Mit dem vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung ausgefertigten Bescheid vom 17. Dezember 1991, in dessen Spruch: als den Bescheid erlassende Behörde ausdrücklich der "Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung" bezeichnet wird, gab der Landeshauptmann von Oberösterreich dem Einspruch des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse betreffend Haftung des Beschwerdeführers für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gemäß ... mehr lesen...
Mit dem vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung ausgefertigten Bescheid vom 17. Dezember 1991, in dessen Spruch: als den Bescheid erlassende Behörde ausdrücklich der "Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung" bezeichnet wird, gab der Landeshauptmann von Oberösterreich dem Einspruch des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse betreffend Haftung des Beschwerdeführers für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gemäß ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde bel Beh des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung der Beh durch den Bf ersehen werden, sondern ist auch aus de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, ENTGEGEN DEM ERKLÄRTEN WILLEN der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmitte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs5;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Hat der Bf gem § 28 Abs 1 Z 2 VwGG eine Behörde als diejenige angegeben, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, dann ist der VwGH daran gebunden, auch wenn aus dem vorgelegten Bescheid eine andere Behörde als bescheiderlassende Behörde ersichtlich ist. Würde man eine andere Auffassung vertreten, ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde bel Beh des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung der Beh durch den Bf ersehen werden, sondern ist auch aus de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, ENTGEGEN DEM ERKLÄRTEN WILLEN der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmitte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, ENTGEGEN DEM ERKLÄRTEN WILLEN der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmitte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs5;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Hat der Bf gem § 28 Abs 1 Z 2 VwGG eine Behörde als diejenige angegeben, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, dann ist der VwGH daran gebunden, auch wenn aus dem vorgelegten Bescheid eine andere Behörde als bescheiderlassende Behörde ersichtlich ist. Würde man eine andere Auffassung vertreten, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhielt 1983 von seiner Ehegattin, die Alleingesellschafterin einer GmbH war, einen Geschäftsanteil im Ausmaß von 25 v.H. geschenkt (gemischte Schenkung), den er 1985 an eine andere GmbH (Holding) veräußerte. Anläßlich seiner Einkommensteuererklärung für 1985 erwähnte der Beschwerdeführer in einer Beilage diese Veräußerung, ging jedoch von deren Steuerfreiheit aus, weil er an der erstgenannten GmbH innerhalb der letzten fünf Jahre nicht zu mehr als 25 v.H. beteili... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhielt 1983 von seiner Ehegattin, die Alleingesellschafterin einer GmbH war, einen Geschäftsanteil im Ausmaß von 25 v.H. geschenkt (gemischte Schenkung), den er 1985 an eine andere GmbH (Holding) veräußerte. Anläßlich seiner Einkommensteuererklärung für 1985 erwähnte der Beschwerdeführer in einer Beilage diese Veräußerung, ging jedoch von deren Steuerfreiheit aus, weil er an der erstgenannten GmbH innerhalb der letzten fünf Jahre nicht zu mehr als 25 v.H. beteili... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Wenn der Bf in seiner über Auftrag des VwGH vorgenommenen Beschwerdeergänzung zur Anführung der
Gründe: für die behauptete Rechtswidrigkeit auf die Ausführungen in seiner Beschwerde an den VfGH verweist, die bereits ausführlich Verletzungen des einfachen Gesetzes zur Darstellun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Wenn der Bf in seiner über Auftrag des VwGH vorgenommenen Beschwerdeergänzung zur Anführung der
Gründe: für die behauptete Rechtswidrigkeit auf die Ausführungen in seiner Beschwerde an den VfGH verweist, die bereits ausführlich Verletzungen des einfachen Gesetzes zur Darstellun... mehr lesen...
In der Beschwerde, in der behauptet wird, die Finanzlandesdirektion für Vorarlberg habe ihre Pflicht zur Entscheidung über die Berufung des Beschwerdeführers gegen den oben bezeichneten Bescheid des Finanzamtes Bregenz verletzt, wird zum Sachverhalt folgendes ausgeführt: " 1. Mit Bescheid vom 06.5.1991, Straflisten-Nr 47/91, ./1, mir zugestellt am 08.5.1991, wurde gegen mich die Einleitung des Strafverfahrens gemäß § 83 Abs 1 FinStrG verfügt. Gegen diesen Bescheid habe ich die Besch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z3;VwGG §28 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §38 Abs2;VwGG §41 Abs2;
Rechtssatz: Eine dem Sinn des Gesetzes entsprechende und damit zulässige Säumnisbeschwerde liegt nur vor, wenn sie zumindest alle jene tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthält, die notwendig sind, daß der Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Eine dem Gesetz entsprechende Säumnisbeschwerde erfordert eine zeitlich geordnete Darstellung des Sachverhaltes des Verwaltungsgeschehens. Ein Hinweis auf die der Beschwerde angeschlossenen Beilagen ersetzt die Sachverhaltsdarstellung nicht. Schlagworte Inhalt der Säumnisbeschwerde European Case... mehr lesen...
