Begründung: Die Klägerin ist Fachärztin für Gynäkologie und betreibt seit Jänner 1996 eine gynäkologische Praxis. Auf ihre Anfrage zwecks Versicherungsschutzes wurde der Klägerin von der Ärztekammer T***** die Beklagte genannt, mit der sie noch im Jahr 1996 eine Bündelversicherung abschloss, die unter anderem eine Betriebshaftpflichtversicherung enthielt. Hierzu setzte sich die Klägerin mit dem Außendienstmitarbeiter der Beklagten, J***** A*****, in Verbindung und erklärte diesem, d... mehr lesen...
Norm: VersVG idF Nov 1994 §44
Rechtssatz: Nach den Erläuternden Bemerkungen zur VersVG-Novelle 1994 (BGBl 1994/509) sollte dem Versicherer all jenes Wissen zuzurechnen sein, das der Agent erlangt, während er mit der Schließung oder Bearbeitung des Vertrags so betraut oder beschäftigt ist, dass ihm die wahrgenommene Tatsache relevant erscheinen muss. Dem Versicherer ist daher im allgemeinen beim Abschlussagenten alles Wissen zuzurechnen, beim Ve... mehr lesen...
Norm: VersVG §43VersVG §43aVersVG §44VersVG §45VersVG §46VersVG §47
Rechtssatz: Die §§ 43 ff VersVG sind auf (bloße) Angestellte des Versicherers nur dann analog anzuwenden, wenn diese mit Zustimmung oder allenfalls Duldung des Versicherers nach außen wie ein Vertreter auftreten. Entscheidungstexte 7 Ob 97/01t Entscheidungstext OGH 17.05.2001 7 Ob 97/01t ... mehr lesen...
Norm: VersVG §44
Rechtssatz: Der Ausschluss der Wissenszurechnung gilt nicht für Erklärungen des Versicherungsnehmers, zu deren Entgegennahme der Vermittlungsagent gemäß § 43 VersVG bevollmächtigt war (hier: Der Antrag des Versicherungsnehmers auf Abschluss des Versicherungsvertrages wurde gegenüber beziehungsweise im Zusammenwirken mit dem Versicherungsagenten mündlich ergänzt, ohne dass die Ergänzung zur Kenntnis des Versicherers gelangt ist.... mehr lesen...
Norm: VersVG §44VersVG §16
Rechtssatz: 1. Zur Frage der Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler nach der Auge-und-Ohr-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. 2. Zur Gefahrerheblichkeit der Insolvenz eines Unternehmens bei einer Frage nach der "Geschäftsart/Betriebsart". Veröff: zfs 2000,67 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1999:RS0113081 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §5VersVG §43VersVG §44
Rechtssatz: Ab Zugang des Versicherungsantrages beim Versicherer trifft das Risiko falscher oder unvollständiger Übermittlung den Versicherer als Erklärungsempfänger. (Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung, Anschluß an die Kritik Wilhelm JBl 1986, 179 ff, Lorenz, Die Haftung des Versicherers für Auskünfte und Wissen seiner Agenten, 196 f). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VersVG §43VersVG §44
Rechtssatz: Der Versicherer muss Fehlvorstellungen, die der Versicherungsnehmer über den Deckungsumfang äußert, richtigstellen. Es besteht daher eine Aufklärungspflicht des Versicherers über einen Risikoausschluss, wenn erkennbar ist, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz gerade für ein ausgeschlossenes Risiko anstrebt. Umso eher liegt ein pflichtwidriges Verhalten vor, wenn der Versicherungsnehmer in s... mehr lesen...
