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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 02.12.2020 beantragten der Erst- und die Zweitmitbeteiligte, vertreten durch DI Franziska SILWESTER, einer Ingenieurkonsulentin für Vermessungswesen (in Folge: Planverfasserin), bei der belangten Behörde unter Anschluss bestimmter Unterlagen die Umwandlung von Grundstücken in der KG XXXX in den Grenzkataster. 1. Mit Eingabe vom 02.12.2020 beantragten der Erst- und di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Linz vom 16.07.2020, GFN 2690/2016/45 wurden die Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes 1297/2 der KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Begründet wurde dieser Bescheid im Wesentlichen damit, dass sich die beteiligten Eigentümer bei der Grenzverhandlung am 26.04.2017 nicht auf einen Grenzverlauf einigen ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Linz vom 16.07.2020, GFN 2690/2016/45 wurden die Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes 1297/2 der KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Begründet wurde dieser Bescheid im Wesentlichen damit, dass sich die beteiligten Eigentümer bei der Grenzverhandlung am 26.04.2017 nicht auf einen Grenzverlauf einigen ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 11.02.2020 stellte die Geometer XXXX , im Auftrag von XXXX , hinsichtlich des Grundstückes mit der GstNr. 514/1 KG 42021 St. Wolfgang beim zuständigen Vermessungsamt Gmunden, Ferdinand-Öttl-Str. 12, 4840 Vöcklabruck einen Antrag auf Umwandlung in den Grenzkataster. Diesem Antrag lag eine von XXXX geleitete Grenzverhandlung zugrunde, in welcher unter Hinweis auf zahlreiche Veränderungshinweise den anwesenden Eigentümern angrenzender Grund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Eigentümer des Grundstückes (Gst) 1689/1 der KG XXXX , A XXXX A XXXX (im Weiteren: mitbeteiligte Partei), beantragte am 02.08.2017 beim Vermessungsamt Wien gem. § 17 Z 1 VermG die Umwandlung des Gst 1698/1 der KG XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Das im gemeinsamen grundbücherlichen Eigentum stehende Gst 1554 der KG XXXX der beiden Beschwerdeführer (BF), grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmappe (DK... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Eigentümer des Grundstückes (Gst) 1689/1 der KG XXXX , A XXXX A XXXX (im Weiteren: mitbeteiligte Partei), beantragte am 02.08.2017 beim Vermessungsamt Wien gem. § 17 Z 1 VermG die Umwandlung des Gst 1698/1 der KG XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Das im gemeinsamen grundbücherlichen Eigentum stehende Gst 1554 der KG XXXX der beiden Beschwerdeführer (BF), grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmappe (DK... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Korneuburg vom 08.11.2018 GFN 266/2018/11 wurde auf Antrag von XXXX G XXXX und XXXX M XXXX vom 16.02.2018 das Grundstück 210, KG XXXX gem. § 17 Z 1 iVm § 18 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 08.10.2018 mit der GZ 27023 des Planverfassers DI Stefan W XXXX , Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen. Mit Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Eigentümerin des Grundstückes XXXX der KG 42016 Obertraun, XXXX , beantragte beim Vermessungsamt Gmunden eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung insbesondere des Grundstückes XXXX der KG 42016 Obertraun in den Grenzkataster gemäß §§ 17 Z 2 iVm 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück XXXX der KG 67610 Ramsau der Beschwerdeführerin, grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Antrag vom 06.08.2014 begehrten die Beschwerdeführer beim Vermessungsamt Gmunden als grundbücherliche Eigentümer des Grundstückes 173/3, KG XXXX die Umwandlung ihres Grundstückes gemäß § 17 Z 1 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Mit Schreiben des Vermessungsamtes Gmunden vom 27.08.2014 wurden die Eigentümer der an das umzuwandelnde Grundstück 173/3 angrenzenden Grundstücke von der Durchführung ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Stadtgemeinde XXXX (im Weiteren: mitbeteiligte Partei) als grundbücherliche Alleineigentümerin des Grundstückes 131, Katastralgemeinde XXXX beantragte beim zuständigen Vermessungsamt St. Pölten (im Weiteren: VA) eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung Ihres Grundstückes in den Grenzkataster gemäß § 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück der Beschwerdeführer 