Norm
ABGB §1029 A2Rechtssatz
Die Hausverwaltervollmacht berechtigt den Verwalter nicht, auf die Kündigung nach § 70 VersVG zu verzichten; der Verwalter darf darüber hinaus auch nichts unternehmen, wodurch dem Erwerber die Kündigungsmöglichkeit genommen wird; daher muß der Erwerber auch keinen vom Hausverwalter abgeschlossenen Versicherungsvertrag gelten lassen, der in einer auch dem Versicherer erkennbaren Weise dieses Kündigungsrecht vernichtet.Die Hausverwaltervollmacht berechtigt den Verwalter nicht, auf die Kündigung nach Paragraph 70, VersVG zu verzichten; der Verwalter darf darüber hinaus auch nichts unternehmen, wodurch dem Erwerber die Kündigungsmöglichkeit genommen wird; daher muß der Erwerber auch keinen vom Hausverwalter abgeschlossenen Versicherungsvertrag gelten lassen, der in einer auch dem Versicherer erkennbaren Weise dieses Kündigungsrecht vernichtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0038127Dokumentnummer
JJR_19561212_OGH0002_0030OB00594_5600000_002