Norm: VersVG §6 Abs1 VersVG §6 Abs1a VersVG §6 Abs2 VersVG §6 Abs3 VersVG §187 Abs1 VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs2 B3AKIB 2005 Art5.2.1AUVB 2015 Art 19.1 VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG... mehr lesen...
Begründung: Dusan T***** (im Folgenden Lenker genannt) fuhr am 17. 6. 2005 mit einem LKW mit österreichischem Kennzeichen, den der Kläger von der T***** GmbH (Eigentümerin) geleast hatte, auf der Route Nationale 14 in Frankreich auf Grund einer Unaufmerksamkeit auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug auf. Dabei entstand am geleasten LKW ein Totalschaden von EUR 22.983,33. Die vom Kläger getragenen Abschleppkosten betrugen EUR 2.189,17. Der Lenker, ein Kroate, hatte seit 14. 6. 2004 sei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Reinhold H*****, vertreten durch Dr. Werner Beck, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei M***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Dr. Thomas Stoiberer, Re... mehr lesen...
Norm: AKHB 1995 Art9.2.3 VersVG §6 Abs2 VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 6 gültig von 06.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte nahm am 27. 2. 2001 als Lenker eines von ihm gehaltenen LKW samt Einachsanhänger an einem Faschingsumzug in L***** teil. Am Anhänger befand sich eine auf einem Drehteller montierte im ausgefahrenen Zustand, 31 m lange, im Unfallszeitpunkt aber auf 6 m Länge zusammengeschobene Teleskopleiter, die jeweils um 90° nach links und rechts geschwenkt werden konnte. Die Leiter wies vier Stützen auf, die besonders die seitliche Stabilität vergrößerten sowie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Heinrich H***** (im Folgenden Gemeinschuldner genannt), der am 24. 6. 1999 als Beifahrer in seinem PKW tödlich verunglückt ist. Der PKW wurde vom Schwiegersohn des Gemeinschuldners, dem tunesischen Staatsangehörigen Samir T*****, gelenkt, der über eine am 7. 3. 1995 in Tunesien ausgestellte, zum Unfallszeitpunkt in Österreich nicht gültige Lenkerberechtigung verfügte. T***** war dem Ersuchen se... mehr lesen...
Norm: AKHB 1988 Art6 Abs2 Z2 KHVG 1987 §24 KHVG 1994 §28 VersVG §6 Abs2 KHVG 1987 § 24 gültig von 01.08.1987 bis 31.08.1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 651/1994 KHVG 1994 § 28 heute KHVG 1994 § 28 gültig ab 01.09.1994 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 1. 5. 1996 als Lenker seines bei der klagenden Partei haftpflichtversicherten PKW's auf der B*****straße in L***** einen Verkehrsunfall, bei dem sein Beifahrer getötet und eine Hausmauer beschädigt wurde. Die klagende Partei hatte auf Grund des Versicherungsvertrages, dem die AKHB 1988 idF BGBl Nr 107/88 zugrundelagen, die Todfallskosten und die Kosten der Reparatur des beschädigten Hauses zu ersetzen; sie musste dafür insgesa... mehr lesen...
Norm: AKHB 1988 §6 Abs2 litbKFG §64 VersVG §6 Abs2 B3 VersVG §6 Abs2 B4 AKHB 1988 § 6 gültig von 24.12.1991 bis 31.12.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 63/1994 AKHB 1988 § 6 gültig von 18.09.1991 bis 23.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 499/1991 AKHB 1988 § 6 gültig von 01.03.1988 bis 17.09.1991 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verursachte und verschuldete am 6.6.1995 als Lenker eines seiner Gattin gehörenden PKW's einen Auffahrunfall. Für diesen PKW bestand zum Unfallszeitpunkt eine KFZ-Haftpflichtversicherung bei der klagenden Partei. Dem Versicherungsverhältnis lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB 1988) zugrunde. Die klagende Partei erbrachte an den Unfallsgegner Schadenersatzleistungen in Höhe des Klagsbetrages. S... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Haftpflichtversicherin des dem Beklagten gehörenden PKWs der Marke Audi 80 mit dem pol. Kennzeichen T *****. Der Beklagte hat mit diesem Fahrzeug am 15.11.1991 (gegen 19 Uhr 40) im Ortsgebiet von H***** auf der Ö***** Straße vor dem Haus Nr.5 einen Verkehrsunfall verschuldet, bei dem der PKW des entgegenkommenden Bernhard M***** total beschädigt und der genannte Lenker verletzt wurde. Die Klägerin hat dessen Schaden mit S 151.638,-- beglichen.... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs2 B3 VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 6 gültig von 06.04.1959 bis 31.12... mehr lesen...
Norm: AKHB 1988 §6 Abs2 Z1AUVB 1989 Art21 Z1 VersVG §6 Abs2 B3 AKHB 1988 § 6 gültig von 24.12.1991 bis 31.12.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 63/1994 AKHB 1988 § 6 gültig von 18.09.1991 bis 23.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 499/1991 AKHB 1988 § 6 gültig von 01.03.1988 bis 17.09.1991 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs2 B3 VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 6 gültig von 06.04.1959 bis 31.12... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen Zoltan B***** und der beklagten Partei bestehen ein Unfall- und ein Kreditrestschuldversicherungsvertrag. Dem Unfallversicherungsvertrag liegen die AUVB 1989 zugrunde. Art.21 Z 1 dieser Versicherungsbedingungen bestimmt als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit nach § 6 Abs.2 VersVG bewirkt, daß der Versicherte als Lenker eines Kraftfahrzeuges die kraftfahrrechtliche Berechtigung besitzt, die für das Lenken des Fahrzeuges auf Straß... mehr lesen...
