RS OGH 1996/1/31 7Ob33/95

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Veröffentlicht am 31.01.1996
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Norm

VersVG §6 Abs2 B3

Rechtssatz

Bei der Verletzung der "Führerscheinklausel" sind an die Kriterien des Kausalitätsgegenbeweises ausnahmsweise dann geringere Anforderungen zu stellen, wenn der Formalisierung der Erteilung der Lenkerberechtigung aus besonderen Gründen keine entscheidende Bedeutung mehr zukommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102072

Dokumentnummer

JJR_19960131_OGH0002_0070OB00033_9500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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