Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer trat am 24.10.2025 zur vierten Wiederholung der Prüfung „PM X – Krankheitslehre und therapeutische Ansätze II“ an. Die Prüfung wurde mit der Note „Nicht genügend“ beurteilt. 1. Der Beschwerdeführer trat am 24.10.2025 zur vierten Wiederholung der Prüfung „PM römisch zehn – Krankheitslehre und therapeutische Ansätze II“ an. Die Prüfung wurde mit der Note „Nicht genügend“ beurteilt. 2. Am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin ist Studierende des Bachelorstudiums „Deutsche Philologie“ und nahm im Wintersemester 2024/2025 an der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung „SE-B Bachelorseminar Neuere deutsche Literatur (LV-Nr. 100140, WiSe 2024)“ bei der Lehrveranstaltungsleiterin Assoz. Prof. Mag. Dr. XXXX teil. Sie wurde mit „5 [nicht genügend]“ beurteilt. 1. Die Beschwerdeführerin ist Studierende des Bachelorstudi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin besuchte im Sommersemester 2025 an der Universität Innsbruck im Rahmen ihres Bachelorstudiums “Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics (2007W)“ das Proseminar XXXX und wurde in der Midterm-Klausur am 06.06.2025 negativ beurteilt. Die Beschwerdeführerin besuchte im Sommersemester 2025 an der Universität Innsbruck im Rahmen ihres Bachelorstudiums “Wirtschaftswissenschaften – Ma... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, Studierender des Bachelorstudiums Mathematik an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, trat am 11.04.2025 zur schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung „Approximationstheorie” an und wurde in der Folge mit der Note „Nicht genügend” beurteilt. 2. Mit Eingabe vom 11.05.2025 beantragte der Beschwerdeführer die Aufhebung der oben genannten Prüfung mit der
Begründung: , dass vor Beginn des Semester... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Studierender des Bachelorstudiums ,,Technische Physik‘‘ an der Technischen Universität Wien. Mit Schreiben vom 14.12.2023 beantragte der Beschwerdeführer die Aufhebung seiner negativ beurteilten Prüfung ,,138.017 Festkörperphysik I‘‘ wegen eines schweren Mangels bei deren Durchführung. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass die Vorlesung ,,Festkörperphysik I‘‘ so wie alle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 05.06.2023 beantragte der Beschwerdeführer die Zulassung zum Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften an der Universität Wien für das Studienjahr 2023/24. Dem Antrag beigelegt waren ein Studienberechtigungszeugnis für Rechtswissenschaftliche Studien sowie ein österreichischer Reisepass. Der Kostenbeitrag iHv EUR 50,00 wurde vom Beschwerdeführer im Zuge seiner Registrierung zur (für das gen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 27.09.2023 wurde der Beschwerdeführer in der Lehrveranstaltungsprüfung ,,Analysis 2 für Lehramtsstudierende", PS 3, des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung), Unterrichtsfach Mathematik, mit der Note ,,nicht genügend" beurteilt. 2. Mit Antrag vom 24.10.2023 begehrte der Beschwerdeführer gemäß § 79 Abs. 1 UG die Aufhebung dieser Lehrveranstaltungsprüfung. Begründend führte der Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist seit 13.03.2018 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (mdw) für das Masterstudium Produktion gemeldet. Am 19.05.2022 wurde sie für die Lehrveranstaltung „Schulproduktion 02 - Masterstudium" von Senior Lecturer XXXX , mit der Note ,,Sehr gut" beurteilt. Am 19.05.2022 wurde sie für die Lehrveranstaltung „Schulproduktion 02 - Masterstudium" von Senior Lecturer römisc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, Studentin des Bachelorstudiums Lehramt mit dem Unterrichtsfach Anglistik an der Universität Wien, nahm im Sommersemester 2021 an der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung „126010 FK ELT Foundations 1 / Introduction to Language Teaching 1“, abgehalten von Mag. Dr. XXXX teil und wurde am 07.07.2021 mit „Nicht genügend“ beurteilt. 1. Die Beschwerdeführerin, Stude... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer war im Zeitraum von 20. Juli 2020 bis zum 1. Oktober 2021 als ordentlicher Studierender für das „PhD Program Management“ an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck zugelassen. 2. Mit Schreiben vom 9. April 2021 beantragte der Beschwerdeführer die „Aufhebung und Neubewertung“ seiner beurteilten Prüfungen zu den Lehrveranstaltungen „SE Quantitative Fors... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 11.03.2021 den Antrag, die Prüfung „schriftliche Prüfung ‚FÜM II (schriftliche MP Privatrecht) (WiSe 2020)‘“, eingetragen mit Datum 28.01.2021, Bekanntgabe der Beurteilung am 25.02.2021, aufzuheben. Begründend führte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen aus, dass sie erstens nicht die Möglichkeit gehabt habe, ihr Recht auf freie Prüferwahl gemäß § 5... mehr lesen...
, Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin registrierte sich am 05.05.2020 für das Aufnahmeverfahren Bachelorstudium Wirtschaftsrecht und bezahlte die Registrierungsgebühr. Am 07.07.2020 gab die Beschwerdeführerin das im Aufnahmeverfahren vorgesehene Essay ab. Da das Essay negativ beurteilt wurde, erhielt die Beschwerdeführerin die Mitteilung, dass sie das Aufnahmeverfahren nicht bestanden hätte. Am 04.08.20... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, Student des Masterstudiums Europäische Ethnologie an der Universität Innsbruck, nahm im Sommersemester an der (prüfungsimmanenten) Lehrveranstaltung „(645612) Kultur und Geschichtlichkeit: Risiko! Zum Umgang mit Ver(un)sicherung“, geleitet von PD Dr. XXXX , teil und wurde am 07.11.2019 mit „Nicht genügend“ beurteilt. 1. Der Beschwerdeführer, Student des Masters... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 16.11.2016 die Aufhebung seiner an der Montanuniversität Leoben, im Rahmen des Bachelorstudiums Rohstoffingenieurwesen am 19.10.2016 absolvierten und negativ beurteilten Lehrveranstaltungsprüfungen „Physik IA“, wegen Vorliegens eines schweren Mangels in der Durchführung der Prüfung. Begründend führte er zusammengefasst aus, dass der Prüfer Univ.-Prof. XXXX bei der Prüfung nicht anwesend gewe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ordentliche Studierende an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm sie an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ordentliche Studierende an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm sie an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ordentliche Studierende an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm sie an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ordentliche Studierende an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm sie an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ordentliche Studierende an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm sie an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Studierender an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm er an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer dem Beschwerdeführer per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse fe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Studierender an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm er an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer dem Beschwerdeführer per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse fe... mehr lesen...