Norm: AUVB 1988 idF 1994 Art17 Z9USVB 1989 Art17 Z8 VersVG §6 Abs2 D VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der beklagten Partei unfallversichert. Dem (zuletzt abgeschlossenen) Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallschutzversicherung (USVB 1989) zugrunde. Nach Art.17 Z 8 dieser Bedingungen sind Unfälle von der Versicherung ausgeschlossen, die der Versicherte infolge einer Bewußtseinsstörung erleidet oder infolge einer wesentlichen Beeinträchtigung seiner psychischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol, Suchtgifte ... mehr lesen...
Norm: AFIB 1986 Art5 Z2 Abs1AKHB 1986 §6 Abs2 Z1 KFG 1967 §79 Abs3 VersVG §6 Abs2 B3 KFG 1967 § 79 heute KFG 1967 § 79 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 116/2024 KFG 1967 § 79 gültig von 01.11.1997 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 121/1997 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein polnischer Staatsbürger, ist bei der beklagten Partei mit seinem PKW ***** kfz-haftpflicht- und kaskoversichert. Er arbeitet seit Mai 1989 in Österreich, ist seither in N***** wohnhaft und besucht seine in Polen lebende Familie alle drei Monate. Er verursachte am 24.1.1992 in N***** einen Verkehrsunfall. Zu diesem Zeitpunkt war er im Besitze eines polnischen Führerscheins, der ihm zwischenzeitig nie von der polnischen Behörde entzogen wor... mehr lesen...
Norm: AKHB Art6 Abs2 litb VersVG §6 Abs2 B3 VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 6 gültig von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1.6.1989 verschuldete der Beklagte auf der *****Bundesstraße ***** mit dem von ihm gelenkten, bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW einen Verkehrsunfall, bei welchem das Fahrzeug des Otto K***** beschädigt wurde. Die Klägerin hat dem Unfallgegner des Beklagten die Unfallschäden ersetzt. Der Beklagte hatte damals, der in seinem Führerschein vermerkten Auflage, beim Lenken eines Fahrzeuges eine Korrekturbrille oder Kontaktlinsen zu tragen, nicht en... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Paul W***, der verschiedene Ehemann der Klägerin hatte mit der beklagten Partei eine Familien-Unfallversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für die Unfall- und Fluggast-Unfall-Versicherung (U/Flug 1975) zugrundeliegen. Nach Art. 3 II 6 der U/Flug 1975 sind von der Versicherung Unfälle infolge von Schlaganfällen, von Geistes- oder Bewußtseinsstörungen (auch durch Alkohol- oder Rauschgifteinfluß) ausgeschlossen, es sei denn, daß diese Anfä... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Klägers, der am 27.Mai 1944 geborene Dr.Wolfgang F***, hat bei der Beklagten eine Einzelunfallversicherung mit der Vertragsdauer vom 23.Juni 1982 bis 1.Juli 1992 abgeschlossen, aus welcher der Kläger beim unfallbedingten Ableben des Versicherungsnehmers bezugsberechtigt ist. die vereinbarte Versicherungssumme gegen berufliche und außerberufliche Unfälle beträgt bei Tod S 1.2 Mio. Dr.Wolfgang F***, der in Lustenau eine Zahnarztpraxis führte, verunglü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat für den von ihr gehaltenen PKW Mercedes bei der Beklagten eine Vollkasko-Neuwertversicherung abgeschlossen. Am 22. Juli 1985 stieß Klaus N*** mit diesem PKW gegen eine Steinmauer, wodurch am PKW erheblicher Sachschaden eintrat. Die Beklagte hat die Deckung dieses Schadens aus dem Kaskoversicherungsvertrag unter Berufung auf die Führerscheinklausel abgelehnt. Die Klägerin begehrt die Feststellung, die Beklagte habe für den Schaden ihm Rahmen ... mehr lesen...
Begründung: Karl A hatte bei der beklagten Partei eine Familien-Volksunfallversicherung, der die Allgemeinen Bedingungen für die Volksunfallversicherung (AVoB 1965) zugrundeliegen. Als Unfall gilt danach jedes vom Willen des Versicherten unabhängige Ereignis, das, plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf seinen Körper einwirkend, eine körperliche Schädigung oder den Tod des Versicherten nach sich zieht (Art.2 Z 1 AVoB 1965). Unfälle infolge von Schlaganfällen sind von der... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs2 A VersVG §23 VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 6 gültig von 06.04.195... mehr lesen...
Norm: AKHB aF Art6 Abs2 litb VersVG §6 Abs2 B3 VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 6 gültig v... mehr lesen...
Der klagende Haftpflichtversicherer begehrt von seinem Versicherungsnehmer im Regreßweg die Bezahlung der an geschädigte Dritte erbrachten Leistungen aus einem Verkehrsunfall, den der Bruder des Beklagten, Miriam G, am 27. 10. 1978 nach Ablegung der Fahrprüfung verschuldete, ohne aber noch im Besitz des Führerscheines zu sein. Der Erstrichter gab dem Leistungsbegehren statt. Nach seinen Feststellungen hatte der Bruder des Beklagten am 13. und 20. 10. 1978 die zur Erteilung der Le... mehr lesen...
Norm: AKHB Art6 Abs2 litb VersVG §6 Abs2 B3 VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 6 gültig von ... mehr lesen...