sie beginnt gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 leg. cit. in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Im vorliegenden Fall wurde der oben näher bezeichnete Bescheid nach den in der Beschwerde gemachten Angaben (§ 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG) - von denen der Verwaltungsgerichtshof auszugehe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991100204.X01 Im RIS seit 14.10.1991 mehr lesen...
Index: L65504 Fischerei Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;FischereiG OÖ 1983 §1 Abs3 idF 1990/016;FischereiG OÖ 1983 §7 Abs9 idF 1990/016;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §28 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wird in der Beschwerde lediglich dargetan, aus welchen Gründen der angefochtene Bescheid rechtswidrig sei, ist daraus jedoch nicht... mehr lesen...
Index: L65504 Fischerei Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;FischereiG OÖ 1983 §1 Abs3 idF 1990/016;FischereiG OÖ 1983 §7 Abs9 idF 1990/016;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §28 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wird in der Beschwerde lediglich dargetan, aus welchen Gründen der angefochtene Bescheid rechtswidrig sei, ist daraus jedoch nicht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/15/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0644/48 E 27. November 1948 VwSlg 593 A/1948 RS 2 Stammrechtssatz Wenn der Beschwerdeführer die Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Gesetzwidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvo... mehr lesen...
Mit Schreiben an den Magistrat Graz, Steueramt, vom 3. April 1987 gab der beschwerdeführende Verein, vertreten durch einen der beiden auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren für ihn einschreitenden Rechtsanwälte, im wesentliches folgendes bekannt: "1.) Bis 31. März 1987 wurde auf Grund der erteilten Gewerbeberechtigung bzw. der erteilten Genehmigungen nach dem Veranstaltungsgesetz und der erteilten Genehmigung der Baupolizei von Herrn Dieter T in den Räumlichkeiten Graz, Y-Straße 1... mehr lesen...
Mit Schreiben an den Magistrat Graz, Steueramt, vom 3. April 1987 gab der beschwerdeführende Verein, vertreten durch einen der beiden auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren für ihn einschreitenden Rechtsanwälte, im wesentliches folgendes bekannt: "1.) Bis 31. März 1987 wurde auf Grund der erteilten Gewerbeberechtigung bzw. der erteilten Genehmigungen nach dem Veranstaltungsgesetz und der erteilten Genehmigung der Baupolizei von Herrn Dieter T in den Räumlichkeiten Graz, Y-Straße 1... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde bel Beh des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung der Beh durch den Bf ersehen werden, sondern ist auch aus de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde bel Beh des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung der Beh durch den Bf ersehen werden, sondern ist auch aus de... mehr lesen...
Bei der Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerde kann der Verwaltungsgerichtshof von den Beschwerdeangaben gemäß § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG ausgehen. Nach diesen wurde der angefochtene Bescheid am 29. Juli 1991 zugestellt. Damit hat die sechswöchige Beschwerdefrist gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG zu laufen begonnen. Sie endete daher mit Ablauf des 9. September 1991. Die mit 12. September 1991 datierte und am selben Tag beim Postamt 5024 Salzburg nachweislich aufgegebene Beschwerde, die a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991140192.X01 Im RIS seit 01.10.1991 mehr lesen...
Bei der Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerde kann der Verwaltungsgerichtshof von den Beschwerdeangaben gemäß § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG ausgehen. Nach diesen wurde der angefochtene Bescheid am 29. Juli 1991 zugestellt. Damit hat die sechswöchige Beschwerdefrist gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG zu laufen begonnen. Sie endete daher mit Ablauf des 9. September 1991. Die mit 12. September 1991 datierte und am selben Tag beim Postamt 5024 Salzburg nachweislich aufgegebene Beschwerde, die a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991140192.X01 Im RIS seit 01.10.1991 mehr lesen...
Die Vorgeschichte des vorliegenden Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann zur Vermeidung von Wiederholungen dem hg. Beschluß vom 6. Juni 1991, Zl. 91/09/0048, entnommen werden. Mit diesem Beschluß hatte der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren der beschwerdeführenden Stadtgemeinde Kapfenberg gegen den Bescheid der Disziplinaroberkommission für öffentlich-rechtliche Bedienstete der steirischen Gemeinden vom 11. Feber 1991 gemäß §§ 34 Abs. 2 und 33 Abs. 1 VwGG eingestel... mehr lesen...
