Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §28 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 90/18/0100 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist es unzulässig, in einem Beschwerdeverfahren auf den Inhalt von Schriftsätzen anderer Verfahren zu verweisen, mögen diese Verwaltungsverfahren oder andere Beschwerdeverfahren vor dem VwGH sein (Hinweis E 15.9.1986, 85/10/0083... mehr lesen...
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Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides kommt dem Beschwerdepunkt im Sinne des § 28 Abs 1 Z 4 VwGG 1965 entscheidende Bedeutung zu, weil der Verwaltungsgerichtshof nach der Anordnung des § 41 Abs 1 V... mehr lesen...
Mit dem bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln am 14. Oktober 1988 eingelangten Antrag vom 13. Oktober 1988 stellte der Beschwerdeführer ein Ansuchen um Erteilung einer "Aufenthaltsgenehmigung". Da diese Behörde über diesen Antrag nicht entschied, brachte der Beschwerdeführer am 18. September 1989 bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich einen Antrag gemäß § 73 Abs. 2 AVG auf Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung ein. Da auch diese Behörde über den Antrag d... mehr lesen...
Mit dem bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln am 14. Oktober 1988 eingelangten Antrag vom 13. Oktober 1988 stellte der Beschwerdeführer ein Ansuchen um Erteilung einer "Aufenthaltsgenehmigung". Da diese Behörde über diesen Antrag nicht entschied, brachte der Beschwerdeführer am 18. September 1989 bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich einen Antrag gemäß § 73 Abs. 2 AVG auf Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung ein. Da auch diese Behörde über den Antrag d... mehr lesen...
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Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/10/0127 E 16. Jänner 1984 VwSlg 11283 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Wird der Beschwerdepunkt vom Bf. ausdrücklich und unmissverständlich bezeichnet, so ist er einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich. Schlagworte Beschwerdepunkt ... mehr lesen...
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Norm: VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §28 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 90/18/0100 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist es unzulässig, in einem Beschwerdeverfahren auf den Inhalt von Schriftsätzen anderer Verfahren zu verweisen, mögen diese Verwaltungsverfahren oder andere Beschwerdeverfahren vor dem VwGH sein (Hinweis E 15.9.1986, 85/10/0083... mehr lesen...
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Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides kommt dem Beschwerdepunkt im Sinne des § 28 Abs 1 Z 4 VwGG 1965 entscheidende Bedeutung zu, weil der Verwaltungsgerichtshof nach der Anordnung des § 41 Abs 1 V... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides kommt dem Beschwerdepunkt im Sinne des § 28 Abs 1 Z 4 VwGG 1965 entscheidende Bedeutung zu, weil der Verwaltungsgerichtshof nach der Anordnung des § 41 Abs 1 V... mehr lesen...
Nach den Behauptungen im Verbesserungsschriftsatz vom 16. Juli 1991, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. hiezu unter anderem die hg. Beschlüsse vom 21. Mai 1969, Slg. Nr. 7572/A, und zuletzt etwa vom 23. Mai 1990, Zlen. 90/17/0104 und 0178-0180), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 18. April 1991 zugestellt. Die im ... mehr lesen...
Nach den Behauptungen im Verbesserungsschriftsatz vom 16. Juli 1991, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. hiezu unter anderem die hg. Beschlüsse vom 21. Mai 1969, Slg. Nr. 7572/A, und zuletzt etwa vom 23. Mai 1990, Zlen. 90/17/0104 und 0178-0180), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 18. April 1991 zugestellt. Die im ... mehr lesen...
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Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1718/67 B 21. Mai 1969 VwSlg 7572 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung allein auf die Angabe in der Beschwerde über den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides stützen. Eine amtswegige Überprüfung der diesbezüglichen A... mehr lesen...
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Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1718/67 B 21. Mai 1969 VwSlg 7572 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung allein auf die Angabe in der Beschwerde über den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides stützen. Eine amtswegige Überprüfung der diesbezüglichen A... mehr lesen...
Mit einem vor dem Landesgericht für Zivilrechtsachen Wien am 6. April 1960 abgeschlossenen Scheidungsvergleich anerkannte der Beschwerdeführer das Hauptmietrecht der geschiedenen Ehegattin Christiane L an der ehelichen Wohnung in einem Einfamilienhaus in B (Vermieterin war als Hauseigentümerin die Mutter des Beschwerdeführers). Der Beschwerdeführer verpflichtete sich, neben einem monatlichen Unterhaltsbeitrag an die geschiedene Ehegattin auch für den Mietzins der vorgenannten Wohnung ... mehr lesen...
Mit einem vor dem Landesgericht für Zivilrechtsachen Wien am 6. April 1960 abgeschlossenen Scheidungsvergleich anerkannte der Beschwerdeführer das Hauptmietrecht der geschiedenen Ehegattin Christiane L an der ehelichen Wohnung in einem Einfamilienhaus in B (Vermieterin war als Hauseigentümerin die Mutter des Beschwerdeführers). Der Beschwerdeführer verpflichtete sich, neben einem monatlichen Unterhaltsbeitrag an die geschiedene Ehegattin auch für den Mietzins der vorgenannten Wohnung ... mehr lesen...
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Norm: VwGG §21 Abs1;VwGG §23 Abs1;VwGG §24 Abs2;VwGG §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die auf einem Briefpapier einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft verfaßte und von dieser auch (zusätzlich) gezeichnete Beschwerdeschrift läßt nicht leicht erkennen, wer iSd § 21 Abs 1 VwGG als Bf gegen den angefochtenen Verwaltungsakt auftritt. Im Hinblick darauf, daß im Text der Beschwerdeschrift bei d... mehr lesen...