Norm: VersVG §43VersVG §44
Rechtssatz: Wird eine vorvertragliche Aufklärungspflicht und Informationspflicht schuldhaft verletzt, so muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer alle Schäden ersetzen, die durch die Pflichtverletzung entstanden sind. Vielfach wird der Schaden des Versicherungsnehmers darin liegen, dass er sich - entgegen seinen Vorstellungen über den Umfang der Versicherung - nun plötzlich mit einer unerwarteten Deckungslücke kon... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei nahm mit Provisionsbrief vom 21.9.1979 das Anerbieten des Ernst N*****, für sie in Österreich als selbständiger, ungebundener Mitarbeiter, nach freier, eigener Initiative in den von ihr betriebenen Versicherungszweigen Versicherungen zu vermitteln und bestehende Versicherungen durch deren Betreuung zu unterstützen, an. Dafür wurden N***** die entsprechenden Provisionen zugesichert. Sein Recht als selbständiger freier Mitarbeiter jede beliebig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 8.11.1978 zur Polizze Nr. 8,076.100 eine Berufshaftpflichtversicherung mit dem versicherten Risiko "Tätigkeit als Zivilingenieur für Bauwesen" mit der Laufzeit vom 1.10.1978 bis 1.10.1988 und einer Versicherungssumme für "sonstige Schäden" von S 1 Million ab. Im Jahr 1980 schloß die Ingenieurkammer für Steiermark und Kärnten für alle ihre Mitglieder - darunter auch für den Kläger - mit der Nebenintervenientin eine Berufshaftpflicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte am 22. Mai 1987 bei der beklagten Partei unter Verwendung eines von dieser stammenden Vordruckes den Antrag auf Abschluß einer Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für seinen PKW BMW mit Versicherungsbeginn 22. Mai 1987. Der Vordruck, der eine Bindungsfrist des Antragstellers von 3 Monaten vorsieht, wurde von Kurt T*** ausgefüllt. Dieser war durch 5 Jahre bis 1985 bei der beklagten Partei als Versicherungsagent angestellt. Seit 1985 vermit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund der bei einem Unfall im Jahr 1982 erlittenen Verletzungen wurde dem Kläger mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Landesstelle Salzburg, vom 1. Juli 1984 wegen vorübergehender Invalidität ab 1. Jänner 1984 eine Invaliditätspension gemäß § 254 Abs 1 Z 2 ASVG zuerkannt. Die monatliche Pensionshöhe betrug ohne Berücksichtigung eines Ruhensbetrages 8.730,- S. Am 13. November 1984 wurde zwischen dem Kläger und der Beklagten eine Famili... mehr lesen...
Norm: VersVG §44
Rechtssatz: Bei Versicherungsagenten handelt es sich um Personen, die in der Regel auf Provisionsbasis arbeiten. Demnach kann im Hinblick auf Umstände, die allenfalls für den Abschluß einer Versicherung von Bedeutung sein könnten, eine Interessenkollission zwischen dem Versicherer einerseits und dem Agenten andererseits bestehen. Dies rechtfertigt ein gewisses Mißtrauen des Versicherers gegenüber dem Agenten. Der Gesetzgeber wi... mehr lesen...
Norm: VersVG §16VersVG §44
Rechtssatz: Der Grundsatz, dass die Kenntnis eines Agenten von erheblichen Umständen nicht der Kenntnis des Versicherers gleichsteht, ergibt sich aus § 44 VersVG, der jedoch nur für den nur mit der Vermittlung von Versicherungsgeschäften betrauten Agenten gilt. Selbst in solchen Fällen ist jedoch ein Verschulden des Versicherungsnehmers bei unklaren oder schwierig zu beantwortenden Fragen zu verneinen, wenn er der Bel... mehr lesen...
Norm: VersVG §16VersVG §44
Rechtssatz: Der Grundsatz der Nichtzurechnung der Kenntnis der Agenten für den Versicherer, wie er in § 44 VersVG zum Ausdruck kommt, kann auf andere Angestellte des Versicherers nicht ausgedehnt werden. Einer analogen Anwendung steht nämlich der Zweck dieser Bestimmung entgegen. Entscheidungstexte 7 Ob 26/88 Entscheidungstext OGH 28.07.1988 7 Ob 26... mehr lesen...