Die Vorgeschichte des vorliegenden Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann zur Vermeidung von Wiederholungen dem hg. Beschluß vom 6. Juni 1991, Zl. 91/09/0048, entnommen werden. Mit diesem Beschluß hatte der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren der beschwerdeführenden Stadtgemeinde Kapfenberg gegen den Bescheid der Disziplinaroberkommission für öffentlich-rechtliche Bedienstete der steirischen Gemeinden vom 11. Feber 1991 gemäß §§ 34 Abs. 2 und 33 Abs. 1 VwGG eingestel... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §112;B-VG Art119a;B-VG Art131 Abs1 Z1;GehG 1956 §13;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/09/0157
Rechtssatz: Das bloß wirtschaftliche Interesse einer... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §112;B-VG Art119a;B-VG Art131 Abs1 Z1;GehG 1956 §13;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/09/0157
Rechtssatz: Das bloß wirtschaftliche Interesse einer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 20. November 1990 um 08.55 Uhr an einem näher bezeichnneten Ort in Wien als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws nicht dafür gesorgt, daß die Beladung des Kraftfahrzeuges den Vorschriften des § 101 Abs. 1 lit. a KFG entspreche, weil das höchste zulässige Gesamtgewicht von 22.000 kg durch Beladung um 3.080 kg überschritten worden sei. Er habe hiedur... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 20. November 1990 um 08.55 Uhr an einem näher bezeichnneten Ort in Wien als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws nicht dafür gesorgt, daß die Beladung des Kraftfahrzeuges den Vorschriften des § 101 Abs. 1 lit. a KFG entspreche, weil das höchste zulässige Gesamtgewicht von 22.000 kg durch Beladung um 3.080 kg überschritten worden sei. Er habe hiedur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Angabe der Behördenanschrift gehört nicht zum notwendigen Beschwerdeinhalt gem § 28 Abs 1 VwGG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991020044.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Angabe der Behördenanschrift gehört nicht zum notwendigen Beschwerdeinhalt gem § 28 Abs 1 VwGG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991020044.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit Datum 10. Juni 1991 erließ die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer einen Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Der Unabhängige Verwaltungssenat hat über die gemäß § 5a Abs. 1 Fremdenpolizeigesetz 1954 am 5.6.1991 eingebrachte Beschwerde des Herrn Mohammad A, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. P, Dr. G vom 4.6.1991 gegen die Festnahme am 27.3.1991 und Anhaltung in Schubhaft ab 27.3.1991 bis dato durch das Einzelmitglied Dr. B entschieden: 1) Gemäß § 5a Abs. 6 Fr... mehr lesen...
Mit Datum 10. Juni 1991 erließ die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer einen Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Der Unabhängige Verwaltungssenat hat über die gemäß § 5a Abs. 1 Fremdenpolizeigesetz 1954 am 5.6.1991 eingebrachte Beschwerde des Herrn Mohammad A, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. P, Dr. G vom 4.6.1991 gegen die Festnahme am 27.3.1991 und Anhaltung in Schubhaft ab 27.3.1991 bis dato durch das Einzelmitglied Dr. B entschieden: 1) Gemäß § 5a Abs. 6 Fr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/10/0127 E 16. Jänner 1984 VwSlg 11283 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Wird der Beschwerdepunkt vom Bf. ausdrücklich und unmissverständlich bezeichnet, so ist er einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich. Schlagworte Beschwerdepunkt ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/10/0127 E 16. Jänner 1984 VwSlg 11283 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Wird der Beschwerdepunkt vom Bf. ausdrücklich und unmissverständlich bezeichnet, so ist er einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich. Schlagworte Beschwerdepunkt ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer für Bezüge, die er auf Grund eines Werkvertrages mit dem Wiener Institut für sozialwissenschaftliche Dokumentation und Methodik (WISDOM) für eine Tätigkeit für dieses Institut erhalten hatte, die Steuerfreiheit gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972. Die belangte Behörde vertrat im angefochtenen Bescheid unter anderem die Ansicht, daß die Steuerfreiheit nur Zuwendungen zukomme, die der unmit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übt seit März 1982 die Tätigkeit eines sogenannten "Wenders" aus. Es handelt sich dabei um eine Tätigkeit, die darauf abzielt, kranken Menschen durch Handauflegen und Kräfteübertragung Heilung bzw. Linderung zu verschaffen. Eine beim Beschwerdeführer durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung (BP) stellte fest, daß er aus dieser Tätigkeit auch Umsätze und Einkünfte bzw. Einkommen und Gewerbeerträge erzielt habe. Die BP ermittelte die Abgabenbemessungsgrundlagen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übt seit März 1982 die Tätigkeit eines sogenannten "Wenders" aus. Es handelt sich dabei um eine Tätigkeit, die darauf abzielt, kranken Menschen durch Handauflegen und Kräfteübertragung Heilung bzw. Linderung zu verschaffen. Eine beim Beschwerdeführer durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung (BP) stellte fest, daß er aus dieser Tätigkeit auch Umsätze und Einkünfte bzw. Einkommen und Gewerbeerträge erzielt habe. Die BP ermittelte die Abgabenbemessungsgrundlagen ... mehr lesen...