Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung, mit dem das Rechtsmittel des Beschwerdeführers gegen den Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten für die Ersatzvornahme eines Auftrages zur Abtragung des baufälligen Einfamilienhauses, Wien, S-Straße, abgewiesen wurde. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde im Sinne der §§ 24 und 28 VwGG 1965 geprüft und einen Auftrag zur Ergänzung im Sinne des § 34 Abs. 2 VwGG 1965 erteilt. Unter and... mehr lesen...
Index: VwGG10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2
Rechtssatz: Gegen die Bestimmung des § 24 Abs 2 VwGG 1965 bestehen keine verfassungsmäßigen Bedenken. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1969:1969001326.X01 Im RIS seit 20.12.2021 Zuletzt aktualisiert am 21.12.2021 mehr lesen...
Index: VwGG10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2VwGG §61
Rechtssatz: Eine amtswegige Bestellung eines Rechtsanwaltes zur Unterschrift einer Beschwerde in einem Fall, in dem der Beschwerdeführer sich weigert, eine solche Unterschrift beizubringen oder um das Armenrecht anzusuchen, ist gesetzlich nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1969:19690013... mehr lesen...
Index: VwGG10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2
Rechtssatz: Ausführungen zum Inhalt und Zweck des § 24 Abs 2 VwGG 1965. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1969:1969001326.X03 Im RIS seit 20.12.2021 Zuletzt aktualisiert am 21.12.2021 mehr lesen...