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Norm: VwGG §21 Abs1;VwGG §23 Abs1;VwGG §24 Abs2;VwGG §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die auf einem Briefpapier einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft verfaßte und von dieser auch (zusätzlich) gezeichnete Beschwerdeschrift läßt nicht leicht erkennen, wer iSd § 21 Abs 1 VwGG als Bf gegen den angefochtenen Verwaltungsakt auftritt. Im Hinblick darauf, daß im Text der Beschwerdeschrift bei d... mehr lesen...
Aus den vom Beschwerdeführer vorgelegten Ausfertigungen der erstinstanzlichen Erledigung vom 28. März 1990 und des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde ergibt sich im Zusammenhalt mit dem Beschwerdevorbringen folgender Sachverhalt: Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich sprach mit zitierter Erledigung vom 28. März 1990 unter anderem aus, daß beim Beschwerdeführer die Voraussetzungen des Art. 1 Abschnitt A der Konvention über die Rechtsstellung der F... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991010140.X01 Im RIS seit 16.10.1991 mehr lesen...
Aus den vom Beschwerdeführer vorgelegten Ausfertigungen der erstinstanzlichen Erledigung vom 28. März 1990 und des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde ergibt sich im Zusammenhalt mit dem Beschwerdevorbringen folgender Sachverhalt: Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich sprach mit zitierter Erledigung vom 28. März 1990 unter anderem aus, daß beim Beschwerdeführer die Voraussetzungen des Art. 1 Abschnitt A der Konvention über die Rechtsstellung der F... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991010140.X01 Im RIS seit 16.10.1991 mehr lesen...
1. Einer von einem Sicherheitswacheorgan erstatteten "Kontrollmitteilung über Kraftfahrzeugsteuer" zufolge wurde bei einer am 8. November 1988 in Wien 16, K-Straße 54, durchgeführten Verkehrskontrolle festgestellt, daß der Beschwerdeführer (ein Rechtsanwalt) als Lenker und Zulassungsbesitzer eines näher bezeichneten Kraftfahrzeuges keine Kraftfahrzeugsteuerkarte mitgeführt habe. Der Beschwerdeführer habe angegeben, die Steuerkarte mitzuhaben. Er habe diese jedoch auch nach 15 Minuten ... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 29. April 1991 wurden die Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, die vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung abgetretene Beschwerde unter anderem dahin zu ergänzen, daß das Recht, in dem sie verletzt zu sein behaupten, bestimmt zu bezeichnen sei (§ 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG). Mit dem innerhalb der gesetzten Frist eingebrachten Schriftsatz vom 17. Mai 1991 machten die Beschwerdeführer als "Bezeichnung der Rechtsverletzung gem. § 28 Abs 1 Z 4 VwGG" f... mehr lesen...
Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde sechs Wochen. Sie beginnt gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 leg. cit. in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Im vorliegenden Fall wurde der oben näher bezeichnete Bescheid nach den in der Beschwerde gemachten Angaben (§ 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG) - von denen der Verwaltungsgerichtshof auszugehe... mehr lesen...
1. Einer von einem Sicherheitswacheorgan erstatteten "Kontrollmitteilung über Kraftfahrzeugsteuer" zufolge wurde bei einer am 8. November 1988 in Wien 16, K-Straße 54, durchgeführten Verkehrskontrolle festgestellt, daß der Beschwerdeführer (ein Rechtsanwalt) als Lenker und Zulassungsbesitzer eines näher bezeichneten Kraftfahrzeuges keine Kraftfahrzeugsteuerkarte mitgeführt habe. Der Beschwerdeführer habe angegeben, die Steuerkarte mitzuhaben. Er habe diese jedoch auch nach 15 Minuten ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991100204.X01 Im RIS seit 14.10.1991 mehr lesen...
Index: L65504 Fischerei Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;FischereiG OÖ 1983 §1 Abs3 idF 1990/016;FischereiG OÖ 1983 §7 Abs9 idF 1990/016;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §28 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wird in der Beschwerde lediglich dargetan, aus welchen Gründen der angefochtene Bescheid rechtswidrig sei, ist daraus jedoch nicht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/15/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0644/48 E 27. November 1948 VwSlg 593 A/1948 RS 2 Stammrechtssatz Wenn der Beschwerdeführer die Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Gesetzwidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvo... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 29. April 1991 wurden die Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, die vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung abgetretene Beschwerde unter anderem dahin zu ergänzen, daß das Recht, in dem sie verletzt zu sein behaupten, bestimmt zu bezeichnen sei (§ 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG). Mit dem innerhalb der gesetzten Frist eingebrachten Schriftsatz vom 17. Mai 1991 machten die Beschwerdeführer als "Bezeichnung der Rechtsverletzung gem. § 28 Abs 1 Z 4 VwGG" f... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 29. April 1991 wurden die Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, die vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung abgetretene Beschwerde unter anderem dahin zu ergänzen, daß das Recht, in dem sie verletzt zu sein behaupten, bestimmt zu bezeichnen sei (§ 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG). Mit dem innerhalb der gesetzten Frist eingebrachten Schriftsatz vom 17. Mai 1991 machten die Beschwerdeführer als "Bezeichnung der Rechtsverletzung gem. § 28 Abs 1 Z 4 VwGG" f... mehr lesen...
Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde sechs Wochen. Sie beginnt gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 leg. cit. in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Im vorliegenden Fall wurde der oben näher bezeichnete Bescheid nach den in der Beschwerde gemachten Angaben (§ 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG) - von denen der Verwaltungsgerichtshof auszugehe... mehr lesen...