Norm: ABGB §863VersVG §69VersVG §70VersVG §158h
Rechtssatz: Da auch die im Rahmen einer Bündelversicherung abgeschlossene Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kaskoversicherung zwei gesonderte, rechtlich unabhängige Verträge sind, die verschiedene rechtliche Schicksale haben können, wird bloß durch die Ab- und Anmeldung eines PKWs und den Abschluss (nur) eines neuen Haftpflichtversicherungsvertrags bei einem anderen Versicherer, der Kaskoversicherungs... mehr lesen...
Norm: VersVG §70
Rechtssatz: Mit dem Erwerb von mehr als 50 % der Anteile an der Liegenschaft wird auch die Legitimation zur Eigentümerwechselkündigung erworben, gleich ob dieser Mehrheitsanteilserwerb auf einmal oder in mehreren Vorgängen erfolgt. Entscheidungstexte 7 Ob 297/99y Entscheidungstext OGH 20.01.2000 7 Ob 297/99y Veröff: SZ 73/15 ... mehr lesen...
Norm: VersVG idF VersVGNov 1994 §70
Rechtssatz: Eine allfällige Nachzahlungspflicht aus einem Versicherungsvertrag trifft im Falle einer Besitzwechselkündigung nicht den Erwerber, sondern ebenso, wie die Verpflichtung zur Zahlung der Prämie den Veräußerer. Entscheidungstexte 7 Ob 295/98b Entscheidungstext OGH 23.06.1999 7 Ob 295/98b ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhVersVG §70
Rechtssatz: Dem Versicherten, der den Versicherungsvertrag beenden will, kann es nicht schaden, wenn er vom Mangel der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufkündigung wußte. Im Gegenteil: Das Bewußtsein des Versicherten, daß die Aufkündigung ohne Einverständnis des Versicherers nicht wirksam wird, spricht umso mehr für das Vorliegen eines Anbotes zur (einvernehmlichen) vorzeitigen Vertragsauflösung. ... mehr lesen...
Norm: VersVG §70
Rechtssatz: Weist der Versicherer ausgehend von einer unrichtigen Auskunft des Gerichtes, daß noch kein Eigentumswechsel eingetreten sei, die Aufkündigung des Versicherungsvertrages durch den Ersteher zurück, ist diese Aufkündigung dennoch als einseitige, empfangsbedürftige, aber nicht annahmebedürftige Willenserklärung mit deren Zugang an den Versicherer wirksam. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom Juni 1986 verkaufte Dkfm.Mag.Rudolf L*** das Haus Linz, Bergschlößlgasse 1, an die Stadt Linz, deren Eigentumsrecht am 15.7.1986 grundbücherlich einverleibt wurde. Die Stadt Linz schloß für dieses Gebäude am 9.9.1986 eine Brandschadenversicherung mit der Klägerin ab. Zwischen Dkfm.Mag.Rudolf L*** und der Beklagten bestand für dieses Gebäude zur Polizzen-Nummer 558-101.380 ein am 9.1.1986 abgeschlossener Versicherungsvertrag, der ua das Risi... mehr lesen...
Für die Zeit vom 1. 2. 1976 bis 1. 4. 1981 wurde bei der Beklagten für das Haus Wien 21, L-Straße 56 eine Feuer- und eine Haushaltsversicherung abgeschlossen. In dieses Versicherungsverhältnis ist Hedwig W als Eigentümerin der Liegenschaft eingetreten. Die Genannte verkaufte diese Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 14. 12. 1976 der Klägerin, wobei vereinbart wurde, daß mit dem Tage der Unterfertigung die Übergabe und Übernahme der Liegenschaft in den Besitz und Genuß der Käuferin mit Üb... mehr lesen...
Norm: ABGB §431VersVG §69VersVG §70
Rechtssatz: Das Eigentum an unbeweglichen Sachen, die im Grundbuch eingetragen sind, geht gemäß § 431 ABGB erst mit der Einverleibung des Eigentums zugunsten des Erwerbers auf diesen über. Daraus wurde abgeleitet, daß das im § 70 Abs 2 VersVG angeführte Kündigungsrecht des Erwerbers des versicherten Gegenstandes von diesem erst nach der Zustellung des Beschlußes über die Einverleibung seines Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Klagsgegenstand sind Prämien aus Feuerversicherungen einer Betriebsliegenschaft für die Zeit vom 1. August 1979 bis 31. Jänner 1980. Die Beklagte bestreitet diesen Klagsanspruch, weil sie die Liegenschaft bereits zum erstgenannten Zeitpunkt verkauft und die Käuferin die Versicherung aufgekundigt habe. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen hatten die Streitteile am 15. Jänner 1979 eine Ratenzahlung der strittigen Versicherung ab Jänner 1979 vereinbart.... mehr lesen...
Norm: VersVG §69VersVG §70
Rechtssatz: Vor Überreichung des Grundbuchsgesuches ist die Kündigung einer eine verbücherte Liegenschaft betreffenden Versicherung jedenfalls verfrüht und unwirksam (Ergänzung zu 7 Ob 6/80). Entscheidungstexte 7 Ob 29/81 Entscheidungstext OGH 09.07.1981 7 Ob 29/81 Veröff: SZ 54/102 = VersR 1982,887 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §69VersVG §70
Rechtssatz: §§ 69 f VersVG sind bei Übertragung eines versicherten Sonderinteresses des Eigentümers sinngemäß anzuwenden (hier: Vermietung des gegen Glasbruch versicherten Geschäftslokals sofort nach dem Tod des Hauseigentümers = Alleininhabers des Handelsgewerbes aus Anlaß der Auflösung des Unternehmens und Löschung der Einzelfirma). Entscheidungstexte 7 Ob 22/8... mehr lesen...
