Begründung: Das Erstgericht bewilligte antragsgemäß eine Urkundenhinterlegung und verfügte die Ersichtlichmachung gemäß § 10 Abs 1a UHG. Mit dem Argument, das Bauwerk, hinsichtlich dessen die Urkundenhinterlegung begehrt und bewilligt wurde, umfasse nicht die Grundstücke 4/1 und 4/3 der EZ 647 Grundbuch *****, sondern nur das Grundstück 4/1, erhoben die Liegenschaftseigentümer gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss Rekurs. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss hat das Gericht z... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Mit der Behauptung, sie sei Eigentümerin eines auf Grundstück Nr 79/36 der EZ 509 KG ***** und Grundstück Nr 78/1 der EZ 275 KG ***** errichteten Superädifikats und habe dieses mit Kaufvertrag vom 15. 1. 2009 an den A***** Ö***** (Gemeinschuldnerin) veräußert, welcher Vertrag auch konkursgerichtlich genehmigt worden sei, begehrte die Antragstellerin die gerichtliche Hinterlegung der Urkunde Kaufvertrag vom 25. 1. 2009 zum Erwerb des Eigentumsrechts am bezeichne... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den Antragstellern zum Zwecke des Erwerbes des Eigentums je zur Hälfte an dem auf dem Grundstück Nr 1344/1 der Liegenschaft EZ 932 Grundbuch Kritzendorf (Eigentümer: Chorherrnstift Klosterneuburg) errichteten Superädifikat die gerichtliche Hinterlegung des mit Fritz L*** und Leopoldine L*** abgeschlossenen Kaufvertrages samt Nachträgen. Über Rekurs des Dr. Hans P***, der seinerseits - ohne daß eine Urkundenhinterlegung erfolgt wäre - ein von ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte antragsgemäß aufgrund des Kaufvertrages vom 25.Mai 1988, abgeschlossen zwischen der Antragstellerin als Käuferin und Hermine D*** als Verkäuferin, des Beschlusses des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 4. Juli 1988, 2 A 16/88, betreffend die Nachtragsabhandlung nach Leopold D***, sowie weiterer Urkunden die Hinterlegung dieses Kaufvertrages und dieses Beschlusses zum Zwecke des Erwerbes des Eigentums der Antragstellerin an zwei Drittelanteilen des... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IUHG §17
Rechtssatz: Die im § 17 UHG angeordnete sinngemäße Anwendung der Bestimmungen des Grundbuchsgesetzes bedeutet, daß im Urkundenhinterlegungsverfahren bei Beantwortung der Frage der Rekurslegitimation darauf anzustellen ist, ob das Recht, in dem der Rechtsmittelwerber verletzt zu sein behauptet, wenn zu dessen Erwerb nach dem Gesetz - wie hier (§ 436 ABGB) - eine Urkundenhinterlegung erforderlich ist, bereits Gegenstand ... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde des Erstgerichtes vom 23.1.1984, 6 A 793/83-10, wurde der Nachlaß des am 18.8.1983 verstorbenen Pensionisten Jakob Alois A auf Grund des Gesetzes den Töchtern Herta A und Elfriede B je zur Hälfte eingeantwortet. In der Einantwortungsurkunde sprach das Erstgericht weiter aus, daß nach den Ergebnissen des Verlassenschaftsverfahrens in Ansehung des Superädifikates auf dem Grundstück Nr.1707, inneliegend in der EZ 24, KG Simmering, G... mehr lesen...
Norm: UHG §17UHG §19
Rechtssatz: Die Rechtsmittellegitimation desjenigen, der die Ersichtlichmachung des behauptetermaßen ihm gehörenden Superädifikats auf der Liegenschaft beantragt hat, ist zu bejahen, wenn er sich dagegen wendet, daß die vom Erstgericht bewilligte Ersichtlichmachung vom Rekursgericht beseitigt wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 81/85 Entscheidungstext OGH 22.10.1985 5... mehr lesen...
Norm: GBG §123UHG §17UHG §19
Rechtssatz: Für die Frist zur Anfechtung der Abweisung des Ersichtlichmachungsantrages (hier durch Rekursgericht) gilt § 123 GBG, da es sich um einen Grundbuchsbeschluß handelt. Entscheidungstexte 5 Ob 81/85 Entscheidungstext OGH 22.10.1985 5 Ob 81/85 5 Ob 185/21y Entscheidungstext OGH 04.11.2021 5 Ob 1... mehr lesen...
Norm: UHG §17UHG §19
Rechtssatz: Die Rekurslegitimation kann dem Liegenschaftseigentümer weder in Ansehung einer zu Unrecht nach § 19 Abs 1 UHG bewilligten Ersichtlichmachung noch in Ansehung einer zu Unrecht nach § 19 Abs 2 UHG erfolgten Aufrechterhaltung dieser Ersichtlichmachung abgesprochen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 81/85 Entscheidungstext OGH 22.10.1985 5 Ob 81/85 Veröf... mehr lesen...
Norm: UHG §17
Rechtssatz: War die Einreihung amtswegig bewilligt und wurde die Ablehnung erst durch das Rekursgericht verfügt, muß der betreibenden Partei das Recht zugestanden werden, die Überprüfung der Rekursentscheidung in sinngemäßger Anwendung des § 126 Abs 2 GBG zu verlangen. Entscheidungstexte 5 Ob 58/82 Entscheidungstext OGH 01.02.1983 5 Ob 58/82 Veröff: SZ 56/18 = E... mehr lesen...