Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin absolvierte von 2007 bis 2010 an der Wirtschaftsuniversität Wien das Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, sowie von 2010 bis 2013 an der Universität für angewandte Kunst Wien den postgradualen Universitätslehrgang „Art & Economy”. Am 07.09.2025 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag auf Zulassung zum Doktorratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften mit dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer schloss im Juni 2024 die „ XXXX High School” in 90245 Kalifornien, XXXX (USA), mit einem US-High School Diplom ab. 1. Der Beschwerdeführer schloss im Juni 2024 die „ römisch 40 High School” in 90245 Kalifornien, römisch 40 (USA), mit einem US-High School Diplom ab. 2. Am 04.06.2024 beantragte der Beschwerdeführer die Zulassung zum Bachelorstudium Sportwissenschaft an der Universität ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 22. August 2023 beantragte der Beschwerdeführer die Zulassung zum Masterstudium „Lehramt Sek (AB) Unterrichtsfach Deutsch Unterrichtsfach Französisch“ an der Uni Wien. 1. Am 22. August 2023 beantragte der Beschwerdeführer die Zulassung zum Masterstudium „Lehramt Sek Ausschussbericht Unterrichtsfach Deutsch Unterrichtsfach Französisch“ an der Uni Wien. Dazu legte er als Nachweis einen Studienabschluss der (un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer nahm im Zeitraum vom 02.06.2025 bis zum 04.06.2025 an der Zulassungsprüfung für das Bachelorstudium Klavier/Piano an der Universität Mozarteum Salzburg teil, die er nicht bestand. 2. Mit Eingabe vom 04.08.2025 forderte der gesetzliche Vertreter des damals noch minderjährigen Beschwerdeführers das Rektorat der Universität Mozarteum Salzburg auf, über die „willkürliche Entscheidung bescheidm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 11. September 2023 beantragte der Beschwerdeführer die Zulassung zum Masterstudium „Humanmedizin“ an der JKU. Dabei gab der Beschwerdeführer an, dass er das Diplomstudium „General Medicine“ an der Comenius University in Bratislava, das Bachelorstudium „Biomedical Engineering“ an der Fachhochschule Technikum Wien (FH Technikum) und das Masterstudium „Molekulare Biologie“ an der Universität Wien abgeschlossen h... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer wurde am 14. Juli 2005 an der Medizinischen Universität Wien zum Diplomstudium Humanmedizin (UN 202) als ordentlicher Studierender zugelassen. 2. Nach diversen Vorfällen in den Jahren 2009 bis 2019 wurde der Beschwerdeführer aufgrund von Handlungen, die eine dauerhafte oder schwerwiegende Gefährdung anderer Universitätsangehöriger oder Dritter im Rahmen des Studiums ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 27.08.2020 einen Antrag auf Zulassung zum Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU). Als Nachweis der allgemeinen Universitätsreife wurde ein beglaubigtes „New Zealand Certificate of Steiner Education“ (NZCSE, ausgestellt am 30.06.2018) vorgelegt. 2. Mit Bescheid des Rektorates der Wirtschaftsunivers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) wurde am 27. August 2001 nach Absolvierung des Diplomstudiums Betriebswirtschaft vom Studiendekan der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz der akademische Grad Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften verliehen. 2. Am 22.01.2015 beantragte die BF die Zulassung zum Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. 3. Auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 04.07.2017 einen Antrag auf Zulassung zum Studium Sinologie (Bachelorstudium) an der Universität Wien. Dazu legte sie unter anderem ein Abschlusszeugnis, ausgestellt vom Bildungsamt der Provinz XXXX, eine Zulassungsbescheinigung der XXXX Hochschule, ein Zeugnis über den Abschluss eines Deutschkurses (A1/2 - A2/2), einen Meldezettel sowie einen Aufenthaltstitel vor. 1. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 03.02.2016 die Zulassung zum Bachelorstudium Soziologie an der Karl-Franzens-Universität Graz. Dem Antrag beigelegt war ein Hochschulreifezeugnis (Abitur) in der literarischen Fachrichtung aus Damaskus, Syrien aus dem Jahre 1980. 2. Mit Bescheid vom 20.05.2016 wies die belangte Behörde den Antrag ab. In der
Begründung: wird ausgeführt, dass das ausländische Zeugnis aufgru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) betreibt seit dem Wintersemester 1999/2000 an der Universität Wien das Diplomstudium "Rechtswissenschaften". 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) betreibt seit dem Wintersemester 1999 aus 2000, an der Universität Wien das Diplomstudium "Rechtswissenschaften". 2. Hinsichtlich der im Rahmen des Diplomstudiums Rechtswissenschaften vorgesehenen Lehrveranstaltun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer registrierte sich am 17. April 2014 für das Aufnahmeverfahren zum Lehramtsstudium und für das Aufnahmeverfahren zum Bachelorstudium Biologie an der Universität Innsbruck und entrichtete dafür die vorgeschriebenen Kostenbeiträge in Höhe von je EUR 50,-. 2. Mit Antrag vom 25. Oktober 2014 begehrte der Beschwerdeführer beim Vizerektor für Lehre und Studierende der Universität Innsbruck die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer registrierte sich am 10.07.2014 zum Aufnahmeverfahren für das Lehramtsstudium an der Universität Innsbruck und entrichtete am selben Tag den vorgeschriebenen Kostenbeitrag in Höhe von € 50,-. 1.2. Mit Antrag vom 18.07.2014 begehrte der Beschwerdeführer beim Rektorat der Universität Innsbruck (im Folgenden: belangte Behörde) die Rückerstattung des Kostenbeitrages, in eventu die Fests... mehr lesen...
gemäß Art. 139 Abs. 1 Z 1 iVm Art. 135 Abs. 4 iVm Art. 89 Abs. 2 gemäß Artikel 139, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Artikel 135, Absatz 4, in Verbindung mit Artikel 89, Absatz 2 B-VG Das Bundesverwaltungsgericht hat gemäß Art. 139 Abs. 1 Z 1 iVm Art. 135 Abs. 4 iVm Art. 89 Abs. 2 B-VG beschlossen, in der Beschwerdesache des XXXX, vertreten durch RAe CERHA HEMPEL SPIEGELFELD HLAWATI, gegen den Bescheid des Rektorats der Universität Innsbruck vom 20.11.2014, Zl. 203370/... mehr lesen...