RS OGH 1996/1/31 7Ob33/95

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Veröffentlicht am 31.01.1996
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Norm

VersVG §6 Abs2 B3

Rechtssatz

Hängt die Verlängerung der befristet erteilten Lenkerberechtigung nur von einer ärztlichen Kontrolluntersuchung (Sehstärke) ab, dann ist der Kausalitätsgegenbeweis damit erbracht, daß die Verlängerung der Lenkerberechtigung nach der Kontrolluntersuchung ohne weiteres Verfahren bewilligt worden wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102070

Dokumentnummer

JJR_19960131_OGH0002_0070OB00033_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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