130, Katastralgemeinde XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Stadtgemeinde XXXX (im Weiteren: mitbeteiligte Partei) als grundbücherliche Alleineigentümerin des Grundstückes 131, Katastralgemeinde XXXX beantragte beim zuständigen Vermessungsamt St. Pölten (im Weiteren: VA) eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung Ihres Grundstückes in den Grenzkataster gemäß § 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück der Beschwerdeführer 130, Katastralgemeinde XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Eigentümer der Grundstücke 32 und .18, Einlagezahl (EZ) XXXX Katastralgemeinde XXXX, beantragten beim Vermessungsamt Krems an der Donau eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung der Grundstücke in den Grenzkataster gemäß § 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück der Beschwerdeführer XXXX, EZ XXXX Katastralgemeinde XXXX, grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmapp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Eigentümer der Grundstücke 32 und .18, Einlagezahl (EZ) XXXX Katastralgemeinde XXXX, beantragten beim Vermessungsamt Krems an der Donau eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung der Grundstücke in den Grenzkataster gemäß § 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück der Beschwerdeführer XXXX, EZ XXXX Katastralgemeinde XXXX, grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmapp... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaft EZ XXXX mit den Grundstücken XXXX und XXXX, Katastralgemeinde/Grundbuch 19130 XXXX, die XXXX (FN XXXX) (= MB2), beantragte ua auch die Grenzvermessung zwecks Umwandlung der vorbezeichneten Grundstücke XXXX und XXXX in den Grenzkataster. 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaft EZ römisch 40 mit den Grundstücken römisch 40 und römisch 40 , Katastralgemeinde/Grundbu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaften EZ XXXX mit dem Grundstück XXXX und EZ XXXX mit den Grundstücken XXXX und XXXX, jeweils Katastralgemeinde/Grundbuch XXXX XXXX, die XXXX (FN XXXX) (= MB2), beantragte ua auch die Grenzvermessung zwecks Umwandlung der vorbezeichneten Grundstücke XXXX und XXXX in den Grenzkataster. 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaften EZ römisch 40 mit dem Grundstück ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau wurde das Grundstück 16, EZ 20 KG 12366 XXXX aufgrund des Antrages von XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 30.07.2013 mit der GZ 4894-13A des XXXX, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen. In dem bekämpften Bescheid wurde ausgesprochen, dass die Zustimmungser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Steyr vom 07.05.2014, GFN 435/2014/49 wurde die Beschwerdeführerin als Eigentümerin des Grundstückes XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Begründet wurde dieser Bescheid im Wesentlichen damit, dass sich die beteiligten Eigentümer bei der Grenzverhandlung am 09.04.2014 nicht auf einen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 29.05.2013, gerichtet an das Vermessungsamt Vöcklabruck, verwies der Beschwerdeführer darauf, dass ihm aufgrund seines Ersuchens der Bescheid vom 24. Oktober 1996 GZ: A-15/89 des Vermessungsamtes Vöcklabruck, welcher an das XXXXadressiert gewesen wäre und mit welchem das Grundstück 3102/1 in den Grenzkataster umgewandelt worden sei, übermittelt worden sei. Da das Grundstück .126/2 eine direkte Grenze ... mehr lesen...
Herr XXXX, als Eigentümer des Grundstückes XXXX Katastralgemeinde Ossiach (72323), und die XXXX), vertreten durch Herrn XXXX von der XXXX, als Eigentümerin des Grundstückes XXXX Katastralgemeinde Ossiach (72323), haben sich bei der Grenzverhandlung am 23.09.2013 nicht auf einen Grenzverlauf der angeführten Grundstücke einigen können. Herr römisch 40 , als Eigentümer des Grundstückes römisch 40 Katastralgemeinde Ossiach (72323), und die römisch 40 ), vertreten durch Herrn römisch 40 von d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang XXXX (im Weiteren: Berufungswerberin), vertreten durch XXXXXXXX erhob mit Schriftsatz vom 24.07.2013, eingelangt im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen am 26.07.2013, Berufung gegen den Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (im Weiteren: belangte Behörde) vom 10.07.2013, womit der Berufungswerberin Vermessungsgebühren auf der Rechtsgrundlage von §§ 17 Z 2, 25 Abs. 1, 34 und 47 VermG iVm §... mehr lesen...