Norm: VersVG §70
Rechtssatz: Die Versäumung der Kündigungsfrist muß von demjenigen, der sich darauf beruft, bereits in erster Instanz eingewendet und bewiesen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 30/80 Entscheidungstext OGH 29.05.1980 7 Ob 30/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080743 D... mehr lesen...
Norm: VersVG §69VersVG §70
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 69, 70 VersVG räumen sowohl dem Erwerber als auch dem Versicherer ein Kündigungsrecht ein, weil dem Versicherer der ihm aufgezwungene Versicherungsnehmer bedenklich erschienen kann, während der Erwerber der versicherten Sache einen anderen Versicherer vorziehen will oder möglicherweise keinen Versicherungsschutz mehr wünscht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: HGB §161VersVG §69VersVG §70
Rechtssatz: Die Einbringung einer versicherten Sache durch einen Kommanditisten in eine neu gegründete Kommanditgesellschaft ist als Veräußerung der versicherten Sache im Sinne des § 69 VersVG anzunehmen. Entscheidungstexte 7 Ob 51/79 Entscheidungstext OGH 22.11.1979 7 Ob 51/79 Veröff: EvBl 1980/86 S 271 = JBl 1980,659 = VersRdSch 1981,156 =... mehr lesen...
Norm: VersVG §69VersVG §70VersVG §158f
Rechtssatz: Ab dem Eigentumsübergang auf den Erwerber kann der Versicherer Rückgriff gemäß § 158 f VersVG gegen den neuen Versicherungsnehmer nehmen, wenn dieser das Versicherungsverhältnis nicht gemäß § 70 Abs 2 VersVG kündigt. Entscheidungstexte 7 Ob 27/77 Entscheidungstext OGH 23.06.1977 7 Ob 27/77 ... mehr lesen...
Der Beklagte verkaufte seinen bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW laut Verkaufsbestätigung vom 26. 6. 1969 an Adolf L und übergab dem Erwerber das Auto. Der Eigentümerwechsel wurde jedoch bis zum 28. 7. 1969 weder der Klägerin noch der Kraftfahrzulassungsbehörde mitgeteilt. An diesem Tag lenkte Adolf L das von ihm erworbene Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand, geriet auf die linke Straßenseite und stieß mit einem entgegenkommenden PKW zusammen, wobei sein Mitfahrer Franz P ge... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung des Betrages von 2293 S s. A., den er als Prämie für die Zeit vom 24. Mai 1967 bis 24. Mai 1968 auf Grund eines Versicherungsvertrages schulde. Der Beklagte beantragt Klagsabweisung, weil er die versicherte Sache im Oktober 1966 veräußert, dies einem Repräsentanten der Klägerin zwar nicht sofort, aber im Frühjahr 1967 mitgeteilt habe und infolge dieser Mitteilung sowie wegen des Risikoentfalles die erhobene Prämienforde... mehr lesen...
Norm: VersVG §69VersVG §70VersVG §71
Rechtssatz: Der Veräußerer ist schon mit dem Eigentumsübergang auf den Erwerber als vertragsfremder Dritter anzusehen und nicht erst ab Kenntnis des Versicherers. Die Unterlassung der Veräußerungsanzeige hat nur die im § 71 VersVG geregelten Sanktionen zur Folge. Entscheidungstexte 7 Ob 30/69 Entscheidungstext OGH 19.03.1969 7 Ob 30/69 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1029 A2VersVG §70
Rechtssatz: Die Hausverwaltervollmacht berechtigt den Verwalter nicht, auf die Kündigung nach § 70 VersVG zu verzichten; der Verwalter darf darüber hinaus auch nichts unternehmen, wodurch dem Erwerber die Kündigungsmöglichkeit genommen wird; daher muß der Erwerber auch keinen vom Hausverwalter abgeschlossenen Versicherungsvertrag gelten lassen, der in einer auch dem Versicherer erkennbaren Weise dieses Kündigungsre... mehr lesen...
Norm: VersVG §70
Rechtssatz: Der Ersteher einer Liegenschaft ist zur Kündigung des Versicherungsvertrages noch nicht mit der Zuschlagserteilung berechtigt; es muß noch die Besitzübernahme hinzutreten, die die Erfüllung der Versteigerungsbedingungen voraussetzt. Hat vor der Besitzübernahme die bücherliche Eigentumsübertragung stattgefunden, so ist diese entscheidend. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: VersVG §8VersVG §70
Rechtssatz: Eine innerhalb der einmonatigen Frist des § 65 Abs 2 VersVG mit dem Beisatz abgegebene Kündigungserklärung, dass die Kündigung von einem bestimmten noch innerhalb dieser Frist gelegenen Tage wirksam sein solle, ist gültig, wenn der Versicherer nicht rechtzeitig widerspricht. Entscheidungstexte 1 Ob 173/35 Entscheidungstext OGH 06.03.1935 1 Ob 173/3... mehr lesen...
Norm: VersVG §70
Rechtssatz: Wer die Hälfte einer gegen Brandschaden versicherten Liegenschaft durch Rechtsgeschäft unter Lebenden, die andere Hälfte aber durch Erbfolge erworben hat, kann den Versicherungsvertrag nicht aufkündigen (§§ 65, 68 VersVG). Entscheidungstexte 1 Ob 42/35 Entscheidungstext OGH 13.02.1935 1 Ob 42/35 Veröff: SZ 17/31 ... mehr lesen...