In der Beschwerde, in der behauptet wird, die Finanzlandesdirektion für Vorarlberg habe ihre Pflicht zur Entscheidung über die Berufung des Beschwerdeführers gegen den oben bezeichneten Bescheid des Finanzamtes Bregenz verletzt, wird zum Sachverhalt folgendes ausgeführt: " 1. Mit Bescheid vom 06.5.1991, Straflisten-Nr 47/91, ./1, mir zugestellt am 08.5.1991, wurde gegen mich die Einleitung des Strafverfahrens gemäß § 83 Abs 1 FinStrG verfügt. Gegen diesen Bescheid habe ich die Besch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z3;VwGG §28 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §38 Abs2;VwGG §41 Abs2;
Rechtssatz: Eine dem Sinn des Gesetzes entsprechende und damit zulässige Säumnisbeschwerde liegt nur vor, wenn sie zumindest alle jene tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthält, die notwendig sind, daß der Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Eine dem Gesetz entsprechende Säumnisbeschwerde erfordert eine zeitlich geordnete Darstellung des Sachverhaltes des Verwaltungsgeschehens. Ein Hinweis auf die der Beschwerde angeschlossenen Beilagen ersetzt die Sachverhaltsdarstellung nicht. Schlagworte Inhalt der Säumnisbeschwerde European Case... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen und nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 14. Juni 1991, mit welchem über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des § 6 Abs. 1 lit. a des Tiroler Kurzparkzonenabgabegesetzes in Verbindung mit dem § 1 und § 5 der Innsbrucker Kurzparkzonenabgabeverordnung eine Geldstrafe in der Höhe von S 400,-- (Ersatz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen und nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 14. Juni 1991, mit welchem über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des § 6 Abs. 1 lit. a des Tiroler Kurzparkzonenabgabegesetzes in Verbindung mit dem § 1 und § 5 der Innsbrucker Kurzparkzonenabgabeverordnung eine Geldstrafe in der Höhe von S 400,-- (Ersatz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/06/0138 E 11. September 1986 RS 3 Stammrechtssatz Um Verfahrensmängel mit Erfolg geltend zu machen, reicht es nicht aus, ganz allgemein ihr Vorliegen zu behaupten, es obliegt vielmehr dem Bfr, derartige Mängel im einzelnen aufzuzeigen und ihre Wesentlichkeit in der Beschwerde darzutun. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/06/0138 E 11. September 1986 RS 3 Stammrechtssatz Um Verfahrensmängel mit Erfolg geltend zu machen, reicht es nicht aus, ganz allgemein ihr Vorliegen zu behaupten, es obliegt vielmehr dem Bfr, derartige Mängel im einzelnen aufzuzeigen und ihre Wesentlichkeit in der Beschwerde darzutun. ... mehr lesen...
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten erließ den Bescheid vom 6. März 1991, dessen Spruch: auszugsweise wie folgt lautet: "Bescheid I. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten räumt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz gemäß der §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 9.9.1910, RGBl. Nr. 185, betreffend das technische Untersuchungs-, Erprobungs- und Materialprüfungswesen über Antrag vom 10.7.1989 dem INSTITUT X ... mehr lesen...
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten erließ den Bescheid vom 6. März 1991, dessen Spruch: auszugsweise wie folgt lautet: "Bescheid I. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten räumt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz gemäß der §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 9.9.1910, RGBl. Nr. 185, betreffend das technische Untersuchungs-, Erprobungs- und Materialprüfungswesen über Antrag vom 10.7.1989 dem INSTITUT X ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Ist aus der Beschwerde gegen die Befristung einer eingeräumten Begünstigung der eindeutige Wille des Beschwerdeführers zu ersehen, daß die Beschwerde nicht zur Aufhebung der ihr - im übrigen - durch den Bescheid eingeräumten Begünstigung führen möge, so kann im Hinblick auf die Eindeutigkeit des Begehrens... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;B-VG Art130 Abs1;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der in der Beschwerde angestrebten Aufhebung eines unselbständigen Teiles eines Bescheides (hier: Nebenbestimmung durch Befristung einer bescheidmäßig erteilten B... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Ist aus der Beschwerde gegen die Befristung einer eingeräumten Begünstigung der eindeutige Wille des Beschwerdeführers zu ersehen, daß die Beschwerde nicht zur Aufhebung der ihr - im übrigen - durch den Bescheid eingeräumten Begünstigung führen möge, so kann im Hinblick auf die Eindeutigkeit des Begehrens... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;B-VG Art130 Abs1;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der in der Beschwerde angestrebten Aufhebung eines unselbständigen Teiles eines Bescheides (hier: Nebenbestimmung durch Befristung einer bescheidmäßig erteilten B... mehr lesen...
Aus der vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung ihrer Behandlung mit Beschluß vom 7. Oktober 1991, B 551/91, dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetretenen Beschwerde, dem angefochtenen Bescheid und der dem Beschwerdeschriftsatz angeschlossenen Eingabe vom 31. August 1990 ergibt sich folgender Sachverhalt: Der X-Club (im folgenden: Beschwerdeführer) ist ein Verein, dessen Mitglieder entsprechend dem Vereinszweck den Motorbootsport auf dem Inn ausüben. Am 31. August 1990 ri... mehr lesen...